Regenwasserversickerung unter der Terrasse

  • Tja ich schrei nicht rum, wenns mal nicht läuft, selbst wo wir gerade 10 Tage kein Heizung und Warm Wasser hatten, weil uns der Werkskundienst schlicht vergessen hatte. Die zwei die dann auf erneute Empfehlung des Siemens Mitarbeiters kamen waren echte Klimanlagen Profis und haben mir 3 wunderbare Lehrstunden in Wärmetechnik gegeben.

    Ich gehe mit offenen Augen durch die Gegend und lerne dabei und gebe gerne weiter, was ich ausprobiert habe.

    Jungs ihr vergesst wirklich Kerle zu sein, die ignorieren was ihnen nicht passt.

    Back to the roots!


    Suse kopfschüttelnd
     
    Schon in Sand gelegtes Pflaster gilt als versickerungsfläche

    Nein, gilt es nicht.
    Porenpflaster, Sickerpflaster, Sickerfugen mit entsprechendem Unterbau gelten als Versickerungsfläche. Normales Betonpflaster, egal ob Sand oder Splitt darunter werden mit Faktor 0,6 bis 0,8 (60-80% von Asphalt) angerechnet. Selbst Rasengittersteine mit 0,4.
     
  • Puh, ja, das lesen ist da schon schwer! 'grins

    tomash bei euch.
    Und eine Terasse ist nicht gleich einer Terasse, berechnet werden können nur nicht durchlässige Terassen also Betonflächen. Dann zur Dachfläche dazu. Schon in Sand gelegtes Pflaster gilt als versickerungsfläche und wird hier nicht zugerechnet.

    Also, dies wird bei uns folgender Maßen berechnet, und dies sollte eigentlich Bundesaweit gleich sein (1m² Fläche / Faktor):

    • Faktor 0,9 = Vollständig versiegelte Flächen z.B. Dachflächen, Asphalt, Beton, Bitumen
    • Faktor 0,6 = Stark versiegelte Flächen z.B. Pflaster, Platten, Verbundsteine, Rasenfugenpflaster
    • Faktor 0,3 = Wenig versiegelte Flächen z.B. Kies, Schotter, Schotterrasen, Rasengittersteine, Porenpflaster, Gründächer
    • Faktor 0,0 = Keine versiegelte Flächen z.B. Rasen, Gemüsegarten, Grünland,
    Natürlich müssen alle berechneten Flächen auch an einen städtischen Abwasserkanal angeschlossen sein, wenn dies nicht so ist, braucht man selbst versiegelte Flächen nicht angeben.
    Der Preis pro m² Fläche berechnet sich dann nach den gesamten anfallenden Abwasserkosten einer Stadt/Gemeinde, die dann auf die gemeldeten m² umgelegt werden. Deshalb kann der m²-Preis von Gebiet zu Gebiet unterschiedlich sein!

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    Hamburg ist halt eine Großstadt und als Stadtstaat eh was aussergewöhnliches. Gut geführt und mit wahrscheinlich wenig Grünfläche kommt, dann sowas dabei raus.
    Was hat dies mir der Grünfläche zu tun?
     
  • Wenn versiegelte Flächen auf dem eigenen Grund entwässert werden dann gilt auch die versigelte Fläche als Garten.

    So hab ich es gemacht.

    Im Regelfall läuft der Überlauf in meinen Garten. Wenn es so extrem ist wie dieses Frühjahr, dann kann ich die Schleuse zur Notentwässerung auf der Wildwiese nutzen.
    Sehr praktisch und hat kaum etwas gekostet, leider aber nur bei wenigen Grundstücken möglich.
     
    ??? kann mir mal jemand den Faden reichen ?
    Post #4.... aber ansonsten hab ich ihr Geschreibe auch nicht verstanden.

    In Hamburg gelten auch Auffahrten deren Platten in Sand verlegt wurden als "versiegelt", sofern der darauf fallende Regen ins öffentliche Sielnetz abfließt. Unterschiedliche Faktoren gibt es dort nicht, hier gilt nur "ja oder nein".

    Marsumar schrieb:
    Hamburg ist halt eine Großstadt und als Stadtstaat eh was aussergewöhnliches. Gut geführt und mit wahrscheinlich wenig Grünfläche kommt, dann sowas dabei raus.
    Hier reicht schon der erste Satz als Lesestoff... :rolleyes:
     
  • Jeder Landkreis oder Stadtstaat hat bei der Regenwasserentwässerung andere Grundsätze.

    Ich könnte mein Grundstück 732 m² betonieren und grün anstreichen, ohne Regenwasser Abwasser Anschluss, läuft kein Wasser in die Öffentliche Kanalisation, kann also auch nicht berechnet werden.

    Suse
     
    wo läuft es denn hin ? verdunstet das auf deiner Betonfläche ?
    irgendwo am Ende ist ein Gulli auf der Strasse ...oder man lässt es einfach zum Nachbarn laufen aus den Augen aus dem Sinn :rolleyes:
     
  • Versuche mal beim Thema zu bleiben, denn dass es aus den Rudern läuft liegt ja an jedem selbstgestellten post. *grins

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    Jeder Landkreis oder Stadtstaat hat bei der Regenwasserentwässerung andere Grundsätze.

    Ich könnte mein Grundstück 732 m² betonieren und grün anstreichen, ohne Regenwasser Abwasser Anschluss, läuft kein Wasser in die Öffentliche Kanalisation, kann also auch nicht berechnet werden.

    Suse
    wo läuft es denn hin ? verdunstet das auf deiner Betonfläche ?
    irgendwo am Ende ist ein Gulli auf der Strasse ...oder man lässt es einfach zum Nachbarn laufen aus den Augen aus dem Sinn :rolleyes:
    Ja, die Grundsätze sind anscheinend wirklich Unterschiedlich!

    Aber das Waser auf der Betonfläche bleibt sicher nicht an der Grenze stehen oder versickert abrupt!
    Gut, wenn es dann über ein Städtisches- oder Nachbargrundstück fliesen würde und nicht in einem Wassergraben/Kanal enden tut, wird es nicht berechnet (wobei der Nachbar sicher einen Einwand dazu hat). Aber wenn es am Ende ein Wassergraben/Kanal gibt, dann kommt mit Sicherheit eine Prüfung und evtl. eine Berechnung!
     
    Es gibt am Bodensee einen Ingenieur, der sich auf das Thema spezialisiert hat. Er arbeitet mit einer Firma zusammen, die unterirdische Regenwasserspeicher vertreibt und die dazugehörigen Systeme.
    Zu dem Thema Regenwassernutzung hat er schon einiges veröffentlicht und teilweise auf seiner HP eingestellt:
    http://www.klauswkoenig.de/artikel/regenwasser-artikel.html
    Da muss man sich halt die Mühe machen, ein bisschen drüberzulesen, ist aber sicher einiges Nützliches dabei.
     
    Vor einigen Tagen kam die erste Rechnung für die gesplittete Abwasserversorgung.

    Wir sollten 223,46 € bezahlen.

    Ich hab darauf Einspruch erhoben, da unsere Zisterne etc nicht berücksichtigt wurde.

    Neue Rechnung: 223,46 € - 167,31 € HURRAAAAAAAA!!!!

    Aber so ganz wollte uns die Stadtverwaltung offenbar nicht glauben, dass wir sviele Flächen alternativ entwässern können, daher war heute ein Konroleur da.

    ERolf auf ganer Linie - Nicht nur die bislang angegebenen Flächen wurden zu 100% akzeptiert, sondern auch die erst letzte Woche hinzugekommene Dachhälfte wurde akzeptiert.

    Demnach müssen wir ab diesem Jahr nur noch für die Hofeinfahrt die gesplittete Abwassergebühr bezahlen. Dort wäre der Aufwand zu hoch diese alternativ zu entwässern.
     
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