H
Herr Hübner
Guest
Voll, oder?
Auf Rechnung.
Auf Rechnung.
Ebenso gut gelaunt und ebenso gut informiert folgendes:
Sie bestätigten doch genau das, was ich geschrieben habe - nur mit dem Unterschied, dass ich mir nicht anmaße, dem OLG einen 'klassischen Formfehler' zu attestieren.
Ich streu auch noch mal etwas Salz und Essig in die Wunde:
Es handelt sich hier eben genau deshalb um einen Formfehler, WEIL das Bußgeld gem. § 12 PflSchG ausgesprochen wurde und wie das dann eben in der deutschen Rechtsprechung üblich ist, kann man nicht mal so eben sagen "oh ups, falscher Paragraph, na, dann schauen wir doch mal, ob wir einen anderen Paragraphen finden". Nur aus diesem einzigen Grund MUSSTE das Bußgeld aufgehoben werden, da sowohl Essig als auch Salz zu Lebensmitteln gehören.
Leider wurden für eine Gefährdung des Bodens oder des Grundwassers aufgrund anderer Vorschriften keine weiteren Anhaltspunkte von diesem Gericht gesehen. Das heißt aber nicht, daß ein anderes Gericht zu demselben Urteil kommen muß, es sei denn, es ist ein höchstrichterliches Urteil oder gar ein Präzedenzfall.
Hier noch ein anderer Auszug, der den Einsatz von Salz und Essig als rechtswidrig ansieht, diesmal § 3 PflSchG
"Hausmittel zur Unkrautvernichtung: Verstoß gegen "gute fachliche Praxis"
Das Pflanzenschutzamt der Landwirtschaftskammer Niedersachen hingegen weist trotz dieses weitreichenden Urteils darauf hin, dass der Einsatz derartiger Substanzen als Herbizid auf sogenannten Nichtkulturlandflächen laut §3 des Pflanzenschutzgesetzes als rechtswidrig einzustufen ist, da er gegen die „gute fachliche Praxis im Pflanzenschutz“ verstößt. Das Pflanzenschutzgesetz verbietet generell den Einsatz aller Präparate, die keine Zulassung als Pflanzenschutzmittel haben, aber andere Organismen schädigen können. Auch wenn das in den Augen vieler Hobbygärtner nicht nachvollziehbar ist, hat die Vorschrift gute Gründe, denn gerade die sogenannten Hausmittel sind für die Umwelt oft wesentlich schädlicher, als die meisten Anwender ahnen. Auch Essig und insbesondere Salz sind keine empfehlenswerten Hausmittel zur Unkrautvernichtung – weder auf versiegelten Flächen noch auf bewachsenen Böden." Quelle: Mein schöner Garten.
LG Shantay
[B]Umweltbundesamt[/B] schrieb:Der Einsatz von Herbiziden auf befestigten oder versiegelten Flächen ist grundsätzlich verboten!Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafen bis zu 50.000 Euro geahndet. Grundsätzlich verboten – sowohl auf gärtnerischen wie auf befestigten oder versiegelten Flächen – ist auch die Anwendung von Hausmitteln wie Essig und Salz. Das Pflanzenschutzgesetz untersagt ausdrücklich den Einsatz von Präparaten, die nicht offiziell als Pflanzenschutzmittel zugelassen sind, aber dazu geeignet sind, andere Organismen zu schädigen. Dies ist keine Schikane des Gesetzgebers, sondern liegt darin begründet, dass Hausmittel meist gefährlicher sind und mehr umweltschädliche Nebenwirkungen haben, als von den Anwendern vermutet.
Zu 1) Ja, das tust aber ausschließlich Du.Man kann versuchen sich die Sache zurechtbiegen - (...) Das Urteil spricht eine klare Sprache .
Das stimmt nicht!Wenn ein Bußgeld durch OLG-Urteil aufgehoben wird, liegt kein Gesetzesverstoß vor.
Dabei ist es unerheblich, wie man das Urteil persönlich interpretiert.
Ich finde es zwar blöd, noch darauf herum zu reiten, aber deinem ersten Post nach zu entnehmen, hast du sehr wohl mit Salz und Essig gepröbelt.Hausmittel bestehend aus Essig, Salz, Spülmittel, Natron etc. sind in verschiedenen Mischungsverhältnissen und Konzentrationen ausprobiert worden. Die Wirkung ist meist Null oder nicht nachhaltig.
- Hausmittel bestehend aus Essig, Salz, Spülmittel, Natron etc. sind in verschiedenen Mischungsverhältnissen und Konzentrationen ausprobiert worden. Die Wirkung ist meist Null oder nicht nachhaltig.
Ja, das scheint zu klappen.Und das kannste von der Steuer absetzen?