Äste aus Nachbar's Garten

Mavra

0
Registriert
23. März 2007
Beiträge
20
eine Frage: Was kann man da machen? Ein Bekannter von mir hat Schwierigkeiten mit den überhängenden Ästen einer Eiche aus dem Garten seiner Nachbarin. Diese Äste demolieren inzwischen sein Carport. Bei Wind und Regen werden die Äste so schwer, dass sie das Dach beschädigen. Vorher, als das Carport noch nicht vorhanden war und an dieser Stelle sein Wohnmobil parkte, wurde das Dach des Wohnmobils beschädigt.
Inzwischen geht das Ganze soweit, dass kaum noch Fernsehempfang möglich ist (die Äste verhindern den Empfang des Video-Signals).
Die Nachbarin rührt sich auf Nachfrage nicht, sondern empfiehlt, das Dach des Carports mit einer Filzmatte zu belegen, damit die Äste i h r e s Baumes keinen Schaden anrichten.

Darf man die Äste des rüberragenden Nachbarbaumes selbst entfernen? Besser einen Gärtner beauftragen? Wer zahlt den?
 
  • Geh' hin und schneid' den Ast mit der Kettensäge weg, so würde ich das machen.
     
    Hi Mavra!

    Also ich würde sagen, der der bestellt bezahlt auch. Da würd ich nichts riskieren. Darauf würde die Nachbarin sich bestimmt auch berufen.

    Ich würde die Nachbarin auffordern die Äste abzuschneiden, jetzt gleich oder diese Woche, nicht erst im Herbst oder so. Und ihr aber auch gleichzeitig ganz deutlich ankündigen, falls sie dem nicht nachkommt, es selbst zu tun.

    Wenn sie das nicht macht würde ich selbst zur Machete greifen und bis zur Grenze hin die Äste entfernen. Entsorgen würde ich auch, sonst gibts noch mehr Zoff wie es eh schon geben würde. Und wenn sie ein streitsüchtiges Wesen hat, würde ich noch eine weitere Person als Zeuge zum Gespräch mitnehmen.

    LG
    Simone, die gottseidank lauter ganz liebe Nachbarn hat, bei denen sogar die Kürbisse rüberwachsen dürfen.......
     
  • :D
    ...ja, freilich Api, aber wenn man mit der Kettensäge anrückt, macht das mehr Eindruck.
    Danach den Ast über den Zaun werfen & 5 Minuten vor deren Küchenfenster stehen
    bleiben und mit dem Gas der Säge spielen. hehe

    Aber zum Thema: Bestimmt weiß Tonno mehr über die rechtliche Seite, es gibt garantiert
    eine Art und Weise, besagte Nachbarin in die Pflicht zu nehmen.
     
    Zuletzt bearbeitet:
    :D

    Aber zum Thema: Bestimmt weiß Tonno mehr über die rechtliche Seite, es gibt garantiert
    eine Art und Weise, besagte nachbarin in die Pflicht zu nehmen.

    die rechtliche Seite würde mich interessieren, damit man auch keinen Fehler macht.
    Danke schon mal für Eure bisherigen Antworten.
    Ich persönlich bin auch großzügig, wenn etwas rüber wächst. Aber wenn Schäden an Bebauungen entstehen, muß doch Rücksicht genommen werden. Durch Abschneiden von ein paar Ästen wäre doch das Problem gelöst.
     
  • Ich frage mich grade, wie groß denn dieser Ast von Mavra ist? 50cm, oder 4,5 Meter?
     
  • Schneid' ihn auf Deinem Grundstück soweit zurück, dass er das Dach nichtmehr berührt, das ist laut Gerichtsurteil im Link oben erlaubt. Wie es sich mit dem Sat-Signal verhält,
    weiß ich leider nicht, aber sei Dir meines Mitgefühls versichert, ich bin auch ein alter
    Satler.
     
  • Schneid' ihn auf Deinem Grundstück soweit zurück, dass er das Dach nichtmehr berührt, das ist laut Gerichtsurteil im Link oben erlaubt. Wie es sich mit dem Sat-Signal verhält,
    weiß ich leider nicht, aber sei Dir meines Mitgefühls versichert, ich bin auch ein alter
    Satler.


    Ich denke auch, dass ich dazu ein Recht habe. Danke für die Beiträge.
    :D
     
    :confused: ich muss nun nochmals auf das Thema zurückkommen. Eingangs hatte ich geschrieben, dass die "Äste aus Nachbar's Garten" nicht mich persönlich, sondern einen Bekannten von mir betreffen. Mit diesem habe ich nochmals telefonische Rücksprache gehalten. Es handelt sich nicht nur um 1nen Ast, es sind ca. 4 Äste mit ungefähr 4 m Länge und mehrere kleinere. Er sieht sich außerstande, da der Baum sehr hoch ist, diese selbst zu entfernen, um sich nicht selbst in Gefahr zu bringen. Die Nachbarin bleibt uneinsichtig.
    Es muss doch Mittel und Wege geben, ohne die Gerichte zu bemühen, diesen Zustand für beide Seiten erträglich zu machen. Gibt es bei den Städten und Gemeinden entsprechende Baumsatzungen, die sich auch auf Bäume auf Privatgrundstücken beziehen?:confused:
     
    hallo mavra,

    ich würde empfehlen, beim amt für öffentl. ordnung, bei der zuständigen gemeinde/stadt vorstellig zu werden.

    häufig übernehmen die gemeinden hier die erste instanz. erst wenn das nicht nützt, den RA einschalten.

    deine bekannten müssen abwägen, was ihnen lieber ist, einmal mit RA klagen, oder dauernd stess und kosten wegen beschädigungen duch den baum. schließlich hängt er auf dem nachbargrundstück.

    meines wissens, muß die nachbarin ihren baum selber schneiden. alles andere wäre sachbeschädigung. aber sie muß !!! den der baum verletzt die grundstücksgrenze.

    ich ruf mal wieder gaaaanz laut T OOOO N OOOOO????? herr anwalt wo bist du?

    liebe grüße von geli
     
    Er sieht sich außerstande, da der Baum sehr hoch ist,
    diese selbst zu entfernen, um sich nicht selbst in Gefahr zu bringen.
    Die Nachbarin bleibt uneinsichtig.
    Es muss doch Mittel und Wege geben, ohne die Gerichte zu bemühen,
    diesen Zustand für beide Seiten erträglich zu machen. Gibt es bei den
    Städten und Gemeinden entsprechende Baumsatzungen, die sich auch
    auf Bäume auf Privatgrundstücken beziehen?:confused:

    Überhänge....ein interessantes Thema...§ 910 des BGB's

    Als erstes würde ich Beweismaterial sammeln, bevor jemand die
    Kettensäge anschmeißt - Bilder machen, Schäden vom Wohnwagen,
    Carport, Sichtbeeinträchtigung der Sat-Schüssel festhalten.

    Sibujo hat's schon auf den Punkt gebracht.

    Reelle Frist setzen, (ca. 2 - 3 Wochen).

    Nach Fristablauf und Nichterfüllung einen vorher angekündigten
    Gärtner/Forstwart als Druckmittel den Auftrag erteilen.

    So, wie ich das verstanden habe, drückt sich die Eigentümerin vor
    ihren Pflichten und den damit zusammengehörigen Kosten.
    Starrköpfige Sturheit ist da fehl am Platz!

    Apropos Baumsatzung: ist sehr variabel, im örtlichen Fachbereich zu
    erfragen.

    Hier noch hilfreiche links, weil mich das Thema auch sehr interessierte:
    Baumsatzung & Streit um übergängende Zweige & Nachbarrecht-Zweige

    Video-LiveChat-Zweige vom 18.07.07 sowie Schlichtungsverfahren.

    Schlußendlich fällt mir nur noch die These von Silvio Gesell ein:
    "Ein Streit beginnt immer dort, wo das Wissen aufhört".

    Wir sind über den weiteren Verlauf gespannt....

    LG
     
    Zuletzt bearbeitet:
    Die Sache ist doch ganz eindeutig.
    Einfach den Besitzer unter Fristsetzung dazu auffordern, die störenden Äste zu entfernen und wenn er das nicht macht, einfach absägen (lassen) und in Rechnung stellen.


    Sharif
     
    das hätte ich gerne schriftlich, denn eine Bekannte von mir mußte
    gerade Strafe zahlen, weil sie einen Baum auf ihrem Grund entfernen ließ...
    Mo, die da sehr unsicher ist.....

    ja, Mo, ich hab' mich weiterhin schlau gelesen, diese verlinkte
    Baumschutzsatzung war ortsbezogen, Satzungen sind doch
    sehr verschieden, von Ort, Stadt, Gemeinde zu ihresgleichen...

    Wir haben 3 haushohe Fichten auf eigenem Grundstück gefällt, bzw.
    gerodet, da zu nah' an Nachbars Zaun, ohne vorherige Antragstellung
    oder folglicher Bußgeldzahlung.

    Aber, danke für den Wink mit dem Zaunpfahl.. schon abgeändert..

    LG
     
    ... und dann gibts noch so was wie Verkehrssicherungspflicht

    übrigens .. auch ein an der Grundstücksgrenze abgesägter Ast muß noch nicht bußgeldlos von statten gehen! Man kann dadurch einen Baum dermaßen verstümmeln, dass er
    a) Angriffsflächen für Krankheiten bietet > vorzeitiges Sterben
    b) instabil wird > größere gefahr für mensch und Sache
    c) ästhetisch leidet > und wie bei Eichen und Buchen nur schwer wieder in Form zu bringen ist

    niwashi, der bei großen Bäumen den Fachmann schneiden ließe ...
     
    Zuletzt bearbeitet:
    ja, Mo, diese verlinkte
    Baumschutzsatzung war ortsbezogen, Satzungen sind doch
    sehr verschieden, von Ort, Stadt, Gemeinde zu ihresgleichen...

    LG


    Ja Greeny,
    ich hatte sie mal gefragt welche Strafe sie Zahlen mußte - 3 neue Jungbäume mit genauer Meterangabe an Größe und Durchmesser.
    Die Wurzeln hatten sich im öffentlichen Weg nach oben gewölpt und sie dachte, bevor alte Kanalisationsrohre kaputt gehen, läßt sie den Baum fällen... :rolleyes:
     
    :eek: Na das waren schon einmal gute Vorschläge! Da die Satzungen von Stadt zu Stadt bzw. von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sind, wird mein Bekannter sich auf den Weg zur zuständigen Gemeindeverwaltung machen - natürlich mit Fotos von der augenblicklichen Situation - (prima Vorschlag übrigens) und sich erkundigen, was machbar ist. Er möchte auch nicht, dass der Baum entfernt wird, sondern möchte nur die Beseitigung der wirklichen starken Beeinträchtigung seines Grundstückes durch überhängende Äste.

    Sobald Klarheit bzgl. der Angelegenheit herrscht, werde ich wieder berichten.
     
    Kleinere Bäume auf dem eigenen Grundstück können problemlos gefällt werden. Schwierig wird's wie bei uns mal, wenn es sich zB. um eine Lärche handelt, die einen gewissen Stamm-Durchmesser aufweist. Kann nämlich sein, daß sehr dicke alte Bäume unter das Naturschutz-Gesetz fallen (kein Witz!). Zum Glück war unser Forstamt einsichtig, zumal der Baum auch bei Sturm hätte auf die öffentl. Straße fallen können. Habe den Förster angerufen, den Sachverhalt erklärt, und der meinte dann:"Hauen sie das Ding halt weg!" Hätte ich nicht nachgefragt, wäre es durchaus möglich gewesen, daß mich ein "lieber" Nachbar anzeigt und ich eine "fette" Strafe hätte zahlen müssen. Also, lieber vorher bei der Gemeineverwaltung (die können einen dann auch weiter verweisen) nachfragen!

    Gruß
    Moni
     
  • Similar threads
    Thread starter Titel Forum Antworten Datum
    G Äste aus Walzenhäcksler Gartengeräte & Werkzeug 9
    H Gelöst Strauch mit langen schmalen Blättern, rotbraune Äste Wie heißt diese Pflanze? 6
    C Flieder kaputt? Äste ohne Blätter nur noch ganz oben Laubgehölze 9
    K Am Perückenstrauch verwelken Äste Laubgehölze 1
    B Robinie Äste nach unten spreizen Laubgehölze 7
    N Einzelne Äste des Kirschlorbeer sterben Gartenpflanzen 1
    E Süsskirsche Regina stirbt ab ,Blätter wenig ausgeprägt, einzelne Äste verwelken Obstgehölze 3
    S Eingefrorene Äste Gartenpflanzen 5
    H Junge Äste am Stamm meines Zitronenbaums Zitruspflanzen 7
    S Japanischer Ahorn, zu schwere Äste - Astbruch möglich? Gartenpflanzen 14
    S Affenschwanzbaum bekommt braune Äste Gartenpflanzen 2
    C Warum vertrocknen die Äste an meinem Kirschbaum? Obst und Gemüsegarten 3
    B Citrus Limon hat über Winter ALLE Blätter verloren. Früchte und grüne Äste vorhanden. Was zu retten? Zitruspflanzen 5
    P Kirschbaum Äste abgestorben - Welche Krankheit ist das? Obstgehölze 0
    christian-p Olivenbaum hat wenig Blätter und sehr lange Äste Gartenpflanzen 15
    maus8maus Äste von Pfirsichbaum stark angebrochen. Obstgehölze 6
    V Am Kirschbaum Äste ohne Blätter jetzt noch schneiden? Obstgehölze 13
    Mauerblümchen Sanddorn - bei der Ernte ganze Äste abschneiden? Obst und Gemüsegarten 12
    C Äste an Zitrone sterben ab, Pilzbefall? Zitruspflanzen 12
    Zero Sommerflieder, schwache bzw. weiche Äste Laubgehölze 19
    D Hilfe, Äste vom jungen Apfelbaum hängen durch Obstgehölze 7
    S Japan Ahorn - dürre Äste Laubgehölze 6
    F Baumhaftung - wer haftet für herabfallende Äste? Haus & Heim 65
    ralph12345 Apfelbaum - Äste richten Obstgehölze 4
    H Wie weit kann ich Äste von Kiefer wegschneiden? Nadelgehölze 10

    Similar threads

    Oben Unten