Elkevogel
Foren-Urgestein
Hallo,
hat jemand hier Ahnung?
Die Kurze beginnt Ende Januar 2023 ihr Studium und hat auch schon ein bezahlbares WG-Zimmer gefunden.
Allerdings ist es "nur" ein befristetes Untermietzimmer für ein Jahr bzw. 13 Mon.: 01.01.2023 - 31.01.2024 (die Hauptmieterin macht 2 Auslandssemester).
Was wir online leider nicht finden können, sind Kündigungsrechte für diesen befristeten Untermietvertrag:
- die Kurze fühlt sich in der WG nicht wohl (warum auch immer)
- sie muss das Studium aus welchem Grund auch immer abbrechen
....
Ist da eine Kündigung wirklich ausgeschlossen?
Und wir sitzen u.U. monatelang auf den Kosten für das Zimmer?
Geplant und gewollt ist natürlich die vertraglich vereinbarte Mietzeit, aber...
Gibt es da irgendwelche Regelungen, die wir noch nicht gefunden haben?
Danke und LG
Elkevogel
hat jemand hier Ahnung?
Die Kurze beginnt Ende Januar 2023 ihr Studium und hat auch schon ein bezahlbares WG-Zimmer gefunden.
Allerdings ist es "nur" ein befristetes Untermietzimmer für ein Jahr bzw. 13 Mon.: 01.01.2023 - 31.01.2024 (die Hauptmieterin macht 2 Auslandssemester).
Was wir online leider nicht finden können, sind Kündigungsrechte für diesen befristeten Untermietvertrag:
- die Kurze fühlt sich in der WG nicht wohl (warum auch immer)
- sie muss das Studium aus welchem Grund auch immer abbrechen
....
Ist da eine Kündigung wirklich ausgeschlossen?
Und wir sitzen u.U. monatelang auf den Kosten für das Zimmer?
Geplant und gewollt ist natürlich die vertraglich vereinbarte Mietzeit, aber...
Gibt es da irgendwelche Regelungen, die wir noch nicht gefunden haben?
Danke und LG
Elkevogel