Das hört sich ja fast so an, als wenn wir ein "Recht" darauf hätten den Ausgang der Geschichte zu erfahren...Durch sind wir erst, wenn der TE berichtet, wie das Problem nun gelöst wurde.

Das hört sich ja fast so an, als wenn wir ein "Recht" darauf hätten den Ausgang der Geschichte zu erfahren...Durch sind wir erst, wenn der TE berichtet, wie das Problem nun gelöst wurde.
Nur um die Neugierde einiger User zu befriedigen? Nö.Das Recht sollte man einführen![]()
Weil man dadurch wissen erlangt, wie es in der Praxis tatsächlich gelaufen ist.Nur um die Neugierde einiger User zu befriedigen? Nö.
Dass ist insowiet richtig, wobei ein qualifizierter Fachmann auch der Gärtner selbst sein kann und darf.Aber zum Thema:
Lt. BGH-Urteil muss der Verkehrssicherungspflichtige zweimal im Jahr seine Bäume von einem Fachmann kontrollieren lassen. Tut er das nicht ist er in der Haftung.
Hat er es getan bleibt der Geschädigte auf seinem Schaden sitzen bzw. kann seine Teil- oder Vollkasko in Anspruch nehmen.
https://www.haufe.de/recht/weitere-...tueckeigentuemers-fuer-baeume_214_124326.html
Hab ich was anderes geschrieben oder der BGH was anderes behauptet?Dass ist insowiet richtig, wobei ein qualifizierter Fachmann auch der Gärtner selbst sein kann und darf.
Und außerhalb der Regel?In der Regel gibt es ausreichende anzeichen, wenn die Gefahr des Astbruches besteht.
Die Antwort war zwar einfach, aber falsch.thomash schrieb:Einfache Antwort:
Der Besitzer des Grundstückes. Seine Versicherung wird bezahlen und das Geld von dem Besitzer des Grundstückes aber zurückfordern
Tina, wenn du alles von anhieb weißt, ist es ja schön .... doch an wen soll man sich denn sonst wenden, wenn man es nicht weiß, wessen Aufgabe es ist???
Ist ja ähnlich wie beim Wildunfall.
Aber glaub wir sind durch ....
Das ist ein Fall Für die Grundstückshaftpflichtversicherung. Habe das auch dem Nachbar so mitgeteilt. Sie wird sich bei ihrer Versicherung erkundigen.
Bei Sturm zahlt die KFZ und nicht der Besitzer des Baumes.wenn es so stürmisch war, dass ein gesunder Baum bricht, kann es zu der AUSNAHME kommen, das erst mal die Versicherung des Besitzer des KFZ oder Haus oder was auch einspringt und sich das Geld dann aber vom Schuldner notfalls per Gericht holt.
Sorry, das mit "kenne ich mich nicht aus", oder "da hab ich zwar keine Ahnung von, aber" lese ich mittlerweile in fast jedem zweiten Post von Dir.Sorry mit Autos kenne ich mich nicht aus![]()
Nutze notfalls Google, aber schreib nicht einfach was Grundfalsches als Tatsache..schon gar nicht wenn Du selber schreibst dass Du davon absolut keine Ahnung hast..Wo liegt eigentlich der Unterschied zwischen Kasko und Autoversicherung ich dachte das ist dasselbe.