Wieviel verbraucht ihr an Gartenwasser?

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19. Mai 2009
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Hallo,
wir haben vor 10 Jahren ein Haus gebaut. Ursprünglich wurde mal eine Regenwassernutzungsanlage geplant, dann aber storniert, vor dem Bau. Scheinbar wurden aber Rohre so gelegt oder teilweise. Es wurde ein Gartenwasserzähler eingebaucht vom Haushersteller (welchen es nicht mehr gibt) die Gartenwasseruhr wurde abgenommen und verblomt für 100 €. Jetzt kommt das Klärwerk und stellt fest, daß der Gartenwasserzähler an der falschen Stelle sitzt, wofür wir nix können, was sie auch verstanden haben, daß es keine Absicht war. Sie haben jedoch für 5 Jahre rückwirkend (länger dürfen sie wohl nicht) die Bescheide aufgehoben und wollen 1700 € für Schmutzwasser, weil sie einfach jetzt alles Wasser als Schmutzwasser berechnet haben. Nach Brief und Verhandlung durch einen Bekannten haben sie uns jetzt gändigerweise 10 % erlassen, dies sind aber nur 65 qm insgesamt für 5 Jahre an Gartenwasser. Meine Freundin hat 38% Gratenwasser, unsere Nachbarn mit Sprenganlage 100 bis 150 qm pro Jahr.
Hat jemand einen guten Rat für mich?
Ist 10% zuwenig?
Kann ich noch etwas tun?
Mein Mann hat schon länger keine Arbeit mehr, die Sorgen stapeln sich und es ist mehr als das doppelte meine Monatseinkommens, was ja auch schon für nix reicht. Sie haben uns eine Ratenzahlung zwar angeboten, aber auch 50€ im Monat sind hart und nicht da.
Hat einer eine Idee? Vielleicht kann ich dann argumentieren, daß sie mehr als 10% anerkennen?
Vielen lieben Dank für die Mühe
 
  • Hallo Globulifan,

    wer hat die Wasseruhr damals abgenommen?

    10 % halte ich für sehr wenig, liegt aber vielleicht an Eurem Gesamtwasserverbrauch. Erfrag doch mal beim Klärwerk, welchen Mittelwert pro Person/ Jahr sie annehmen.
    Wenn Ihr also insgesamt sehr wenig Wasser verbraucht (ich glaube 30 - 40 cbm pro Jahr pro Person werden angenommen), kann es ja sein, dass die davon ausgehen, Ihr habt nur sehr wenig Wasser im Garten verbraucht.

    Ansonsten kannst Du den Betrag auch stunden lassen, oder aber die Ratenzahlung noch verkleinern.

    LG Tilia
     
    Ich verstehe das Wasserwerk nicht ganz. Wenn die besagte Wasseruhr damals ganz offiziell abgenommen, verplompt und damit für korrekt und gut befunden worden war, können sie doch jetzt nicht eine Nachzahlung verlangen. Ich meine, der Fehler liegt doch ganz offensichtlich nicht nur beim damaligen Bauherren sondern auch bei den Wasserwerken. Sie können höchstens ab dem Zeitpunkt, wo sie euch das mitgeteilt haben, die Abrechnung ändern. Also ich würde denen was husten, mal ganz ehrlich.
    Ich denke, das Wasserwerk weiss auch ganz genau das eine solche Nachzahlung nicht statthaft ist, aber versuchen kann man es ja mal. :rolleyes:

    Ach ja, wir verbrauchen pro Jahr übrigens ca. 150m³ Gartenwasser, das wir allerdings aus einen Brunnen fördern. Das sind etwa 50 Prozent unseres Gesamtverbrauches.
     
    Zuletzt bearbeitet:
  • da habe ich doch auch mal eine Frage zu:

    wie berechnet ihr denn euer Gartenwasser?:confused:
    wir haben einen Brunnen und da werden "bisher" keine Wasserkosten berechnet, obwohl wir auch schon gehört haben, dass Brunnenwasser in Zukunft auch gebührenpflichtig werden soll. Da soll dann wohl eine Pauschale berechnet werden:mad:
     
  • da habe ich doch auch mal eine Frage zu:

    wie berechnet ihr denn euer Gartenwasser?:confused:
    Wir haben uns eine einfache Wasseruhr gekauft und angeschlossen. Allerdings nur für uns privat, damit man halt einfach einen Überblick hat, wieviel man gewässert hat.

    wir haben einen Brunnen und da werden "bisher" keine Wasserkosten berechnet, obwohl wir auch schon gehört haben, dass Brunnenwasser in Zukunft auch gebührenpflichtig werden soll. Da soll dann wohl eine Pauschale berechnet werden:mad:
    Soweit kommts noch. :rolleyes:
    Also so weit ich weiss, ist der Betrieb von Brunnen in einigen Gegenden meldepflichtig und ich weiss auch das es Wasserwerke gibt, die dafür eine gewisse Pauschale verlangen. Aber ich glaube, das ist wohl nicht so viel.
     
    Hmm das ist interessant.
    Mein Mann und ich haben uns jetzt auch so eine Wasseruhr gekauft und angeschlossen. Bin schon gespannt auf das Ergebnis =)
    Ich werde es am Ende des Monates "auswerten" und euch dann Bescheid geben, falls noch jemand daran interessiert ist...
    Unser Garten ist in etwa 500m² groß ... da kommt schon einiges zusammen
    Lg
     
  • Hallo

    Also wir haben ca. 150 m² Garten, den wir am Tag 2 mal gießen. 50 - 60 Liter brauchen allein schon meine Tomaten und Chili. Rasen braucht auch viel Wasser, ich schätze mal - grob geschätzt ... 300 bis 400 Liter am Tag.

    Muss aber auch sagen, dass wir nicht sparen müssen, wir haben eine alte Klärgrube umfunktioniert in Regenwasserbehälter, die knapp 25 m³ Wasser fasst.
     
    Hallo Globulifan,

    wer hat die Wasseruhr damals abgenommen?

    10 % halte ich für sehr wenig, liegt aber vielleicht an Eurem Gesamtwasserverbrauch. Erfrag doch mal beim Klärwerk, welchen Mittelwert pro Person/ Jahr sie annehmen.
    Wenn Ihr also insgesamt sehr wenig Wasser verbraucht (ich glaube 30 - 40 cbm pro Jahr pro Person werden angenommen), kann es ja sein, dass die davon ausgehen, Ihr habt nur sehr wenig Wasser im Garten verbraucht.

    Ansonsten kannst Du den Betrag auch stunden lassen, oder aber die Ratenzahlung noch verkleinern.

    LG Tilia

    Hallo Tilia,
    abgenommen hat damals die Wasseruhr, mIst habe ich bei der Arbeit vergessen, die Rechnung. Aber ich glaube, die gibt es gar nicht mehr. Jetzt heißt es Zweckverband Kremmen. Sie rechnen 27 qm pro Person (wir sind 5) , somit Schmutzwasser im Jahr 135 qm. Wir haben aber nur verbraucht (incl. Gartenwasser!): 107, 124, 150, 129, 135 qm. Somit rechnen sie, daß wir mit Luft und Liebe gegossen haben. Weniger als 50 € wollen sie nicht akzeptieren und 1700 € finde ich einfach total ungerecht.
    Letztendlich hat das wohl abgenommen der Hausbesitzer, denn was interessiert die, was hinter der Wasseruhr läuft. Wir werden da wohl schlechte Karten haben.
    Liebe Grüße
     
    Ich verstehe das Wasserwerk nicht ganz. Wenn die besagte Wasseruhr damals ganz offiziell abgenommen, verplompt und damit für korrekt und gut befunden worden war, können sie doch jetzt nicht eine Nachzahlung verlangen. Ich meine, der Fehler liegt doch ganz offensichtlich nicht nur beim damaligen Bauherren sondern auch bei den Wasserwerken. Sie können höchstens ab dem Zeitpunkt, wo sie euch das mitgeteilt haben, die Abrechnung ändern. Also ich würde denen was husten, mal ganz ehrlich.
    Ich denke, das Wasserwerk weiss auch ganz genau das eine solche Nachzahlung nicht statthaft ist, aber versuchen kann man es ja mal. :rolleyes:

    Ach ja, wir verbrauchen pro Jahr übrigens ca. 150m³ Gartenwasser, das wir allerdings aus einen Brunnen fördern. Das sind etwa 50 Prozent unseres Gesamtverbrauches.


    Hallo vielen Dank für die Nachricht,
    leider ist das wohl nicht so einfach, einen Rechtsbeistand kann ich mir moemnatn auch nicht erlauben. Blöd.
    Abgenommen hat damals die Wasseruhr, mIst habe ich bei der Arbeit vergessen, die Rechnung. Aber ich glaube, die gibt es gar nicht mehr. Jetzt heißt es Zweckverband Kremmen. Sie rechnen 27 qm pro Person (wir sind 5) , somit Schmutzwasser im Jahr 135 qm. Wir haben aber nur verbraucht (incl. Gartenwasser!): 107, 124, 150, 129, 135 qm. Somit rechnen sie, daß wir mit Luft und Liebe gegossen haben. Weniger als 50 € wollen sie nicht akzeptieren und 1700 € finde ich einfach total ungerecht.
    Letztendlich hat das wohl abgenommen der Hausbesitzer, denn was interessiert die, was hinter der Wasseruhr läuft. Wir werden da wohl schlechte Karten haben und zahlen müssen.
    Liebe Grüße
     
    Hi,

    wir haben hier ca. 340qm Garten bei einem Verhältnis Rasen/Pflanzfläche von 50/50. Da der Garten zur Südseite liegt braucht der Rasen gerade in den warmen Sommermonaten auch viel Wasser. Im Jahr brauchen wir ca. 50-60m3 Wasser für die Bewässerung.

    Gruß, Ryan
     
  • Letztendlich hat das wohl abgenommen der Hausbesitzer, denn was interessiert die, was hinter der Wasseruhr läuft. Wir werden da wohl schlechte Karten haben und zahlen müssen.
    Hm... also ich sehe das nicht so. Der damalige Wasserwirtschaftsbetrieb muss ja diese Wasseruhr und damit auch die korrekte Installtion abgenommen haben und zwar von der Wasseruhr bis zur Zapfstelle. In den Anschluss-Bedingungen unseres Wasserwirtschaftsbetriebes heisst es bsw unter anderen...
    4.3 Die Kundenanlage hinter dem Wasserzähler darf gemäß § 12 der AVB nur von Installationsfirmen ausgeführt werden, die eine vom Wasserverband entsprechende Zulassung haben. Die Anlage muss nach DIN 1988 ausgeführt und betrieben werden. Vor Inbetriebnahme ist jede Kundenanlage von der ausführenden Installationsfirma dem Wasserverband zur Überprüfung zu melden. Der Wasserverband wird den Anschluss auf Kosten des Antragstellers sperren, wenn die Anlage nicht den obigen Vorschriften entspricht.
    War bei uns früher auch so. Wenn dieser Betrieb sich nun aus welchen Gründen auch immer geirrt hat, so ist das eindeutig deren Problem. Wenn ich zu Karstadt gehe und mir die Verkäuferin einen Anzug für 300 Euro versehentlich für 100 Euro verkauft, kann einige Wochen später auch niemand mehr kommen und die restlichen 200 Euro von mir haben wollen.
    Etwas anderes wäre es nur wenn man nach Abnahme durch den Wasserwirtschaftsbetrieb die Leitungen eigenmächtig geändert hat, aber auch das wäre etwas, das man nachweissen müsste.
    Also so wie ich das sehe steht dem Wasserwerk kein Cent zu.
     
  • Ich habe keine Ahnung, wieviel Gartenwasser ich verbrauche. Ich hab 3 1000 l-Fässer und nehme nur ganz selten Leitungswasser.

    Beantrage doch einfach erstmal eine Stundung des gesamten Betrages für 1 Jahr mit dem Hinweis auf die finanzielle Lage. In einem Jahr kannst Du dann ev. eine weitere Stundung beantragen, vielleicht klärt sich in der Zwischenzeit die Rechtslage.

    Wenn Du jetzt erst freiwillig zahlst, bekommst Du das Geld so schnell nicht wieder.

    LG Tilia
     
    In einem Jahr kannst Du dann ev. eine weitere Stundung beantragen, vielleicht klärt sich in der Zwischenzeit die Rechtslage.
    Ich fürchte nur, das die diesbezügliche Rechtslage, so gut wie unerheblich ist. Das Wasserwerk wird freiwillig gewiss nicht von seiner Forderung abweichen. Auf alle Fälle würde ich dringend raten, sämtliche Zahlungen nur unter Vorbehalt zu leisten.
     
    hallo, nimm den ganzen Kram und gehe zur Verbraucherberatungsstelle. Ich würde nicht bezahlen wenn es so ist wie ich es hier verstanden habe. marie
     
    Moin,

    die Wasserwerke möchten etwas von euch, so weit, so schön. Wenn Private oder Behörden etwas fordern, ist das die eine Sache, ob man tatsächlich zahlen muß, eine andere. Ob und in welcher Höhe ein Nachzahlungsanspruch tatsächlich besteht, muß notfalls gerichtlich geklärt werden. Die Wasserwerke stellen euch gegenüber erstmal eine Forderung.
    Wie schon gesagt, kann evtl. die Verbraucherberatungsstelle helfen. Wenn ihr in Deutschland lebt, könnt ihr euch bei entsprechend niedrigem Einkommen (ich weiß die Grenze nicht) bei der Rechtsantragsstelle des Amtsgericht gegen eine Zahlung von 10 € einen Gutschein für eine sogenannte Erstberatung bei einem Rechtsanwalt geben lassen. Damit könnt ihr dann von einem Anwalt eine Einschätzung der Rechtslage vornehmen lassen.
    Falls ihr auf Zahlung verklagt werdet, könnt ihr Prozeßkostenhilfe beantragen (lassen) und müßt für die anwaltliche Vertretung erstmal nichts oder nur Teilbeträge bezahlen. Durch das Gericht wird dann auch geprüft, ob ihr mit eurem Begehren Aussicht auf Erfolg habt. Je nachdem wird dem Antrag stattgegeben oder abgelehnt und ihr wißt dann relativ früh, wo die Reise hingeht.
    Wenn das Einkommen unter dem Selbstbehalt liegt (Tabellen bitte googeln oder Anwalt fragen), ist eine Pfändung ohnehin nicht möglich.

    Gruß
    Yanjep
     
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