Welcher Mähroboter kann das?

Eingefriedet ist doch eigentlich ein Zaun, am besten noch verschlossen?!

Hab bei meinem einen Reifenwechsel gemacht, war echt mal nötig. :d
 
  • Ich habe mal nachgelesen: Da gehört alles dazu, was den Zutritt verhindert: Zaun, Hecke, Gebäude/Gebäudeteile, Gartentür ...
    Aber
    es muss nicht unbedingt durchgehend vorhanden sein. Es muss unmissverständlich ersichtlich sein, dass es kein öffentlich zugängliches Gelände ist.
    Aber
    dazu muss sich halt der Versicherer im konkreten Bezug eindeutig festlegen, damit er im Schadensfall keine Ausflüchte hat.
    Deshalb bemühe ich morgen als ersten meinen Haushaltsversicherer.:grins:
    Schönen Sonntag Abend noch wünscht der
    Thüringer Opitzel
     
  • Ach Ditschy, leider hast Du nur allzu Recht!!
    In unserem Rechtsstaat gibt es eben immer häufiger die Diskrepanz zwischen "Recht haben" und "Recht behalten", und die Versicherer haben meist die besseren Anwälte.
    So verstehe ich Dein "Nüscht" als rationelle Anpassung an die Realität.
    Bisher klappte das ja meist auch, denn jeder gebildete Mensch weiß, dass er mit einem gestohlenen Mähroboter wenig anfangen kann.
    Aber die ungebildeten und sozialdenkend unterentwickelten "syrischen Ärzte" und sonstigen gesellschaftlichen Bereicherungen, die täglich an meinem Anwesen vorbeigehen, wissen das eben nicht.
    Und mit der Achtung vor dem Eigentum Ungläubiger ist es sehr armselig bestellt.
    Muss ich im deutschen Rechtsstaat auf das mittelalterliche Faustrecht zurückgreifen??
    Da kommt noch was auf uns zu!
     
  • Bisher klappte das ja meist auch, denn jeder gebildete Mensch weiß, dass er mit einem gestohlenen Mähroboter wenig anfangen kann.
    Aber die ungebildeten und sozialdenkend unterentwickelten "syrischen Ärzte" und sonstigen gesellschaftlichen Bereicherungen, die täglich an meinem Anwesen vorbeigehen, wissen das eben nicht.
    Und mit der Achtung vor dem Eigentum Ungläubiger ist es sehr armselig bestellt.

    Glaubst das unsere gebildeten Deutschen Aushilfsarbeiter, Arbeitlose mit Hauptschulabschluß oder Mauer, KFZ, Maler etc Gesellen Achtung vor dem Eigentum anderer haben? Gelegenheit macht Diebe und Gelegenheit gibt Hiebe.
     
    Kommt klar immer auf die Gegebenheiten an .... doch vor dem Haus wöllte ich meinen Roboter auch nicht einfach so laufen lassen, obwohl ich auf dem Land lebe. Meiner fährt hinterm Haus.

    Glaub aber dein 315 Roboter hat keine Sim-Karten Möglichkeit oder GPS? Solcher wäre dann für dich evtl. besser gewesen. Erstens gibt er gleich eine Meldung beimm verlassen des Bereichs und zweitens kann er über das GPS-Modul geortet werden (allerdings weiß ich nicht, wie dies verschalten ist) > doch solch einer käme mir vor dem Haus in Frage, obendrauf mit fettem Diebstahlschutz-Aufkleber.
     
  • Aber die ungebildeten und sozialdenkend unterentwickelten "syrischen Ärzte" und sonstigen gesellschaftlichen Bereicherungen, die täglich an meinem Anwesen vorbeigehen, wissen das eben nicht.
    Und mit der Achtung vor dem Eigentum Ungläubiger ist es sehr armselig bestellt.
    Muss ich im deutschen Rechtsstaat auf das mittelalterliche Faustrecht zurückgreifen??
    Da kommt noch was auf uns zu!
    Wenn ich solche Sätze lese verstehe ich langsam, warum Parteien wie die AfD so einen Zulauf haben...:orr::mad:
    Ich kann gar nicht soviel essen wie ich ko**en möchte... :mad:
     
    Ohje, ist doch nun egal warum Diebstahl, dessen Gründe sind doch bei jedem anders und sollte man somit respektieren ..... doch Diebstahl gibt es schon immer und nur darum geht es hier doch!?

    Wäre nett, wenn wir da beim Thema bleiben.


    @Opizel: Könntest den Mäher evtl. an dessen Zeiten fahren lassen, wo du eh Zuhause bist?
    Wieviel qm Rasen sind es bei dir?
     
    Das fällt mir nicht schwer, Ditschy.
    Aber das kann doch nicht die Lösung sein.:rolleyes:
    Übrigens ist in meinem 315 die Option zur Nachrüstung mit der Handy- Steuerung vorhanden.
     
    Aber die ungebildeten und sozialdenkend unterentwickelten "syrischen Ärzte" und sonstigen gesellschaftlichen Bereicherungen, die täglich an meinem Anwesen vorbeigehen, wissen das eben nicht. Und mit der Achtung vor dem Eigentum Ungläubiger ist es sehr armselig bestellt.

    Ich muss sagen, im Februar haben sich Deine diesbzgl. Gedanken für meine Ohren noch etwas symphatischer angehört:

    Vorher, ich will jetzt nicht sagen, zu DDR- Zeiten, hatte kaum jemand solche Bedenken. Da konnten die alten Leute noch am Abend spazieren gehen.
    Es muss auch gesagt werden, dass die Asylbewerber, die oft diese Straßenverbindung nützen, sehr oft weitaus vertrauenserweckendere Gesichter haben als die "Einheimischen" dieses nahe liegenden Wohngebiets.

    ... obwohl ich auch nicht so sehr auf das "in der DDR war's besser" stehe.

    Was ist geschehen? Wurdest Du in der Zwischenzeit von einem "syrischen Arzt" bestohlen? Oder speisen sich Deinen neuen Erkenntnissen aus alternativen Fakten?

    Zum Thema:
    Unser Mäher ist nicht zusätzlich versichert. Aber gut möglich, dass die Hausratversicherung das mit abdeckt. Wir haben uns da noch nicht groß Gedanken gemacht. Ich nehme an, dass unsere Verlustangst etwas geringer ist, da unser Grundstück gut eingefriedet ist und wir ein weniger hochpreisiges Produkt gewählt hatten.

    Gruß,
    heiteck.
     
    Zuletzt bearbeitet:
  • Ich danke Euch für die Tipps. Habe mir einenTermin gemacht mit dem Haushaltversicherer, um konkrete Konditionen zu erfahren. Den Connect- Versicherer habe ich noch nicht erreicht.
    Ich werde auf jeden Fall eine akzeptable Lösung finden.:d
     
    Die "Einfriedungsfrage" habe ich inzwischen für mich entschieden und schließe meine evl. als Mängel zu wertenden Zweideutigkeiten. Die Lücken werden geschlossen:
    Ich mache "meine Grenzen" kurzfristig dicht.:D
     
    Der Versicherungsriese A....... behandelt mit seiner Haushaltsversicherung den Rasenroboter in allen wichtigen Belangen recht großzügig, d.h.wie jeden Haushaltsgegenstand, bis auf die Frage Diebstahl.
    "Einfachen" Diebstahl versichert er nicht, es muss dazu "Einbruch" vorliegen. Der Roboter muss also in einem fest verschließbaren Gelass untergebracht sein. Lückenlose Umzäunung erkennt man nicht an. Es muss ein Schloss aufgebrochen werden können.:mad:
     
    Was für ein Witz, denn dann müsste ja alles andere im Garten oder rund ums Haus auch verschloßen sein.
     
    Klar, doch wer bitte verschließt jeden Abend seinen Garten (egal ob vor oder hinter dem Haus)?!
     
    Würde es eigendlich reichen, wenn der umzäunte Garten ein Tor mit Schloss aufweist (und dazu einen weiteren Zugang zum Garten durch das Haus) ?

    Mr.Ditschy, wir schließen den väterlichen Garten bei jedem Besuch auf und nachher wieder zu - aber der Garten liegt auch nicht am Haus. Ohne das Schloss kann sogar der Wind das Tor aufdrücken und man muss es den Rehen ja nicht unnötig leicht machen. :grins:
     
    Naja, ein Schloß damit die Tür bei Wind zu bleibt ist ja was anderes, als ein ein Schloß wo man mit einem Schlüssel extra ab- oder aufschließt ... doch ich denke, da ist letzteres gemeint, auch wenn der Zaun nur 80cm hoch ist (und dies fände ich sinnlos, weiters hindert dies ja an der eigenen aktivität ... aber jedem das seine)?!
     
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