Hallo,
wir haben im September 2012 eine gebrauchte Waschmaschine bei einem Gebrauchtgerätehändler in Singen gekauft.
Die WaMa hat von Anfang an nicht einwandfrei funktioniert, die Mängelauflistung erfolgte umgehend per Telefon (Einzelnachweis vorhanden).
Und ebenso telefonisch wurde uns die "gelegentliche" Beseitigung zugesagt.
Nichts passierte, ich lernte mit dem Fehler zu leben, bis es Mitte März richtig übel wurde. Eine Kleinreparatur brachte kurzzeitige Erlösung - seit Anfang April bin ich quasi waschmaschinenlos :schimpf:
Seit 8 Tagen versucht er nun immerhin eine mittlerweile 3. Reparatur, die noch bis zum 17.05. dauern soll, da der Elektriker Urlaub hat
Auf den entsprechenden Fehler haben wir bereits vor 4 Wochen per Mail hingewiesen - im WWW wird diese Maschine und dieser Fehler ausgiebig behandelt!.
Der Verkäufer weigert sich die Maschine zurück zu nehmen - er gewährt 48 Std. Gewährleistung nach Übernahme und FERTIG.
Eine weitere Gewährleistung mässte er nicht übernehmen!
Das BGB sagt aber seit 2002 was anderes!
Sämtliche Nachbesserungsfristen sind erfolglos verlaufen.
Unsere Geduld ist am Ende - wir wollen das Gerät zurückgeben und den Kaufpreis (260€) erstattet bekommen. Er bietet uns 100€!
Da wir leider keine Rechtschutzversicherung haben, wollen wir uns an die Verbraucherzentrale wenden.
Hat jemand Erfahrungen damit, wie die arbeiten, was die machen, ob die uns helfen können?
Danke und viele Grüße
Elkevogel
PS: seit Samstag habe ich eine NEUE Waschmaschine
Aber die alte muss trotzdem noch abgewickelt werden:schimpf:
wir haben im September 2012 eine gebrauchte Waschmaschine bei einem Gebrauchtgerätehändler in Singen gekauft.
Die WaMa hat von Anfang an nicht einwandfrei funktioniert, die Mängelauflistung erfolgte umgehend per Telefon (Einzelnachweis vorhanden).
Und ebenso telefonisch wurde uns die "gelegentliche" Beseitigung zugesagt.
Nichts passierte, ich lernte mit dem Fehler zu leben, bis es Mitte März richtig übel wurde. Eine Kleinreparatur brachte kurzzeitige Erlösung - seit Anfang April bin ich quasi waschmaschinenlos :schimpf:
Seit 8 Tagen versucht er nun immerhin eine mittlerweile 3. Reparatur, die noch bis zum 17.05. dauern soll, da der Elektriker Urlaub hat
Auf den entsprechenden Fehler haben wir bereits vor 4 Wochen per Mail hingewiesen - im WWW wird diese Maschine und dieser Fehler ausgiebig behandelt!.
Der Verkäufer weigert sich die Maschine zurück zu nehmen - er gewährt 48 Std. Gewährleistung nach Übernahme und FERTIG.
Eine weitere Gewährleistung mässte er nicht übernehmen!
Das BGB sagt aber seit 2002 was anderes!
Sämtliche Nachbesserungsfristen sind erfolglos verlaufen.
Unsere Geduld ist am Ende - wir wollen das Gerät zurückgeben und den Kaufpreis (260€) erstattet bekommen. Er bietet uns 100€!
Da wir leider keine Rechtschutzversicherung haben, wollen wir uns an die Verbraucherzentrale wenden.
Hat jemand Erfahrungen damit, wie die arbeiten, was die machen, ob die uns helfen können?
Danke und viele Grüße
Elkevogel
PS: seit Samstag habe ich eine NEUE Waschmaschine
Aber die alte muss trotzdem noch abgewickelt werden:schimpf: