Untermietvertrag kündigen?

Elkevogel

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Hallo,
hat jemand hier Ahnung?
Die Kurze beginnt Ende Januar 2023 ihr Studium und hat auch schon ein bezahlbares WG-Zimmer gefunden.
Allerdings ist es "nur" ein befristetes Untermietzimmer für ein Jahr bzw. 13 Mon.: 01.01.2023 - 31.01.2024 (die Hauptmieterin macht 2 Auslandssemester).
Was wir online leider nicht finden können, sind Kündigungsrechte für diesen befristeten Untermietvertrag:
- die Kurze fühlt sich in der WG nicht wohl (warum auch immer)
- sie muss das Studium aus welchem Grund auch immer abbrechen
....
Ist da eine Kündigung wirklich ausgeschlossen?
Und wir sitzen u.U. monatelang auf den Kosten für das Zimmer?
Geplant und gewollt ist natürlich die vertraglich vereinbarte Mietzeit, aber...
Gibt es da irgendwelche Regelungen, die wir noch nicht gefunden haben?

Danke und LG
Elkevogel
 
  • Pyromella

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    Aus Beobachtung, wie das in einer Uni-Stadt meist läuft, kann ich dir Hoffnung machen, dass eure "Kurze" aus so einem Vertrag rauskommt, wenn sie einen Nachmieter stellt. Bei der allgemeinen Wohnungsnot unter den Studis sollte das nicht so schwer sein, jemanden zu finden, der für ein halbes Jahr übernimmt.
     
  • Taxus Baccata

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    Und uns wäre eine entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag wirklich sehr lieb.
    Das muss man selbst mit dem Untervermieter absprechen, @Elkevogel, und dann darum bitten, dass es schriftlich in den Untermietvertrag aufgenommen wird.

    Meine Mutter vermietete auch eine Zeit lang an Studenten unter, sie vereinbarte grundsätzlich einen Monat Kündigungsfrist.
     
  • SebDob

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    Das habe ich gefunden:

    Du kannst nicht kündigen

    Als Mieter mit einem unbefristeten Mietverhältnis kannst Du immer mit einer dreimonatigen Frist kündigen. Beim Zeitmietvertrag ist das anders: Die ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen. Du bindest Dich also für einen längeren Zeitraum an die Wohnung und an Deinen Vermieter.

    Sondernkündigung kann natürlich individuell verhandeln werden. Bessere Konditionen für den Mieter sind immer drin.
     

    Linserich

    Schoggifreak
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    Befristete Mietverträge kann man in der Tat nicht jederzeit kündigen, schliesslich hat man ja ein definiertes Ende des Vertrags vereinbart. Aber du bzw. deine Kurze kann auf einen Aufhebungsvertrag hinwirken oder eben einen zumutbaren Nachmieter stellen. Oder aber vor dem Unterschreiben des befristeten Mietvertrages eine Klausel mit der Möglichkeit einer vorzeitigen Kündigung erwirken.

     
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