Hallöchen,
wir haben einen tollen Schrebergarten angeboten bekommen und wir würden diesen gerne übernehmen. Die jetzigen Pächter möchten eine Abstandszahlung für die Lauben und die Geräte. Wie wird die Abstandszahlung vertraglich geregelt?
Außerdem ist der Pachtvertrag noch nicht gekündigt, folglich sind wir auch noch nicht die neuen Pächter.
Wir würden den Garten gerne möglichst bald nutzen, da weder Rasen noch Pflanzen zur Zeit vorhanden sind und es ja langsam spät wird für diese Arbeiten.
Kann man da irgendwie die Klausel reinschreiben, dass die Abstandssumme wieder an uns zurück geht, wenn es zu keinem Pachtverhältnis kommt?
Liebe Grüße
Feli
wir haben einen tollen Schrebergarten angeboten bekommen und wir würden diesen gerne übernehmen. Die jetzigen Pächter möchten eine Abstandszahlung für die Lauben und die Geräte. Wie wird die Abstandszahlung vertraglich geregelt?
Außerdem ist der Pachtvertrag noch nicht gekündigt, folglich sind wir auch noch nicht die neuen Pächter.
Wir würden den Garten gerne möglichst bald nutzen, da weder Rasen noch Pflanzen zur Zeit vorhanden sind und es ja langsam spät wird für diese Arbeiten.
Kann man da irgendwie die Klausel reinschreiben, dass die Abstandssumme wieder an uns zurück geht, wenn es zu keinem Pachtverhältnis kommt?
Liebe Grüße
Feli