Fenster abdichten

@Schneefrau, falls Du es unbedingt selbst "beheben" möchtest:
  1. Transparente Folie besorgen, so groß wie der FensterFlügel
  2. FlügfelRahmen & Scheibe trocken wischen
  3. Folie mit doppelseitigem Klebeband auf den Fensterflügel kleben. Falls kein doppelseitiges Klebeband vorhanden, anderes nehmen, aber die Folie etwas kleiner schneiden.
  4. Durch das zusätzliche Luftpolster wird sich auf der Folie kein neues Schwitzwasser bilden.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Ich versteeehe es nicht – anstatt Schneefrau den Rücken zu stärken....

    Was gibt es denn da kaputt zu machen – es geht um eine Wohnungsgesellschaft und nicht um einen privaten Vermieter, der am Ende noch mit im Haus wohnt.
    Schneefrau den Rücken zu stärken ist gut. Aber nicht um jeden Preis. Denn wenn es schief geht, muss Schneefrau das ausbaden und nicht wir. Keiner weiß hier, ob und um welche wie große Wohnungsbaugesellschaft es geht und wie die ticken.

    Aber grobe Beschädigungen/kaputte Stellen sollte man schon melden können.
    Ich als Vermieter würde das auch wissen wollen - wäre mir eigentlich sogar lieber als das der Mieter eigentätig (und nicht fachgerecht) an meiner Wohnung herumflickt.
    Das ist sicherlich richtig, Nur der Zustand, wie die Fenster auf den Fotos aussehen, das passiert nicht von heute auf morgen. Da hätte man schon seit langem entsprechend dokumentiert Bescheid geben müssen.

    Ich verstehe zwar sehr gut, warum Schneefrau sich ziert, aber sie sollte wegen dem Melden eines Schadens an einem sehr alten Fenster, das nicht durch ihr Verschulden beschädigt wurde, keine Angst haben müssen, auf der Straße zu enden.
    Schneefrau hat sicherlich wegen des Zustandes des Fensters keine Angst auf der Straße zu landen. Aber wohl schon, wenn sie mit Mietkürzungen/… versucht Druck auf den Vermieter aufzubauen.
    Im Zweifelsfall kann ihr der Vermieter sogar einen Strick draus drehen, dass sie Schaden dieser Art nicht schon lange gemeldet hat und durch das Nichtmelden erst recht Schaden an der Substanz entstanden ist.

    So einfach ist das nicht, um aus der Ferne zu sagen, nur so ist es richtig.
     
    Aber wohl schon, wenn sie mit Mietkürzungen/… versucht Druck auf den Vermieter aufzubauen
    Dazu würde ich auch auf gar keinen Fall raten. Sowas kommt selten gut... und ich denke in der heutigen Zeit ist das ganz besonders kritisch (falls man nicht genügend Kleingeld und bereits etwas anderes in Aussicht hat.)

    Ich meinte nur, als Vermieter würde ich eigentlich lieber von dem Schaden wissen wollen. (Sage ich als Vermieterin, die um Miete geprellt und mit einer sanierungsbedürftigen Wohnung zurückgelassen wurde, die in tadellosem Zustand übergeben worden war. :wunderlich:)

    Aber ich gebe dir vollkommen Recht, weder gibt es da schnelle Empfehlungen aus der Ferne und erstrecht keine "Hau drauf-Lösungen", davon ist ganz dringend abzuraten. 👍
     
  • Bitte entschuldigt, dass ich mich die Tage nicht gemeldet habe, aber seit Donnerstag hatten wir keinen Internetzugang. (Telefon geht immer noch nicht)
    Es wird doch niemand so naiv sein und glauben, dass nachdem alle Fenster im Haus erneuert wurden, dieses nicht auf die Miete umgelegt wird... zumal es rechtens ist.
    Vor 4 oder 5 Jahren wurden an der Westseite die Fenstern erneuert, und die Balkonwände gespritzt.
    Die dadurch entstandenen Kosten wurden GsD nicht auf die Miete umgelegt. (Sie haben ja bis dahin auch genug Miete kassiert );)
    Angeschrieben habe ich den Vermieter (auf Anraten vom Hausmeister ) einamal im Herbst und einmal im Februar per mail mit den gazen Bildern im Anhang. Empfangsbestätigung habe ich erhalten, aber auf eine Antwort warte ich heute noch.
    Habe ich eigentlich nicht das Recht, eine Fa mit der Instandsetzung zu beauftragen und die Kosten auf den Vermieter umzuwälzen?
     
  • Hallo.
    Versuche mit den Klebedichtungen, die schon zu Sprache kamen, den Spalt zwischen rahmen und Flügel zu schließen.

    Hast du rollköpfe, mit denen du den Anpressdruck des Fensters einstellen könntest? Vielleicht muss da nachjustiert werden
     
  • Habe ich eigentlich nicht das Recht, eine Fa mit der Instandsetzung zu beauftragen und die Kosten auf den Vermieter umzuwälzen?
    Hast Du, sofern Du folgendes einhälst:
    1. Schriftlich (Einschreiben/Rückschein) den Vermieter auf den Mangel aufmerksam machen und um Reparatur bitten.
    2. Nach Ablauf von 2 Wochen die Reparatur anmahnen (Einschreiben/Rückschein) mit 2-wöchiger Fristsetzung und dem Hinweis, dass nach fruchtloser Fristverstreichung ein Handwerker von Dir beauftragt wird und die Kosten von der Miete abgezogen werden.
    3. Nach abermals fruchtloser Fristverstreichung einen Handwerker vbeauftragen.
    4. Je nach Gericht (im Streitfall), könnte eine abermalige letzte Frist von 2 Wochen sinnvoll sein, also insgesamt 6 Wochen vom 1. Schreiben an, bevor Du es reparieren lässt.
    Eine Email-Lesebestätigung ist nicht ausreichend ! Kann ja sonstwer geöffnet haben.

    Das recht auf Mietkürzung besteht meines Wissens sofort – gleich im 1. Einschreibebrief erwähnen – die muss auch nicht zurückerstattet werden, sofern in Maßen, also 20 bis 25%

    Ich weis das – habe erst vor einigen Wochen einen Rolladen repariert – der Kunde hatte erfolgreich 20% einbehalten und dies nur wegen einem Rolladen, der nicht hochzuziehen war.
     
    Habe ich eigentlich nicht das Recht, eine Fa mit der Instandsetzung zu beauftragen und die Kosten auf den Vermieter umzuwälzen?
    Gibt es bei euch keine Hausverwaltung an die man sich wegen solcher Probleme wenden kann? Auch wegen Kontakt zum Vermieter, falls der nicht reagiert..?
     
    Hast Du, sofern Du folgendes einhälst:
    1. Schriftlich (Einschreiben/Rückschein) den Vermieter auf den Mangel aufmerksam machen und um Reparatur bitten.
    2. Nach Ablauf von 2 Wochen die Reparatur anmahnen (Einschreiben/Rückschein) mit 2-wöchiger Fristsetzung und dem Hinweis, dass nach fruchtloser Fristverstreichung ein Handwerker von Dir beauftragt wird und die Kosten von der Miete abgezogen werden.
    3. Nach abermals fruchtloser Fristverstreichung einen Handwerker vbeauftragen.
    4. Je nach Gericht, könnten eine abermalige letzte Frist von 2 Wochen sinnvoll sein.
    Eine Email-Lesebestätigung ist nicht ausreichend ! Kann ja sonstwer geöffnet haben.

    Das recht auf Mietkürzung besteht meines Wissens sofort – gleich im 1. Einschreibebrief erwähnen – die muss auch nicht zurückerstattet werden, sofern in Maßen, also 20 bis 25%
    Ich halte das für mehr als mutig.
     
    Ich würde die Hausverwaltung um Hilfe bitten. Die müssten den Vermieter erreichen können. Ärgern würde ich den Vermieter lieber nicht, gerade in der Gegend wo Schneefrau wohnt.
    @Galileo da ist die Auswahl an künftigen Mietern sehr groß...
     
  • @Galileo ich bin absolut kein obrigkeitshöriger Mensch, aber ich vermute die Wohnungsmarktsituation ist bei uns doch sehr anders als bei euch oben. Bezahlbar findest du hier nichts mehr, falls du überhaupt etwas findest. (Allein daran scheitert es heute schon. Du glaubst nicht wie viele Gutverdiener wir kennen, die gern umziehen würden - aber es gibt nichts "bezahlbares", im letzten schimmeligen Loch, und selbst die sind hier extrem rar! möchte ja dann auch keiner leben.)

    Daher würde ich Schneefrau ja durchaus raten, die Sache nicht auf sich beruhen zu lassen - aber das ganze höflich und moderat anzugehen, so dass der Vermieter sich nicht auf den Schlips getreten fühlt.

    Sicher: falls die Situation so unhaltbar wäre dass sie sagt, sie würde so oder so notfalls ausziehen, sieht die Sache anders aus. Da hat man ja nichts zu verlieren.
     
    Hallo.

    Hast du rollköpfe, mit denen du den Anpressdruck des Fensters einstellen könntest? Vielleicht muss da nachjustiert werden
    Nein. Außerdem glaube ich, daß so was Sache vom Hausmeister ist.
    Was steht denn im Mietvertrag zum Thema Kleinreparaturen?
    weiß ich ehrlich gesagt nicht mehr. Aber diesbezüglich hatten wir ja auch nie Probleme.
    Wenn mal etwas defekt war, haben wir den Hausmeister angeschrieben und ihm den Brief in den Briefkasten geschmissen, denn sein Büro befindet sich im Eingang neben unserem. Meistens ist er noch am selben Tag gekommen und hat den Schaden behoben. Das mit den Fenstern habe ich ihm auch gezeigt, als er mal da war um eine Reparatur an der Toilette vorzunehmen. Als er dann gemerkt hat, dass der Gurt von dem einen Rollo nicht mehr richtig funktioniert, hat er das auch repariert, obwohl das nicht Sache des Hausmeisters ist. Dafür hat er dann ein Trinkgeld bekommen.
     
    Hab ich geschrieben, dass Schneefrau den Vermieter beschimpfen soll :mad: – seit wann ist das geltend machen von Rechten unhöflich :unsure:
    Es ging nicht um Beschimpfungen, Galileo, sondern um selbsttätiges Kürzen der Miete, Drohfristen setzen etc.
    Kann mir nicht vorstellen, dass das das Verhältnis zum Vermieter verbessert.
    Abgesehen davon sagte ich ja, dass ich den Schaden durchaus (nochmals) melden und um Reparatur bitten würde. Aber halt ohne Drohung und ohne Miete einzubehalten.
     
    @Schneefrau dann bitte doch den Hausmeister nochmal um Hilfe - vielleicht kann er ja was tun.
    Aber nur nochmal Rückfrage - das Fenster soll im Sommer eh ausgetauscht werden?
    Wahrscheinlich weiß der Vermieter das und möchte jetzt kein Geld mehr investieren... könnte ich mir vorstellen. Verstehe aber nicht, warum er sich nicht zumindest bei euch gemeldet und euch das mitgeteilt hat.
     
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