Verstümmelte Konifere

katkuka

Neuling
Registriert
02. Feb. 2024
Beiträge
6
Nachdem die Konifere unserer Nachbarin mehrfach Windbruch Richtung unseres Hauses aufwies, haben wir sie zur Einführung aufgefordert. Nun ja nach unserem 2 wöchigen Urlaub letzten Herbst war diese denn verstümmelt und sie weigert sich, diese auf 2m zu kürzen oder ganz zu fällen. Nun streiten wir uns über Anwälte. Hat jemand einen Rat oder verweise auf Gerichtsurteile, dass wir diesen Zustand nicht dauerhaft hinnehmen müssen?

Besten Dank für eure Rückmeldung
IMG_20200614_093752.jpg20231016_101606.jpg
 
  • jola

    Foren-Urgestein
    Registriert
    18. Jan. 2011
    Beiträge
    10.537
    Ort
    Am Ende des Regenbogens
    Nun streiten wir uns über Anwälte.
    Da hätte man ja auch erst einmal einen Schiedsmann einschalten können. Ist nicht so teuer.
    Habt Ihr denn der Nachbarin schon mal gezeigt, wie der Baum von Eurer Seite aussieht ?
    Von ihrer Seite aus gesehen,ist er bestimmt noch sattgrün. So geht es mir mit meinen Thujen.
     
  • katkuka

    Neuling
    Registriert
    02. Feb. 2024
    Beiträge
    6
    Das haben wir natürlich gemacht. Sie weiß das ja auch und es war mit voller Absicht. Es wird ein Mediationsverfahren geben, was auch Geld kostet und zu dem sie nicht kommen muss.
     

    katkuka

    Neuling
    Registriert
    02. Feb. 2024
    Beiträge
    6
    Der Anwalt der Nachbarin beruft sich auf Bestsndsschutz. Unser Anwalt meinte, für ein Gerichtsverfahren braucht man einen Gutachter, der wiederum Geld kostet
     
  • 00Moni00

    Foren-Urgestein
    Registriert
    25. Nov. 2008
    Beiträge
    5.688
    Ort
    Österreich
    Bevor ich mich da mit Anwälten herumschlage und dazu noch viel Geld ausgebe hätte ich auf meiner Seite zwischen den Sträuchern was gepflanzt, was schnell wächst, mit der Zeit seht ihr die gräßliche Thuje nicht mehr von eurer Seite aus..
     

    schreberin

    Foren-Urgestein
    Registriert
    05. Jan. 2008
    Beiträge
    1.995
    Ort
    Berlin
    Also ehrlich gesagt sehe ich keinen Anspruch auf eurer Seite. Ihr habt sie berechtigterweise aufgefordert, die Thuja dort zu kürzen, wo es zu Schäden auf eurem Grundstück kommen kann oder die Äste rüberragen/brechen. Das haben die Nachbarn getan. Einen Anspruch auf einen schönen Anblick gibt es nicht.
    Was sagt denn euer Anwalt? Geht es um Grenzabstände oder geregelte Pflanzhöhen?
     

    katkuka

    Neuling
    Registriert
    02. Feb. 2024
    Beiträge
    6
    Na da hoffe ich für euch, dass euch das nie passiert und möchte das Thema dann auch beenden. Wir reden hier von vorher 10m und jetzt 5m Höhe. Was soll man da davor pflanzen? Daher möchten wir eine Einkürzung auf 2m oder Fällung durchsetzen. Leider hat sie auf unsere mündliche und schriftliche Aufforderung nicht reagiert, daher müssten wir einen Anwalt eingeschalten, der auch das Schlichtungsverfahren einleitet.
     

    M19J55

    Mitglied
    Registriert
    17. Dez. 2009
    Beiträge
    528
    Ort
    Sachsen
    Guten Morgen, ich kann dir nur ein friedliches Miteinander empfehlen.
    Deine Nachbarin muss nichts weiter einkürzen oder sogar fällen. Sie ist ja Deiner Aufforderung nachgekommen auf Eurer Seite was zu machen.
    Anwälte würde ich vermeiden, sie kosten nur viel Geld und zehren an Deinen Nerven. Mache es wie 00 Moni00 vorschlug. Auf Eurer Seite eine Rankpflanze zb. Kletterose oder anderes. Gruß

    Oh ich sehe gerade Du hast schon wieder geschrieben und beendest das Thema.
    --- Zitat -Na da hoffe ich für euch, dass euch das nie passiert und möchte das Thema dann auch beenden....
    Du hattest angefragt und einige haben geantwortet. Gruß
     
  • katkuka

    Neuling
    Registriert
    02. Feb. 2024
    Beiträge
    6
    Ich frage mich da nur, was man für eine Person sein muss, wenn man da auf der anderen Seite steht. Aber nichts für ungut!
     

    Frau B aus C

    Foren-Urgestein
    Registriert
    15. Sep. 2013
    Beiträge
    1.551
    Ort
    Gebirge
    Den hässlichen Anblick wirst Du nicht los. Leider.
    Der Baum ist ja schon sehr lange so hoch. Er war mal klein. Er steht an der Grenze bzw. ein Grenzabstand ist nicht erkennbar.
    Ihr hättet direkt, nachdem der Baum gepflanzt wurde, innerhalb einer bestimmten Frist Einspruch erheben müssen. Jetzt ist das verjährt und Ihr müsst damit leben. Und das wissen die Nachbarn auch.
    Alles andere ist Geldverschwendung.
    Leider entsprechen die Antworten nicht Deinen Vorstellungen. Aber das ist nicht bewusst so geschrieben. Es ist eben so.
    Natürlich kann Du Dir einen Anwalt nehmen. Die Anwälte werden Dir einiges versprechen. Keiner wird Dir sagen, dass keine Aussicht auf Erfolg besteht. Die müssen alle nur Geld verdienen.


    PS: Anwälte gibt es wie Sand am Meer. Hatte gerade ein Verkehrsproblem am Hals. Habe mich deshalb im Internet belesen. Unmengen Anwälte wollen helfen. Fast schon lästig. Alle wollen Geld verdienen.
    Ja, wenn wir soviel Ärzte wie Anwälte hätten, dann hätten wir keinen Ärztemangel und bekämen bei Bedarf schnell einen Termin.

    Übrigens ist uns auch passiert, nur andersrum. Nachbarn wollten jetzt einen in 2m von der Grenze vor 40 Jahren gepflanzten Pflaumenbaum entfernt haben. Es wachsen von uns keine Äste zu ihnen. Der Pflaumenbau ist für uns ein Schattenspender.
    Warum sollen wir den Baum jetzt entfernen? Hätten sie vor 40 Jahren doch etwas gesagt. Jetzt ist es zu spät. Und das wissen die Nachbarn auch.
    Da hilft nur eines: Abstand halten, aus dem Weg gehen. Aber ist eben nicht angenehm.
     
    Zuletzt bearbeitet:

    Galileo

    Foren-Urgestein
    Registriert
    25. Sep. 2020
    Beiträge
    3.570
    Ort
    Eppelwoi-Land
    Also, wir wissen ja nicht, wie das vorher aussah und in wieweit / wieoft @katkuka's Grundstück durch Windbrüche beeinträchtig wurde...
    Wenn ich wegen so etwas immerwieder angenervt worden wäre – hätte ich vielleicht die Conifere auch so geschnitten.
    Unser Anwalt meinte, für ein Gerichtsverfahren braucht man einen Gutachter, der wiederum Geld kostet
    Da hat der Anwalt recht – Ich habe über 10 Jahre als Gutachter für Versicherungen und Behörden gearbeitet.
    Indikatoren für Fällung wären:
    • eine meldepflichtige Krankheit wie "Feuerbrand" und das wird der Wachholder? nicht bekommen
    • eine akute Einsturz/Umsturzgefahr
    • eine Abstandsüberschreitende Pflanzung, die innerhalb 4 Jahren nach Pflanzung angezeigt/abgemahnt wurde
    Ein schei... Anblick fällt nicht darunter.

    Hier hätte man rechtzeitig auf den Eigentümer zugehen müssen, um eine gemeinsam tragfähige Lösung zu finden.
    Z. B. die Kostenteilung für eine Stämmlings-Sicherung durch eine Fachfirma.

    daher müssten wir einen Anwalt eingeschalten, der auch das Schlichtungsverfahren einleitet.
    • Die Kosten für ein gerichtliches Schlichtungsverfahren übernehmen Rechtsschutzversicherungen noch seltener, als für einen Vergleich.
    • Aussergerichtliche Schiedsverfahren sind für keine Seite hinterher bindend.
     
    Zuletzt bearbeitet:

    bolban2

    Mitglied
    Registriert
    23. Okt. 2022
    Beiträge
    367
    Ort
    Nürnberg
    Also mit Anwälten und so anfangen, des würde ich lassen. So wird des nie was. Ich halts da wie die Moni, setz doch eine Großkonifere dagegen, zB eine Smaragd-Thuja, oder einen Kugelahorn. Ich würde mich da jedenfalls nicht lang quälen (lassen) und selber Fakten schaffen.
     
  • Similar threads

    Oben Unten