Versicherungen-Irrungen und Wirrungen

tina1

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Registriert
17. Juni 2008
Beiträge
21.744
Ort
Sachsen-Anhalt/Saalekreis
Hallo,

mein Sohn hatte Mitte August einen Unfall mit dem Pkw in unserer Einfahrt, zu dem auch die Polizei gerufen wurde.
Wir haben den Schaden unserer Versicherung gemeldet und diese hat den Blechschaden am gegnerischen Pkw reguliert.
Da ich bisher von der Versicherung nichts gehört habe, hab ich heute dort angerufen. Schließlich ist das jetzt 10 Wochen her.
Man hat mir erklärt, wenn ich einen Anspruch geltend machen wolle, müsse ich mich an die gegnerische Versicherung wenden.
Also, wir haben ja in den vielen Jahren nicht den allerersten Unfall. Leider ist uns das schon mal passiert, ich war allerdings daran völlig schuldlos.
Aber, der Versicherung des Schadensgegners mußte ich noch nie was melden. Im Normalfalle kennt man die ja gar nicht.
Der nette Herr meiner Versicherung hat sich den Schadensbericht nun nochmals genauer angeschaut und mir erklärt, ich müsse über den Verband der Versicherer anhand des Kennzeichens die Versicherung ermitteln. Dort solle ich meinen Anspruch geltend machen.
Und jetzt kommt der Hammer. Die vor Ort anwesende Polizei hat in ihrem Bericht vermerkt, daß bei uns kein "Verkehrsberuhigtes Gebiet" mehr sei.
Wäre der Unfall nämlich in diesem Verkehrsberuhigten Gebiet passiert, würden wir 30% des Schadens reguliert bekommen.
Was mich hier so wundert und auch verärgert, daß ich jetzt die Versicherung des Unfallgegners ermitteln muß und mir ein Amt bestätigen muß, daß ich immer noch im Verkehrsberuhigtem Gebiet wohne, und die Aussage der Polizei falsch ist.
Wo sind wir denn? Bin ich eine Dedektei?

LG tina1
 
  • Hallo,

    ich hatte eigentlich gedacht, ich melde den Schaden meiner Versicherung und die bezahlt den Schaden des Unfallgegners.
    Das gleiche hatte ich von der Unfallgegnerin erfofft bzw.erwartet.
    Meine Versicherung hat den Schaden am Auto der Dame binnen einer Woche reguliert. Ich denke, meine Versicherung ist o.k.
    Obwohl ich gestern einen Brief einer Versicherung erhielt, die mir einen Wechsel vorschlug. Soll dann nur noch 134€ im Jahr kosten.
    Da bin ich sehr skeptisch.

    LG tina1
     
  • Die Versicherung haftet zunächst gesamtschuldnerisch dem Geschädigten gegenüber. Deswegen ist es immer sinnvoll, sich direkt mit der Versicherung des Gegners in Verbindung zu setzen und seinen Schaden dort geltend zu machen. Aus diesem Grunde tauscht man in einem Schadensfall die Versicherungsdaten aus.


    Haftpflicht versicherte Grüße
    Tono
     
  • Hallo Tono,

    ich hab mit der Dame alles mögliche getauscht, keine Nettigkeiten, aber div.Daten. Die wußte ja gar nicht, bei welcher Versicherung sie ist. Als ich meine nannte, meinte sie, auch dort versichert zu sein.
    Stimmte aber gar nicht.
    Ich finde es zumindest unerhört, daß die Polizei in ihren Bericht schrieb, es sei keine Verkehrsberuhigte Zone mehr, was aber gar nicht stimmt und ich Würstchen jetzt amtllich bestätigen muß, daß es doch so ist.
    Wenn zwei Polizeibeamte sagen, das Pferd war grün, dann kann ich behaupten, es sei orange gewesen, wer glaubt denn mir?

    LG tina1
     
    Die Versicherung haftet zunächst gesamtschuldnerisch dem Geschädigten gegenüber. Deswegen ist es immer sinnvoll, sich direkt mit der Versicherung des Gegners in Verbindung zu setzen und seinen Schaden dort geltend zu machen. Aus diesem Grunde tauscht man in einem Schadensfall die Versicherungsdaten aus.


    Haftpflicht versicherte Grüße
    Tono

    Und was heißt denn bitte geschädigt? Es waren ja beide Autos demoliert.

    LG tina1
     
  • Dazu habe ich keine Aussage getroffen, weil ich die näheren Umstände nicht kenne. Aber Du kannst davon ausgehen, dass beide Seiten stets eine prozentual zu berücksichtigende Mitschuld am Unfall tragen. Die Fälle, in denen einer alleine alles zahlen muss, sind eher selten. Was ich geschrieben habe, gilt deshalb für beide "Geschädigten".

    Die Versicherung des Gegners lässt sich über das Kennzeichen ermitteln. Da kann dir die Polizei weiterhelfen.

    Was die verkehrsberuhigte Zone angeht, so würde ich eine Skizze anfertigen mit Fotos, wo diese Zone beginnt und wo sie endet.


    ermittelte Grüße
    Tono
     
    Dazu habe ich keine Aussage getroffen, weil ich die näheren Umstände nicht kenne. Aber Du kannst davon ausgehen, dass beide Seiten stets eine prozentual zu berücksichtigende Mitschuld am Unfall tragen. Die Fälle, in denen einer alleine alles zahlen muss, sind eher selten. Was ich geschrieben habe, gilt deshalb für beide "Geschädigten".
    Verstehe
    Die Versicherung des Gegners lässt sich über das Kennzeichen ermitteln. Da kann dir die Polizei weiterhelfen.
    Hätte da nicht auch die Dame ihrer Versicherung etwas melden müssen?
    Ich habe über den Verband der Versicherer die Versicherung ermitteln können.


    Was die verkehrsberuhigte Zone angeht, so würde ich eine Skizze anfertigen mit Fotos, wo diese Zone beginnt und wo sie endet.
    Ich habe beim Ordnungsamt meiner Gemeinde angerufen und die bestätigen mir, wie die örtl.Gegebenheiten sind. Skizze und Fotos hab ich schon gemacht.
    Ist denn das normal, daß ich das alles an der Hacke habe?
    ermittelte Grüße



    Tono

    LG tina1
     
    Hätte da nicht auch die Dame ihrer Versicherung etwas melden müssen?
    Hätte sie müssen, ja.
    Für ein reibungslose Abwicklung sollte man sich allerdings auch als Geschädigter immer selber bei der gegnerischen Versicherung melden.
     
    Hallo,

    so hab ich das noch nie handhaben müssen. Aber gut zu wissen.
    Hole mir dann mal die Bestätigung meines Ordnungsamtes, daß die Polizei hier leider irrte.
    Mache eine Skizze und noch ein paar Fotos der Örtlichkeit und dann ein Schreiben an die Versicherung.

    LG tina1
     
  • Hallo Tono,

    Ich finde es zumindest unerhört, daß die Polizei in ihren Bericht schrieb, es sei keine Verkehrsberuhigte Zone mehr, was aber gar nicht stimmt und ich Würstchen jetzt amtllich bestätigen muß, daß es doch so ist.
    LG tina1


    Hallo Tina,

    ich würde das Strassenschild zu Anfang und zu Ende des verkehrsberuhigten Bereiches fotografieren. Vielleicht reicht das ja auch.
    Außerdem müssen die Polizisten unkorrekte Angaben, die für Dich zum Nachteil sind, korrigieren. Du lässt Dir doch sonst auch nichts gefallen!
     
  • Hallo,

    ich bekomme morgen von der Verwaltungsgemeinschaft eine Bestätigung, daß es sich um ein Verkehrsberuhigtes Gebiet handelt und Fotos hab ich auch schon gemacht.
    Nun brauche ich wohl einen Kostenvoranschlag einer Werkstatt, den ich nicht habe. Von diesen Kosten würde die Versicherung 30% übernehmen.
    Habe keinen Kostenvoranschlag machen lassen, weil ich auf Grund der Aussage der Polizei davon ausgehen mußte, daß die Schuld alleine bei uns liegt, was wohl nun nicht so ist.
    Nun haben wir das Material gekauft und der Kumpel und GG haben die Reparaturen selbst gemacht.
    Hätte ich einen Kostenvoranschlag von ca.2000€ bekäme ich davon 30%-ca.660€.
    So haben wir für ca.250€ Material gekauft, und da sind 30% nur etwa 80€.
    Mir wäre ja schon geholfen, wenn die Versicherung die Materialkosten übernehmen würde.

    LG tina1
     
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