Vertrag für Abstandszahlung

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16. Mai 2013
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Hallöchen,

wir haben einen tollen Schrebergarten angeboten bekommen und wir würden diesen gerne übernehmen. Die jetzigen Pächter möchten eine Abstandszahlung für die Lauben und die Geräte. Wie wird die Abstandszahlung vertraglich geregelt?
Außerdem ist der Pachtvertrag noch nicht gekündigt, folglich sind wir auch noch nicht die neuen Pächter.
Wir würden den Garten gerne möglichst bald nutzen, da weder Rasen noch Pflanzen zur Zeit vorhanden sind und es ja langsam spät wird für diese Arbeiten.
Kann man da irgendwie die Klausel reinschreiben, dass die Abstandssumme wieder an uns zurück geht, wenn es zu keinem Pachtverhältnis kommt?

Liebe Grüße
Feli
 
  • Hallo Feli,

    erst mal herzlich willkommen hier im Forum :o

    Ich würde sagen:

    Ist der Schrebergarten in einem Kleingartenverein gebunden, wenn ja, so wird die Abstandszahlung bei Vertragsunterzeichnung geleistet.
     
    Außerdem ist der Pachtvertrag noch nicht gekündigt, folglich sind wir auch noch nicht die neuen Pächter.
    Auch von mir ein herzliches Willkommen und gleich eine Warnung hinterher... bitte kein Geld an den Pächter geben solange du nicht mit dem Vorstand des Vereins gesprochen hast und der dich als Pächter akzeptierst. Der Garten muß gekündigt sein, er wird geschätzt was er wert ist, die Verhandlungen mit dem Noch-Pächter sollten im Beisein des Vorstands geführt werden damit du nicht übers Ohr gehauen wirst. Dir einen Garten anzubieten der noch nicht mal gekündigt ist und jetzt schon Geld zu verlangen ist mehr als eine faule Sache.
    Lieben Gruß
    Marianne... die einen Schrebergarten hat
     
  • hallo ich bin selbst wertérmittler und fachberater und ich rate dir auch dich erst mit dem vorstand in verbindung zu setzen.
    und eigentlich brauchst du nur den wert der wertermittlung zu zahlen...alles andere was der jetzige pächter da lässt und geld dafür haben will mußt du nicht nehmen...er hatt ja ein mitnahmerecht und eine mitnahmepflicht!!
    das heißt du mußt nur für die laube und den aufwuchs bezahlen, wenn er goldene wasserhähne hatt kann er sie da lassen oder mitnehmen, aber bezahlen mußt du nix dafür. normalerweise.
     
  • Hallöchen,

    vielen Dank für den herzlichen Empfang, wir lesen uns sicher jetzt öfters :-) Und natürlich auch für eure Antworten.
    Der Garten ist von einem Nachbarn meines Vaters, dessen Interesse mich abzuzocken relativ gering einzuschätzen ist. Deshalb haben wir uns ja darauf geeinigt, dass man schon bevor es zum Pachtvertrag kommt "einziehen" dürfen und wir möchten deshalb schon gerne einen Teil des Abstandes zahlen. Außerdem wurde vereinbart, dass wir auf jeden Fall den Garten nutzen dürfen, auch wenn uns der Pächter einen Strich durch die Rechnung macht. Da kann ja eigentlich niemand was dagegen haben...
    Die Lage des Gartens ist super, es gibt Strom und Wasser, einen ordentlichen Pool (eingelassen und mit Pflanzsteinen hochgebaut, mit Solaranlage), drei kleine Lauben (Werkstatt, Küche und Schlafhüttchen), ein Klohäuschen mit Grube und richtigem Klo) und zusätzlich eine überdachte Sitzmöglichkeit bei Regen, einen festen gemauerten Grill, reichlich Baumaterial für weitere Projekte und zu guter Letzt bleibt alles was da ist, drinne, also Gartengeräte, Geschirr, Musikanlage usw... Wenn wir den Garten nicht so übernehmen, müssten sie alles abreißen, laut Pachtvertrag :-(
    Pflanzen sind keine drauf, weil der Garten als Spaßgarten genutzt wurde und sich seit 4 Jahren keiner mehr drum gekümmert hat. Dementsprechend ist der Garten und die Hüttchen natürlich jetzt sehr pflegebedürftig. Dafür wollen sie 3500 Euronen, ich denke da kann man nicht meckern. Oder was meint ihr?

    Ganz liebe Grüße
    Feli
     
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