Werbung mit Auftragserfüllung auch am Sonntag?

bolban

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Hi,
ich möchte gerne wissen, ob es erlaubt ist, wenn die Konkurrenz in Kleinanzeigen mit "Auftragserfüllung auch am Sonntag" wirbt?! Dann noch ohne Impressum und mit fünf Anzeigen gleicher Bauart (die nebenbei gesagt meine eine nach unten drücken)

MfG
 
  • Hallo bolban,

    Kleinanzeigen im Internet oder in einer Zeitung?


    Liebe Grüße
    Hope
     
  • Da kommt es auch auf das Gewerk an. Die hier angegebenen Info´s sind zu mager, um genau zu antworten.

    Aber, warum soll er nicht mit "Auftragserfüllung auch am Sonntag" werben dürfen? Da wird es keine rechtl. Handhabe dagegen geben. Schließlich hat er die Sonntagsarbeit ja in dem Moment noch nicht ausgeführt. Und werben kann er damit, weil Sonntagsarbeit per se nicht verboten ist. Es bedarf lediglich einer Genehmigung vom Ordnungsamt. Das diese nicht ohne weiteres ausgestellt wird, ist eine andere Sache.

    Aber Sonn- und Feiertagsarbeit kann man beantragen! Möcht mich jetzt nicht festnageln lassen, aber ich glaube bis zu 5 x pro Jahr und Firma kann man diese beim eigenen Ordnungsamt beantragen. Also ob ich in Hamburg, München oder Berlin (bloß nicht) arbeite, beantragen muss man dass immer bei seinem zuständigen Ordnungsamt. Dient dem Schutz des Arbeitnehmers.

    Da fällt mir grad ein, handelt es sich etwa um eine ICH-AG, einem Ein-Mann Betrieb? Der Schutz vor Sonntagsarbeit dient nur dem/einem Angestellten. Als Selbständiger musst/solltest Du jeden Auftrag abarbeiten, egal wann.

    Frei von jeglicher rechtl. Verbindlichkeit, lediglich m.M. und eigene Erfahrung, da ich selber 1-2 x im Jahr diesen Antrag stellen muss. Kostet natürlich, iss klar.......
     
  • Auftragserfüllende Gärtnerdienste am Sonntag finde ich nicht zulässig.
    Welcher Gärtner oder Firma wird denn am Sonntag mit dem Dieselrasenmäher oder der elektrischen Heckenschre, Freischneider oder Laubsauger die ruhebedürftige Nachbarschaft auf Trab halten? Ist das nicht verboten?
    Hätte das auch verpetzt.;)
     
    Es soll ja angeblich auch Gartenarbeit geben, die keinen Krach macht und niemanden stört :)

    Als "Auftraggeber" fände ich es ausgesprochen gut, wenn bei mir am Sonntag gearbeitet würde - dann könnte ich nämlich dabei sein und für Rückfragen und "Kontrollen" zur Verfügung stehen. In der Woche muss ich alle Werker sich selbst überlassen, was schon so einige male zu Verzögerungen (wg. Nachfragen) oder Mehrarbeit (wg. falsch ausgeführter Sachen) geführt hat. Das ist dann für beide unerquicklich...

    Arbeiten, die Lärm und Störungen verursachen, sind Sonntags sicherlich nur sehr eingeschränkt erlaubt, wenn überhaupt. Ansonsten aber gibt es m.E. kein generelles Sonntagsarbeitsverbot. Wir selbst werkeln doch auch Sonntags im Garten, oder nicht?
     
    Den Beitrag von fruitfarmer finde ich sehr informativ.

    Ich denke, der Gärtner mit seinem Sonntagsanbebot ist ein schlaues Füchschen
    und wird bestimmt nicht mit großem Equipment am Sonntag auffahren.

    Liebe Grüße Hope
     
    Es soll ja angeblich auch Gartenarbeit geben, die keinen Krach macht und niemanden stört :)

    Als "Auftraggeber" fände ich es ausgesprochen gut, wenn bei mir am Sonntag gearbeitet würde - dann könnte ich nämlich dabei sein und für Rückfragen und "Kontrollen" zur Verfügung stehen. In der Woche muss ich alle Werker sich selbst überlassen, was schon so einige male zu Verzögerungen (wg. Nachfragen) oder Mehrarbeit (wg. falsch ausgeführter Sachen) geführt hat. Das ist dann für beide unerquicklich...

    Nichtsdestotrotz ist Sonntagsarbeit verboten. Egal wie dolle das nachvollziehbarerweise für AG wäre. Besprechen kann man die Arbeiten ja (mich rufen die Leute auch teilweise Sonntag um 13.30 an-was ich nicht mag!) , aber direkt abarbeiten und noch damit werben? Ne, also da habe ich wirklich ein anderes Rechtsverständnis.
    Liegt womöglich daran, dass ich in einem Pfarrhaus aufgewachsen bin.

    MfG
     
  • ....
    Liegt womöglich daran, dass ich in einem Pfarrhaus aufgewachsen bin.

    MfG

    Kann schon sein, ich arbeite auch grundsätzlich nichts am Sonntag (oder Feiertag). Weder Gartentätigkeiten noch sonstige Handwerkerarbeiten, denn 'am Sonntag sollste ruhen'. [Es sei denn, es geht gaaar nicht anders; was jeder für sich entscheiden soll/muß]
    LG :?
    Violi
     
  • Hi,
    ich möchte gerne wissen, ob es erlaubt ist, wenn die Konkurrenz in Kleinanzeigen mit "Auftragserfüllung auch am Sonntag" wirbt?! Dann noch ohne Impressum und mit fünf Anzeigen gleicher Bauart (die nebenbei gesagt meine eine nach unten drücken)

    MfG

    Ohne Impressum ist eh nicht erlaubt!
    Da kanste gegen angehen!

    Liebe Grüße
    Petra, die auch an Sonn- und Feiertagen arbeitet, aber damit keine Werbung macht
     
    Wenn Du ein angemeldetes Gewerbe hast, dann gehe zur Handwerkskammer oder zur IHK und melde das dort. Diese Kammer sind dazu da, schließlich zahlst Du auch für Deine Mitgliedschaft.
     
    Nichtsdestotrotz ist Sonntagsarbeit verboten.
    Sorry bolban, aber das stimmt so einfach nicht!

    Wenn Du Dich auf das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) § 9 Abs. I "Die Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0.00 bis 24.00 Uhr ist verboten" beziehst, magst Du, solange keine Ausnahmegenehmigung vorliegt, hier in dem Falle eines Gärtners Recht haben, aber wenn er ein Einzelunternehmer ist, ist Sonntagsarbeit per se nicht verboten.

    Und die Frage war ja nicht, ob er aus gefühltem Rechtsverständnis oder auf Grund der Konfession mit Sonntagsarbeit werben darf oder nicht. Und da sehe ich kein Vergehen in der Werbung an sich, egal ob er Einzelkämpfer ist oder Angestellte hat! Denn selbst für seine Angestellten kann er eine Genehmigung ja bei Bedarf beantragen. Dass das dann wiederum eine andere Baustelle ist, hatten wir ja schon erörtert.

    Das Thema Impressum kann ich jetzt nicht ganz nachvollziehen. Stand in der Annonce keine aussagekräftige, ladungsfähige Anschrift des Anbieters? Denn mehr ist i.d.R. in einer Annonce, also einer Werbung nicht nötig! Es ist schlicht und einfach nur eine Werbung und keinerlei Vertrag. Oder meintest Du das Impressum des Plattforminhabers?

    Die Werbung erachte ich nicht als nicht rechts konform. Ob sie nun angemessen oder ethischen Grundlagen entspricht, sei dahingestellt. Aber rechtl. gesehen dürfte es keinen Spielraum geben, um dagegen vorzugehen.

    Wenn Du ein angemeldetes Gewerbe hast, dann gehe zur Handwerkskammer oder zur IHK und melde das dort. Diese Kammer sind dazu da, schließlich zahlst Du auch für Deine Mitgliedschaft.
    Ich wüßte nun wirklich nicht, was das bringen soll, dafür wüßte ich nur zu gern, was mit den Kammerbeiträgen alles so nebenbei finanziert wird.Was soll´s.............

    Wenn schon wirklich Nerven dafür opfern, dann Gewerbeaufsichtsamt.........

    Sorry bolban, wenn Du nicht ganz Deine erhofften Antworten hier findest, aber lieber so, als rumsülzen und Honig um´s Maul schmieren.

    Sch..ß auf seine Annoncen, investiere Deine Nerven und Deine Zeit in Deine eigene Werbung und zeig dem Wicht wo der Hammer hängt! Pushe Deine Werbung! Push sie auf Platz eins!

    Konkurrenz wirst Du immer haben, und glaub mir, das ist gut so!

    Was mich persönlich noch interessieren würde, ob der Melde/Petzbutton pfeiff2.gif eine Reaktion hervorgerufen hat, und wenn ja, welche! Man lernt ja nie aus.


     
    Hi,
    mir geht es hauptsächlich um das Impressum. Kann denn jeder einfach wild rumgärtnern und klar gewerbl. Leistungen anbieten ohne Angabe von Daten (nur Mail und Handynummer)? Ich meine nicht. Deine Fragen bezüglich des Impr. findest Du hier beantwortet klick

    Mag sein, dass Sonntagsarbeit gesetzl. schwammig geregelt ist und "Füchse" das geschickt und legal ausnützen. Gibt ja viel, warum nicht auch das.:rolleyes:Leider

    Muss man wohl kein Forum, sondern eher einen Anwalt fragen gehen.

    cu
     
    Zuletzt bearbeitet:
    Nein, ich bin auf der Plattform explizit dazu aufgefordert worden eines anzugeben. Nur wenn man auf "privat inserieren" geht, kommt diese Aufforderung nicht. Diese "Werbung" ist "privat". Der Meldebutton von Quoka ist nebenbei gesagt sinnlos, da passiert nämlich gar nix.
    Mein Fazit bleibt deshalb, unlauter Wettbewerb. Ich lebe aber noch und hab zu essen.

    lg:cool:
     
    Hallo bolban,

    warum willst du schwere Geschütze auffahren, wegen einer Anzeige von einem Gärtner, der herumwildert.. Sicherlich ist das ärgerlich für Dich. Schreib ihn doch einfach mal an, dass es nicht richtig ist "prvat" zu inserien.


    Und bezüglich der Sonntagsarbeit wäre ich daran interessiert zu wissen, wer mir da Konkurrenz machen will und welche Beweggründe an ihnen leiten, diese anzubieten.

    Nur so am Rande. Mein Ex hat seine Spedition aufgegeben. Sonntags gilt LKW-Fahrverbot.
    Wäre dies nicht gewesen, er hätte sich auch noch sonntags auf den Bock gesetzt. Allerdings nicht aus Spaß an der Freud sondern um zu „Überleben“.

    Liebe Grüße
    Hope
     
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