2010 fängt ja gut an....

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27. Sep. 2008
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921
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Castrop-Rauxel, NRW
heute habe ich in meinen Postkasten geschaut und mich gleich am ersten Tag im Neuen Jahr geärgert. :mad:
Meine Tochter ist sehr krank. Darum hat sie im Oktober ihre Lehrstelle gekündigt. Da sie noch offene Lohnforderungen, Urlaub usw. zu bekommen hatte, wollte sie sich bei einem Rechtsanwalt beraten lassen. Sie hat sofort gesagt, dass sie Rechtschutz versichert ist. Der Anwalt meinte, er würde das so auslegen, dass sie keine Kosten hätte. Von ihrer Versicherung bekam sie vor einigen Tagen den Bescheid, dass die den Betrag von 27 € an den RA übwiesen hätten und die Angelegenheit geklärt wäre. Nun kam ein Brief von dem RA, mit der Bitte, 150 € zu überweisen! Ich finde das ja schon sehr merkwürdig um nicht zu sagen unverschämt. Sie war vielleicht 15 Min. in seinem Büro, er hat keinen Brief geschrieben, sondern nur mündliche Auskunft gegeben. Er weiß, dass sie wegen ihrer Kündigung kein Einkommen hat, und hat ihr noch gesagt, dass sie durch die Beratung keine Kosten hätte.
Können diese studierten Herren denn machen was sie wollen?
Wenn ich jetzt einen anderen RA um Rat frage, ob die Kostenrechnung rechtens ist, werde ich wohl wieder 150 € zahlen müssen, oder :(:mad:
 
  • Die Rechnung des Herrn RA richtet sich - glaub ich - nach einer festen Gebührenordnung. Heißt: die Rechnung wird anhand des Streitwertes (Urlaub + Gehalt) berechnet.

    Mein Tipp: Einfach mal beim Rechtsanwalt anrufen und nachfragen, warum das die Rechtschutzversicherung nicht übernommen hat.

    Achja Rechtsanwälte sind auch nur Menschen - frag mal Tono ;) ;) ;)

    Liebe Grüße
    Christine
     
  • Hallo Ilona,
    Ich würde die Rechnung an die Versicherung schicken (vorher eine Kopie machen)und einfach abwarten ,Meldet sich der Rechtsanwalt mit einer Mahnung, ihn dann anrufen und im mitteilen das die Rechnung an die Versicherung gegangen ist und das er warten muss bis die zahlen. Dann abwarten was die Versicherung schreibt !
    Viel Glück
    Klaus
     
  • Huhu,

    bekommt man nicht auch Beratungshilfe, wenn man kein eigenes Einkommen hat? Danach würde ich mich auch mal erkundigen.

    Wie dem auch sei, ich wünsche deiner Tochter gesundheitlich alles Gute, denn das ist das Wichtigste!

    LG

    Sara:eek:
     
    danke Maiglöckchen, das kann sie gut gebrauchen.
    Hobbiegärtner, sie hat eine SB von 150€ in der RS-Versicherung.
    Aber während des Beratungsgesprächs hatte der RA ja gesagt, dass er es so abrechnet, dass ihr keine Kosten entstehen würden.
    Ich habe vor ca. 4 Jahren auch mal ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt gehabt. Da wollte ich nur eine Frag beantwortet haben. Ich war nach 4 Min. wieder draußen. Bezahlung: 0€.

    Felidae, das will ich auch nicht abstreiten, Natürlich sind auch nicht alle RA Halsabschneider. Es geht auch nur darum, dass er so getan hat, als ob es nichts kostet und dann kommt auf einmal eine dicke Rechnung.
     
    Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
  • Ich kann dich sehr gut verstehen Ilona, ich habe im Laufe der Jahre auch so meine Erfahrungen mit Versicherungen, Rechtsanwälten und unseriösen Rechnungen gemacht...ich drücke Euch die Daumen, daß ihr das geregelt bekommt ( schlimmer sind Notarrechnungen...10 Minuten 1300 EUro im Juni )....

    Xena die nicht ganz versteht, warum deine Tochter da gekündigt hat:confused:
     
    Hier gibt es eine Arbeiterkammer, die von den Mitgliedern (alle Dienstnehmer) finanziert wird. Die gibt kostenlose REchtsberatungen in Sachen ARbeitsrecht, Kollektivverträge u.v.m. ...

    außerdem gibts auf jedem Gericht kostenlose Rechtsberatungstage (in anderen Dinge, wie SCheidung usw.)

    habt ihr sowas nicht?
     
    Nee Fini, sowas haben wir hier nicht... zum Glück! Wovon sollen wir dann die unmäßigen Weihnachtswünsche unserer Ehegattinnen erfüllen? :rolleyes:

    Zum Thema selbst, es gibt eine Prozesskostenhilfe für Mittellose und es git Vereine, die in bestimmten Umfang Beratungsleistrungen anbieten (dürfen). Beratungen beim Anwalt kosten aber immer Geld, auch wenn es "nur eine Frage" ist. Ein Anwalt, der dafür nichts berechnet riskiert seine Zulassung.

    So wie der Fall geschildert wurde ergibt sich für mich nicht eindeutig, dass der Anwalt über die bestehende Selbstbeteiligung informiert war. Woher soll er das wissen und ob sie evtl. schon ausgeschöpft war? Die Kostenübernahme abzuklären ist zunächst Sache des Mandanten.

    Die Höhe der Rechnung für die Beratung ist ebenfalls in Ordnung. Wenn Du zum Zahnarzt gehst, musst auch erstmal zahlen, egal wie hoch deine Selbstbeteiligung ist. Und auch beim Arzt zahlst Du für die mündliche Beratung, egal, ob er den Bohrer angerührt hat oder nicht.

    Meine Empfehlung: Nicht meckern sondern zahlen! Der Kollege lässt sicher über eine Ratenzahlung mit sich reden.


    kostenlose Grüße
    Tono
     
  • Nee Fini, sowas haben wir hier nicht... zum Glück!

    kostenlose Grüße
    Tono

    Wie rückständig ... :rolleyes: :D

    dafür schlägt sich die ARbeiterkammerumlage jedes Monat auf meinem Lohnzettel zu Buche ... :rolleyes: Macht nix ... ist ja nit viel ... und wenn man sie mal braucht ist sie zu 1000% da und hilft ...

    auch die kostenlosen Sprechstunden bei Gericht sind eine super Einrichtung, grad für mittellose Mandanten ...

    Dafür sind die deutschen REchtsanwälte sicher reicher als die hiesigen ;):D:D.. was mich für dich freut .... oder noch mehr für deine Frau ... :D
     
  • Neee Fini, das kommt wie bei Euch auch auf die Qualität des Rechtsverdrehers an, wie gut Tono da ist kann ich nicht beurteilen.

    Ich stell mir grad vor wie er vor Gericht steht und sagt: Herr Richter mein Mandant ist unschuldig - Tono, der das für ihn schon verdrehen wird.

    :D:D:D
     
    Qualität hin oder her .. bei uns ist die Beratung gratis ...

    nur wenn man dann ein SChreiben braucht, muß man löten und das nicht wenig


    Fini ... die für so ein SChreiben (mit 2 Rechtschreibfehlern!!) schon 200 Euronen hingeblättert hat ..
     
    ich habe mir ja schon gedacht, dass wir das Geld zahlen müssen, aber ich hatte die Hoffnung, dass uns hier jemand einen Tipp geben kann, ob seine Kostenrechnung wirklich so hoch sein kann.
    Aber jetzt noch zu einem anderen RA zugehen, wird wohl im Endeffekt zu teuer.
    Dann werden wir mal in den sauren Apfel beißen und löhnen.:mad:
     
    Das habe ich so nicht gesagt. Ich erwähnte die Prozesskostenhilfe. Für die Inanspruchnahme einer Beratung gibt es das so nicht. Die musst immer selber zahlen.

    Dass ein zweiter Anwalt auch wieder Geld kostet ist eh klar, oder?
    Außer man heisst Tono und hat grad seinen samaritischen Tag im Gartenforum... :rolleyes:


    soziale Grüße
    Tono Diabolus
     
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