Vom alten Apfelbaum die Krone fällen, darf ich das?

Registriert
12. Apr. 2011
Beiträge
1
Ich habe einen alten Apfelbaum, bzw. zwei alte Apfelbäume. Die Äpfel sind lecker, aber es sind einfach zuviele. Da die Bremer Baumverordnung das komplette Fällen untersagt, möchte ich gerne von einem Baum die Krone fällen, und dann als Stütze für eine Rambler Rose nutzen. Darf ich das denn?
 
  • Es gibt noch eine andere Möglichkeit!
    Säge doch mehrere große Äste aus dem Apfelbaum, dann die Ramblerrose pflanzen und jährlich dafür sorgen, daß die Rose im Baum genügend Licht hat.
    Mit dieser Methode kann man zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen.
    Gruß Hero
     
  • §1 Abs3 Pkt1 o.g. Verordnung von Moorschnucke

    @Hero
    wenn §1 nicht gilt, dann §3 derselben Verordnung ... also ...

    niwashi rät zur Berankung mit ner Ramblerrose und Verteilung der Apfelernte ...
     
  • :)Danke, niwashi, das ist eine gute Idee:) - fuchsili könnte z.B. im Supermarkt o.ä. einen kleinen Aushang machen, in dem zur Apfelernte eingeladen wird.

    Es gibt viele Kinder oder ältere Leute, die so selten Obst bekommen, weil das Geld nicht reicht oder anderweitig ausgegeben wird bzw. werden muss.

    Herzliche Grüße
    von
    Moorschnucke:o
     
  • EDIT von mir selbst:

    Mein Beitrag basierte auf veraltete Gesetze.

    Grüße von der sonnigen Kuh:cool:
     
    Zuletzt bearbeitet:
    Hallo,

    kann ja sein, dass ich etwas senil bin und Zusammenhaenge nicht mehr richtig erfasse. Berichtigt mich dann bitte.

    Es geht ja um einen Apfelbaum.
    Und da sagt die Verordnung zum Schutz des Baumbestandes im Lande Bremen in § 1, (3):

    Nicht geschützt sind:
    1. Obstbäume ...

    Und ein Apfelbaum ist eindeutig ein Obstbaum.

    Saege marsch.

    Gruesse

    Harry


    P.S.: Da war die sonnige Kuh schneller.
     
    Hallo ihr Lieben,
    muss mich entschuldigen - der Link war nicht der neueste Stand.

    Nachdem fuchsili geschrieben hatte, dass es verboten sei, die Apfelbäume zu fällen...., musste ich etwas Veraltetes gefunden haben und .... nochmal suchen:

    beck-online

    Ab 2009 gilt der Schutz auch für Obstbäume!

    Herzlich Grüße
    von
    Moorschnucke:o
     
    ääähm entschuldigung das ich mich dazwischen mogle ...

    wie jetzt ??

    MAN DARF KEINE OBSTBÄUME ENTFERNEN?? :confused:

    oder hab ich da jetzt etwas missverstanden.
     
  • Hallo Hellen,
    ja, aber es kommt darauf an, wo du wohnst.

    Manche Städte, Gemeinden oder Bundesländer haben ein Baumschutzgesetz - z.B. Bremen.

    Herzliche Grüße
    von
    Moorschnucke:o
     
  • Kluge Leute, die Brehmer !
    Meiner Meinung nach ist es ein Verbrechen einen schönen alten Baum zu fällen, bloß weil man nichts mit den Früchten anzufangen weiß ...
     
  • Zurück
    Oben Unten