Der Anbieter bzw. sein Jugendschutzbeauftragter bewertet die von ihm bereitgestellten Inhalte selbst und beachtet etwaige Verbreitungsbeschränkungen. Er trägt hierfür die Verantwortung und kann im Falle einer fehlerhaften Bewertung und Veröffentlichung von Inhalten ohne Beachtung der erforderlichen Verbreitungsbeschränkungen im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens mit einem Bußgeld belegt werden.
Quelle: http://www.fsk.de/media_content/1237.pdf
Zur Klarstellung: das Foto war nicht pornografisch und es waren keine Geschlechtsorgane zu sehen.
Beste Grüße,
Marcel
Zur Klarstellung: das Foto war nicht pornografisch und es waren keine Geschlechtsorgane zu sehen.
Beste Grüße,
Marcel
wenn man nichts sieht :d![]()
... wir sollten sowieso einen neuen Thread eröffnen wo jeder männliche User sein Feigenblättchen zeigen darf *gg* ...