Ise
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Hallöle,
Seit dem 1. April 2003 zahlt der Arbeitgeber die Sozialversicherungsabgaben für die geringfügig entlohnte Beschäftigung an die Knappschaft als Träger der gesetzlichen Rentenversicherung (Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn See (Minijob-Zentrale), - unabhängig davon, bei welcher Krankenkasse der Arbeitnehmer versichert ist.
So wenn jetzt aber *jemand* selbstständig ist dann zahlt er keine beiträge zur rentenvers. ( nur freiwillig) irgendwie unlogisch...wie macht Ihr es denn? zahlt ihr freiwillig ein? Lohnt es sich denn noch?
Grüße Isebabe
Seit dem 1. April 2003 zahlt der Arbeitgeber die Sozialversicherungsabgaben für die geringfügig entlohnte Beschäftigung an die Knappschaft als Träger der gesetzlichen Rentenversicherung (Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn See (Minijob-Zentrale), - unabhängig davon, bei welcher Krankenkasse der Arbeitnehmer versichert ist.
So wenn jetzt aber *jemand* selbstständig ist dann zahlt er keine beiträge zur rentenvers. ( nur freiwillig) irgendwie unlogisch...wie macht Ihr es denn? zahlt ihr freiwillig ein? Lohnt es sich denn noch?
Grüße Isebabe