Unkraut - vor allem Rasen - aus Fugen entfernen

  • Ebenso gut gelaunt und ebenso gut informiert folgendes:
    Sie bestätigten doch genau das, was ich geschrieben habe - nur mit dem Unterschied, dass ich mir nicht anmaße, dem OLG einen 'klassischen Formfehler' zu attestieren.

    Ich streu auch noch mal etwas Salz und Essig in die Wunde:

    Es handelt sich hier eben genau deshalb um einen Formfehler, WEIL das Bußgeld gem. § 12 PflSchG ausgesprochen wurde und wie das dann eben in der deutschen Rechtsprechung üblich ist, kann man nicht mal so eben sagen "oh ups, falscher Paragraph, na, dann schauen wir doch mal, ob wir einen anderen Paragraphen finden". Nur aus diesem einzigen Grund MUSSTE das Bußgeld aufgehoben werden, da sowohl Essig als auch Salz zu Lebensmitteln gehören.

    Leider wurden für eine Gefährdung des Bodens oder des Grundwassers aufgrund anderer Vorschriften keine weiteren Anhaltspunkte von diesem Gericht gesehen. Das heißt aber nicht, daß ein anderes Gericht zu demselben Urteil kommen muß, es sei denn, es ist ein höchstrichterliches Urteil oder gar ein Präzedenzfall.

    Hier noch ein anderer Auszug, der den Einsatz von Salz und Essig als rechtswidrig ansieht, diesmal § 3 PflSchG

    "Hausmittel zur Unkrautvernichtung: Verstoß gegen "gute fachliche Praxis"
    Das Pflanzenschutzamt der Landwirtschaftskammer Niedersachen hingegen weist trotz dieses weitreichenden Urteils darauf hin, dass der Einsatz derartiger Substanzen als Herbizid auf sogenannten Nichtkulturlandflächen laut §3 des Pflanzenschutzgesetzes als rechtswidrig einzustufen ist, da er gegen die „gute fachliche Praxis im Pflanzenschutz“ verstößt. Das Pflanzenschutzgesetz verbietet generell den Einsatz aller Präparate, die keine Zulassung als Pflanzenschutzmittel haben, aber andere Organismen schädigen können. Auch wenn das in den Augen vieler Hobbygärtner nicht nachvollziehbar ist, hat die Vorschrift gute Gründe, denn gerade die sogenannten Hausmittel sind für die Umwelt oft wesentlich schädlicher, als die meisten Anwender ahnen. Auch Essig und insbesondere Salz sind keine empfehlenswerten Hausmittel zur Unkrautvernichtung – weder auf versiegelten Flächen noch auf bewachsenen Böden." Quelle: Mein schöner Garten.

    LG Shantay
     
  • Man kann versuchen sich die Sache zurechtbiegen - z.B. mit Zitaten aus 'Schöner Garten' oder Verlinkung auf die foreneigene Seite. Meinungen gibt's wie Sand am Meer. Das Urteil spricht eine klare Sprache - zumindest bis auf Weiteres.
     
    Malepartus, ja das Urteil mag für Dich eindeutig sein, aber es ist eben ein Einzelfallurteil und nicht auf jeden anwendbar.. Bekommt man eine Strafzahlung wegen den Einsatz von Essig und Salz, der sich nicht auf § 12 PflSchG beruft, dann nützt auch das Urteil nichts.

    RoundUp, egal ob mit oder ohne Gyphosat darf nicht auf den versiegelten Flächen eingesetzt werden, das steht auch in der Anleitung drin.

    Ja das Unkraut dauerhaft wird man wohl kaum bekämpft bekommen, man kann nur die Fugen versiegeln oder eben fleißig Unkraut zupfen. Auch wenn es eben doch Arbeit macht.
     
  • Ich streu auch noch mal etwas Salz und Essig in die Wunde:

    Es handelt sich hier eben genau deshalb um einen Formfehler, WEIL das Bußgeld gem. § 12 PflSchG ausgesprochen wurde und wie das dann eben in der deutschen Rechtsprechung üblich ist, kann man nicht mal so eben sagen "oh ups, falscher Paragraph, na, dann schauen wir doch mal, ob wir einen anderen Paragraphen finden". Nur aus diesem einzigen Grund MUSSTE das Bußgeld aufgehoben werden, da sowohl Essig als auch Salz zu Lebensmitteln gehören.

    Leider wurden für eine Gefährdung des Bodens oder des Grundwassers aufgrund anderer Vorschriften keine weiteren Anhaltspunkte von diesem Gericht gesehen. Das heißt aber nicht, daß ein anderes Gericht zu demselben Urteil kommen muß, es sei denn, es ist ein höchstrichterliches Urteil oder gar ein Präzedenzfall.

    Hier noch ein anderer Auszug, der den Einsatz von Salz und Essig als rechtswidrig ansieht, diesmal § 3 PflSchG

    "Hausmittel zur Unkrautvernichtung: Verstoß gegen "gute fachliche Praxis"
    Das Pflanzenschutzamt der Landwirtschaftskammer Niedersachen hingegen weist trotz dieses weitreichenden Urteils darauf hin, dass der Einsatz derartiger Substanzen als Herbizid auf sogenannten Nichtkulturlandflächen laut §3 des Pflanzenschutzgesetzes als rechtswidrig einzustufen ist, da er gegen die „gute fachliche Praxis im Pflanzenschutz“ verstößt. Das Pflanzenschutzgesetz verbietet generell den Einsatz aller Präparate, die keine Zulassung als Pflanzenschutzmittel haben, aber andere Organismen schädigen können. Auch wenn das in den Augen vieler Hobbygärtner nicht nachvollziehbar ist, hat die Vorschrift gute Gründe, denn gerade die sogenannten Hausmittel sind für die Umwelt oft wesentlich schädlicher, als die meisten Anwender ahnen. Auch Essig und insbesondere Salz sind keine empfehlenswerten Hausmittel zur Unkrautvernichtung – weder auf versiegelten Flächen noch auf bewachsenen Böden." Quelle: Mein schöner Garten.

    LG Shantay


    Lass gut sein , wenn man etwas nicht verstehen will , dann gibt es nur zwei Möglichkeiten..entweder reicht der geistige Horizont nicht aus , oder man will nur Stunk machen ..
     
    Darf ich mal bitte fragen was du an den Fakten nicht erkennen kannst, @Malepartus ?
    Das OLG hat nur gesagt, dass Salz kein Unkrautmittel ist und deshalb der § 12 PflSchG nicht zur Anwendung kommen kann und somit das Bußgeld nicht verhängt werden kann.
    Hierzu und zu der Salzgeschichte:
    Und für alle die nicht lesen auf den Link klicken wollen:

    [B]Umweltbundesamt[/B] schrieb:
    Der Einsatz von Herbiziden auf befestigten oder versiegelten Flächen ist grundsätzlich verboten!Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafen bis zu 50.000 Euro geahndet. Grundsätzlich verboten – sowohl auf gärtnerischen wie auf befestigten oder versiegelten Flächen – ist auch die Anwendung von Hausmitteln wie Essig und Salz. Das Pflanzenschutzgesetz untersagt ausdrücklich den Einsatz von Präparaten, die nicht offiziell als Pflanzenschutzmittel zugelassen sind, aber dazu geeignet sind, andere Organismen zu schädigen. Dies ist keine Schikane des Gesetzgebers, sondern liegt darin begründet, dass Hausmittel meist gefährlicher sind und mehr umweltschädliche Nebenwirkungen haben, als von den Anwendern vermutet.
     
  • Ich lerne hier gerade unglaublich viel und habe mir die verschiedenen Quellen zu dieser Thematik angeschaut und werde dabei bleiben, dass meine Terrasse und die Auffahrt weiterhin nur kalten Stahl zu spüren bekommen werden.
     
  • Was gibt es da nicht zu verstehen? Wenn ein Bußgeld durch OLG-Urteil aufgehoben wird, liegt kein Gesetzesverstoß vor. Dabei ist es unerheblich, wie man das Urteil persönlich interpretiert.
     
    Wenn ein Bußgeld durch OLG-Urteil aufgehoben wird, liegt kein Gesetzesverstoß vor.
    Das stimmt nicht!
    Du hast so keinen Plan und du hast auch kein Bock dich damit auseinander zu setzen.
    Das ist keine Dummheit, sondern Starrsinn.

    Mach mal mit Salz und Essig...
    Hast ja das Gesetz gelesen! 🙄 und selbst schon die Erfahrung gemacht, dass es überhaupt nix bringt!
    Beherzige die ersten paar Beiträge und mach anstatt dich über Spitzfindigkeiten zu streiten!

    Ich bin hier raus!
     
    Dabei ist es unerheblich, wie man das Urteil persönlich interpretiert.

    Genau so ist es, mach weiter so und warte einfach bis jemand der Meinung ist Deine Art die Zufahrt frei zu halten ist falsch. Wenn dann der Bußgeldbescheid kommt, hast Du die Wahl, bezahlen oder Klagen. Was billiger wird muss man dann entscheiden.
    Den auch an ein Urteil vom OLG muss sich nicht jede Behörde halten, auch weil die Vorschriften überall unterschiedlich sind und es hier nur um den einen Fall ging, es ist kein Grunsatzurteil, wie es der BGH fällt.
     
    Zuletzt bearbeitet:
    Interessant, was so alles aus dem Hinweis auf das OLG-Urteil entstehen kann. Habe nicht einmal erwähnt, dass ich Essig oder Salz anwende. Scheint auch keine Rolle zu spielen. Es war jedenfalls sehr unterhaltsam.
     
    Hausmittel bestehend aus Essig, Salz, Spülmittel, Natron etc. sind in verschiedenen Mischungsverhältnissen und Konzentrationen ausprobiert worden. Die Wirkung ist meist Null oder nicht nachhaltig.
    Ich finde es zwar blöd, noch darauf herum zu reiten, aber deinem ersten Post nach zu entnehmen, hast du sehr wohl mit Salz und Essig gepröbelt.

    Dennoch würde ich das Ganze jetzt bleiben lassen, du hast ja einige neue Ideen zur Beseitigung vom Unkraut erhalten. Viel Erfolg, ich weiss, wie mühsam das sein kann. Aber eigentlich finde ich es nicht so schlimm, wenn ein bisschen Grün aus den Fugen guckt. Das macht das Ganze nicht so steril. :freundlich:
     
    Und das kannste von der Steuer absetzen?
    Ja, das scheint zu klappen.
    Das ist kein gelernter Gärtner, sondern jemand, der sich im Nebenerwerb angemeldet eine Mark dazu verdient, mit dem was ihm Freude bereitet. Find ich ok, wenn er meint, dass bei 20€ im Stundenlohn genug für ihn hängen bleibt.
    Ansonsten muss er mir einen anderen Preis nennen.
     
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