Baumhaftung - wer haftet für herabfallende Äste?

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Hallo, folgendes:
Auf einem privaten Grundstück steht ein Baum, und dessen Äste befinden sich über einer öffentlichen Strasse. Die Äste sind morsch und fallen nach und nach ab auf die öffentliche Strasse. Die abgefallene Äste sind auch gerne 50 cm breit. Ein Auto das auf der Strasse parkt wird dadurch beschädigt. Wie ist die Sachlage? Wer kommt für den Schaden auf?
 
  • AW: baumhaftung

    Natürlich der Baum selbst ... :grins:

    Aber was ist denn genau passiert?
     
  • AW: baumhaftung

    Einfache Antwort:

    Der Besitzer des Grundstückes. Seine Versicherung wird bezahlen und das Geld von dem Besitzer des Grundstückes aber zurückfordern.

    Wenn ein Baum offensichtlich morsch ist, dann muss der Besitzer aktiv werden denn sonst ist es grob fahrlässig.

    Konnte man es dem Baum äußerlich nicht ansehen und der erste Ast ist abgebrochen bin ich mir weniger sicher. Ich denke dass dann der Besitzer ebenfalls bezahlen muss, aber dessen Versicherung die Kosten übernimmt ohne sich am Versicherungsehmer schadlos zu halten.

    War der Baum gesund und ein Sturm war schuld wieso der Ast brach, dann zahlt die PKW Versicherung des Autoinhabers weil dem Besitzer kein schuldhaftes Handeln vorzuwerfen ist.

    Erst neulich bin ich solche Fallbeispiele mit verschiedenen Versicherungsvertretern besprochen.
     
  • AW: baumhaftung

    Na Ast fällt auf Auto und Auto hat Beule auf Dach.

    Dass ist ja schon klar :rolleyes:, aber wem gehört was?
    Darf da auch ein Fzg. abgestellt werden, wenn Morsch hätte die Gemeinde/Anwohner/Wissende auch schon handeln müssen, oder wenn man wissentlich unter einem morschen Baum abstellt, evtl. wegen Sturm, usw. ...?

    Doch Thomash hat ja ... obwohl, wessen Grundstücksversicherung soll da greifen?
     
    Zuletzt bearbeitet:
    AW: baumhaftung

    Das Auto gehört mir. Die Strasse ist so eine kleine Seitenstrasse, gegen parken spricht da nichts gegen, also keine Schilder oder andere STVO Gründe. Sturm war zu dem Zeitpunkt nicht, es war windig, aber ohne dass eine Wetterwarnung ausgerufen wurde. Ab und zu fällt von dem Baum doch schon was zu Boden.
     
  • AW: baumhaftung

    Ab und zu fällt von dem Baum doch schon was zu Boden.


    Denke mal, dies könnte ein Knackpunkt werden?! Würde ich dann zumindest nicht erwähnen, denn wenn man davon wusste und dennoch sein Auto darunter parkt ... hmm, aber da kennen sich andere bestimmt besser aus.
    Wurde aber der Eigentümer schon mal darauf hingewiesen?


    Bei uns in der Nachbarschaft ist zumindest auch so ein rießiger alter Baum ... da kam schon mal die Stadt und hatte darauf aufmerksam gemacht, dass da ein paar Äste abgemacht werden müssten (hatten dies dann auch glaub gemacht).
    Einen weiteren Baum haben wir erst von der FFW nach Sturm entfernt ... da wurde auch schon mehrmals erwähnt, dass die Bäume morsch sind und es wurde nichts unternommen (gut, standen zwar neben der Straße, aber hatten keine Asr-Überhänge ... doch er ist auf die Straße gefallen < zum Glück ist nichts passiert).
     
    AW: baumhaftung

    Es geht dabei um die Verkehrssicherungspflicht

    Jeder Besitzer eines Grundstückes muss sicherstellen, dass von seinem Grundstück keine Gefahr für andere ausgeht.


    • der morsche Ast
    • der Briefträger der auf der nicht geräumten schneebedeckten Einfahrt ausrutscht.
    • das verostete Geländer
    usw.


    Der Hausbesitzer muss erkennbare Gefahren abwehren.


    In der Regel ab Windstärke 8 und höher ist er jedoch nicht mehr haftbar oder hat allenfalls eine Teilmitschuld, sofern ich es richtig verstanden habe.
     
    AW: baumhaftung

    Der Besitzer des Baumes muß sich um dessen Zustand kümmern und sicherstellen, daß keine Gefahren vom Baum ausgehen.
    Ist der Baum gesund und verursacht trotzdem Schäden, greift die Versicherung.
    Ist aber der Baum krank oder morsch und beschert Ärger, dann haftet der Grundstückseigentümer aus eigener Tasche. Das ist die Versicherung nicht mehr zuständig.
     
    AW: baumhaftung

    @Thomash, warum geht du nie auf eine gezielt gestellte Frage ein?
    Versuche es nochmals ...

    Doch Thomash hat ja ... obwohl, wessen Grundstücksversicherung soll da greifen?



    Bei Schnee heist es aber z.B. auch ... geeignetes Schuhwerk usw. .... und ich zweifle dennoch das "wissentliche" bei den morschen Ästen an.


    @funky, melde dies doch dann einfach der Polizei.
     
  • AW: baumhaftung

    Dass ist ja schon klar :rolleyes:, aber wem gehört was?
    Darf da auch ein Fzg. abgestellt werden, wenn Morsch hätte die Gemeinde/Anwohner/Wissende auch schon handeln müssen, oder wenn man wissentlich unter einem morschen Baum abstellt, evtl. wegen Sturm, usw. ...?

    Doch Thomash hat ja ... obwohl, wessen Grundstücksversicherung soll da greifen?

    Sorry aber manchmal verstehe ich dein deutsch einfach nicht.

    Ein Auto darf da geparkt werden wo es nach Straßenverkehrsordnung erlaubt ist. Dabei muss der Parkende keinen Blick verschwenden auf den Baum der diesen Parkplatz beschattet.
    War der Baum erkennbar morsch hafter der Grundstückseigner auf dessen Grundstück der Stamm des Baumes steht.
     
    AW: baumhaftung

    Habe mit dem Nachbar geredet dem der Baum gehört. Er sagt, das zahlt meine KFZ Versicherung. Und ich habe den Schaden meiner KFZ Versicherung gemeldet. Die meint, dass der Nachbar seine Sorgfaltspflicht verletzt hat. Morsche Äste, von denen eine Gefahr ausgeht muss er entfernen lassen, das ist ein Fall für seine Gebäudeversicherung, oder er haftet privat für. Ich habe die Versicherung gebeten, mir die Unterlage aus der die Haftungspflichten hervorgehen mir zuzuschicken, damit ich sie dem Nachbar zeigen kann. Vielleicht ist er dann einsichtig und es ohne Streit über die Bühne.
     
    AW: baumhaftung

    Sorry aber manchmal verstehe ich dein deutsch einfach nicht.

    Ein Auto darf da geparkt werden wo es nach Straßenverkehrsordnung erlaubt ist. Dabei muss der Parkende keinen Blick verschwenden auf den Baum der diesen Parkplatz beschattet.


    Haaa, das hatte ich doch schon gefragt und ist doch somit schon vorbei ... aber meine Frage, wessen Versicherung das bezahlt, hast du immer noch nicht beantwortet?

    Doch laut Funky, soll dies nun die Gebäudeversicherung zahlen ... hmm, tritt die nicht erst bei Sturm ein?!
    Doch die eigene KFz geht ja gar nicht.
     
    AW: baumhaftung

    Tina, wenn du alles von anhieb weißt, ist es ja schön .... doch an wen soll man sich denn sonst wenden, wenn man es nicht weiß, wessen Aufgabe es ist???

    Ist ja ähnlich wie beim Wildunfall.

    Aber glaub wir sind durch ....
     
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