Danke, Platero, ich checke das.
Hier noch ein Artikel vom 5.12.25 zur jetzt in D. gültigen Norm für Stecker von Balkonkraftwerken in Abhängigkeit von der Leistung:
Balkonkraftwerk-Besitzer aufgepasst: Am 1. Dezember trat eine neue Norm für alle steckerfertigen Solargeräte in Kraft. Wir klären, was das bedeutet und wer jetzt handeln muss.
www.n-tv.de
In dem Artikel werden auch 2 Bundles beworben. Ich hoffe, das stört nicht, denn wichtig sind ja die Änderungen zur Norm-Änderung.
2 Tipps der Energieberaterin möchte ich noch nennen. Sie gelten vielleicht nicht für andere Förderprogramme, zeigen aber, dass man sich vor der Beantragung einer geplanten Förderung nach den genauen Bedingungen erkundigen sollte.
1.) Bei der Beantragung nicht das günstigste Bundle angeben. Ist das nämlich nach der Bewilligung nicht mehr gültig, muss man auf ein Teureres ausweichen. Gefördert wird dann aber nur das bei der Antragstellung angegebene Bundle und man zahlt drauf.
Besser ist, ein etwas teureres Modell anzugeben. Da es keinen Zwang gibt, das beantragte Modell später auch zu kaufen, kann man nach der Bewilligung ein günstigeres Modell kaufen. Die Förderung richtet sich dann zwar nach dem günstigeren Preis, aber man zahlt nicht drauf.
2.) Hat man vor, ein Bundle
mit Speicher anzuschaffen (Speicher werden ja nicht gefördert), muss man sich vom Hersteller den Preis nur für die Module mit Wechselrichter und Verkabelung beschaffen (also
ohne Speicher), was dann wieder unter die Förderrichtlinien fällt.