Baumhaftung - wer haftet für herabfallende Äste?

  • Das Recht sollte man einführen;)
    Nur um die Neugierde einiger User zu befriedigen? Nö.


    Aber zum Thema:
    Lt. BGH-Urteil muss der Verkehrssicherungspflichtige zweimal im Jahr seine Bäume von einem Fachmann kontrollieren lassen. Tut er das nicht ist er in der Haftung.
    Hat er es getan bleibt der Geschädigte auf seinem Schaden sitzen bzw. kann seine Teil- oder Vollkasko in Anspruch nehmen.

    https://www.haufe.de/recht/weitere-...tueckeigentuemers-fuer-baeume_214_124326.html
     
  • Nur um die Neugierde einiger User zu befriedigen? Nö.
    Weil man dadurch wissen erlangt, wie es in der Praxis tatsächlich gelaufen ist.
    Aber zum Thema:
    Lt. BGH-Urteil muss der Verkehrssicherungspflichtige zweimal im Jahr seine Bäume von einem Fachmann kontrollieren lassen. Tut er das nicht ist er in der Haftung.
    Hat er es getan bleibt der Geschädigte auf seinem Schaden sitzen bzw. kann seine Teil- oder Vollkasko in Anspruch nehmen.

    https://www.haufe.de/recht/weitere-...tueckeigentuemers-fuer-baeume_214_124326.html
    Dass ist insowiet richtig, wobei ein qualifizierter Fachmann auch der Gärtner selbst sein kann und darf.
    In der Regel gibt es ausreichende anzeichen, wenn die Gefahr des Astbruches besteht.

    Allerdings sollte dabei insbesondere auch bei Apfel - und anderen Obstbäumen damit gerechnet werden, dass es in sehr obstreichen Jahren auch zum Astbruch allein durch die Traglast der Früchte kommen kann. Aber auch dass müsste ein Laie rechtzeitig erkennen und schon um des Baumes Willens rechtzeitig Früchte auslichten und/oder stützen.

    In der Praxis kommen jedoch die meisten Unfälle mit Bäumen bei Sturm zustande und - so wie mir gesagt wurde von Versicherungsvertretern - prüft eine Versicherung ab Windstärke 8 nicht mehr den Zustand des Baumes, weil selbst bei einem kranken Baum der Sturm dennoch der Hauptverursacher ist.

    Ob dies dann wirklich in der Praxis so zutrifft???? Ich möchte es lieber nicht darauf ankommen lassen und hab bei meinen zahlreichen Bäumen wert darauf gelegt, dass die Straßen davon nicht gefährdet werden können.
     
  • Dass ist insowiet richtig, wobei ein qualifizierter Fachmann auch der Gärtner selbst sein kann und darf.
    Hab ich was anderes geschrieben oder der BGH was anderes behauptet? :rolleyes:

    In der Regel gibt es ausreichende anzeichen, wenn die Gefahr des Astbruches besteht.
    Und außerhalb der Regel?

    Halte Dich doch einfach nur an die Fragestellung des TE, dann ufern solche Threads auch nicht immer so aus... :rolleyes:
    Und nein, Du musst jetzt keine Fotos Deiner Bäume, Büsche, Sicherungen etc. "zur Verdeutlichung" einstellen... :rolleyes:



    Und wenn ich sowas lese rollen sich mir sowieso die Fußnägel hoch...
    thomash schrieb:
    Einfache Antwort:

    Der Besitzer des Grundstückes. Seine Versicherung wird bezahlen und das Geld von dem Besitzer des Grundstückes aber zurückfordern
    Die Antwort war zwar einfach, aber falsch.
    Die Versicherung tritt in diesem Fall nicht in Vorleistung und regressiert dementsprechend auch nicht danach.
     
    Den Fall musst du mir detaliert schildern, indem ein Ast abgeborchen ist, ohne dass es im Vorfeld nicht bereits etliche anzeichen dafür gab.

    Ich wohne auf dem Land wo öfters mal ein Baum/Ast auf der Straße liegt und ich immer wieder gedacht hatte, wieso ist dieser Baum nicht längst gefällt worden.

    Und es geht bei einem solchen Thema auch nicht immer nur um die Fragestellung des TE's, sondern vor allem um das was die Baumbesitzer tun sollten, um Gefahren abzuwenden.
     
  • AW: baumhaftung

    Tina, wenn du alles von anhieb weißt, ist es ja schön .... doch an wen soll man sich denn sonst wenden, wenn man es nicht weiß, wessen Aufgabe es ist???

    Ist ja ähnlich wie beim Wildunfall.

    Aber glaub wir sind durch ....

    Deshalb war ich so frei, mein unendliches Wissen hier gern kostelos zur Verfügung zu stellen.:rolleyes:
    Und wenn ich schreibe, es sei Sache des Ordnungsamtes und nicht die, der Polilzei, dann finde ich es mehr als ignorant, dann zu schreiben-Wie auch immer, die Polizei hilft weiter.
    Nein, tut sie nicht.
     
    So, hatte soeben mit meiner Versicherung für Hausrat und Privathaftpflicht gesprochen. Laut deren Aussage sind sie nicht dafür zuständig. Auch sie sagen, dass dieser Schaden durch den Eigentümer des Baumes zu begleichen ist. Das ist ein Fall Für die Grundstückshaftpflichtversicherung. Habe das auch dem Nachbar so mitgeteilt. Sie wird sich bei ihrer Versicherung erkundigen.
    @feiveline: Vielen Dank für den Link!

    ps.: ich sehe das auch so, dass wenn man fragt und eine Antwort kriegt, auch das Ende der Geschichte zu erzählen hat, alos keine Bange! :D
     
    Mit dem "durch sein" meinte ich das Thema Ordungsamt/Polizei ... aber ist wohl doch noch nicht durch. :d

    Tina, hab dich nicht ignoriert und möchte aUCH nicht mit dir deswegen streiten ... doch wenn ich da bei der Polizei anrufe, sagt die sicher nicht, "nicht unser Anliegen" und legt auf. Sondern verweist mich dann entsprechend auf das Ordungsamt/Gemeinde > somit hat sie doch geholfen (und dies tut sie beim Wildunfall auch).

    Und von mir wars dies nun.
     
    Mir liegt streiten völlig fern.
    Aber unsere total überlastete Polizei sollte den Straftaten nachgehen, für die sie da sind. Die können sich doch nicht um alles kümmern.
     
  • Vielleicht kann ich das Gegenproblem Auflösen.

    Wir haben jetzt 25 Jahre seit der Wende gedacht, das unser Onkel eine Versicherung hat. Relevant wurde das 2006/7 mit dem Hausbau. Denn er hat 5 Tannen am Grundstückrand zu uns. Eine davon verliert jetzt seit 2 Jahren extrem seine Nadeln. Und gerade die steht direkt neben unserem Haus. Die sind alle über 7 m hoch.

    Denkste:schimpf:

    Jetzt wo wir seit seinem Tod seine Unterlegen nach allen notwendigen Unterlagen für das Nachlassgericht durchgesucht haben, ist eines klar. Nicht jeder hat eine Versicherung.

    Daher gibt es wohl den Gegenfall, den man uns erklärt hat.

    Wenn der nämlich der Besitzer, aus irgendeinem Fall keine Versicherung hat oder wenn es so stürmisch war, dass ein gesunder Baum bricht, kann es zu der AUSNAHME kommen, das erst mal die Versicherung des Besitzer des KFZ oder Haus oder was auch einspringt und sich das Geld dann aber vom Schuldner notfalls per Gericht holt.

    Hieße jetzt müsste der Erbe dafür aufkommen. Der (Die Schwester meines Mannes) hat sofort zugestimmt, die Tannen sofort, nachdem der Erbschein durch ist, zu fällen.

    Suse
     
  • Auch für Tannen benötigt man eine Fällgenehmigung die man legal zu dieser Zeit aufgrund der Nester etc. nicht bekommen wird..:rolleyes:
     
    Das ist ein Fall Für die Grundstückshaftpflichtversicherung. Habe das auch dem Nachbar so mitgeteilt. Sie wird sich bei ihrer Versicherung erkundigen.


    Endlich mal eine Info, welche Versicherung dies übernehmen soll ... doch habt ihr solch eine Versicherung (kenne ich gar nicht)?
     
    wenn es so stürmisch war, dass ein gesunder Baum bricht, kann es zu der AUSNAHME kommen, das erst mal die Versicherung des Besitzer des KFZ oder Haus oder was auch einspringt und sich das Geld dann aber vom Schuldner notfalls per Gericht holt.
    Bei Sturm zahlt die KFZ und nicht der Besitzer des Baumes.
     
    Sorry mit Autos kenne ich mich nicht aus;)

    Bei Häusern zahlt die Stumschadenversicherung des Hausbesitzers auf den der Baum gefallen ist.
     
    Sorry mit Autos kenne ich mich nicht aus;)
    Sorry, das mit "kenne ich mich nicht aus", oder "da hab ich zwar keine Ahnung von, aber" lese ich mittlerweile in fast jedem zweiten Post von Dir.

    Problematisch ist aber, dass Du dann weiterschreibst, mit "aber" beginnst und dann den Fragestellern schreibst was sie zu tun haben... das passt nicht.

    Wenn Du von einer Thematik keine Ahnung hast, schreib doch einfach gar nichts, das verwirrt dann wenigstens nicht die Fragesteller...
    Ich schreib auch nichts zu Kräutern, Pfingstrosen o.ä, da hab ich nämlich auch keine Ahnung von...
     
    über wieviel Beiträge bringt du noch solch bescheuerte Anschuldigungen die jeglicher Substanz entbehren?

    Ich mag mich mit autos nicht auskennen weil ich noch nie eines hatte. Aber dafür mit Baumhaftung und letztlich geht es hier nur darum, wer zahlen muss Baumbesitzer bzw. dessen Versicherung oder KFZ Besitzer .

    Wo liegt eigentlich der Unterschied zwischen Kasko und Autoversicherung ich dachte das ist dasselbe.
     
    Wo liegt eigentlich der Unterschied zwischen Kasko und Autoversicherung ich dachte das ist dasselbe.
    Nutze notfalls Google, aber schreib nicht einfach was Grundfalsches als Tatsache..schon gar nicht wenn Du selber schreibst dass Du davon absolut keine Ahnung hast..

    Und Kfz-Versicherung und Kasko sind drei absolut unterschiedliche Versicherungen!
     
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