Hallo Siri,
Studien hin oder her, es gibt tatsächlich messbare Faktoren, zumindest bei psychopathisch veranlagten Menschen (es werden im Gegensatz zum "Normalo" andere Gehirnbereiche angeregt - was beim Normalo für die Matheaufgaben zuständig ist, wird beim Psycho bei Gewalttaten angeregt ). Sicherlich bin auch in kein "Experte" in solchen Sachen, ich habe lediglich eine, sagen wir mal, erweiterte Allgemeinbildung in diese Richtung. Und diese sagt mir, dass das Kind wirklich durch professionelle Ärzte mal begutachtet werden sollte.
Die erweiterte Allgemeinbildung in diese Richtung hab ich auch und bin trotzdem oder gerade deshalb anderer Meinung.
Ob in anderen Ländern kein "Hahn danach krähen würde" wage ich zu bezweifeln. Es könnte durchaus sein, dass das Kind zur Verantwortung gezogen würde (Beispiel aus den USA, wo ein 12-jähriger angezeigt UND festgenommen wurde, weil er seiner kleinen Schwester beim "Pippimachen" geholfen hatte).
Die USA möchte ich nicht unbedingt als Maß aller Dinge bezeichnen. Fakt ist aber, daß sich kaum ein Land (noch nicht mal in Europa) solch umfangreiche Tierschutzgesetze leistet wie Deutschland.
Mit deiner strafrechtlichen Beurteilung liegst Du falsch.
Auch Kinder können Straftaten begehen. Allerdings sind sie nicht schuldfähig (§ 19 StGB).
Da nach dem deutschen Recht eine Straftat immer in drei Faktoren geteilt wird (Tatbestandsmäßigkeit-Rechtswidrigkeit-Schuld) fällt beim Kind lediglich der dritte Teil weg. Das hat fast ausschließlich nur mit der persönlichen Ahndbarkeit zu tun, nicht aber mit den anderen Rechtsfolgen der Tat. Also kann das Kind durchaus rechtswidrig handeln.
(Zur Erläuterung: Ein Arzt gibt dem Patienten eine Injektion = Tatbestand der Körperverletzung. Allerdings ist die Tat gerechtfertigt, so dass sie nicht rechtswidrig ist. Eine Schuldfrage stellt sich hier garnicht mehr.)
Wenn also ein Kind zum Beispiel einen anderen rechtswidrig angreift, so wäre die Notwehr zulässig. Oder ein Kind hat aus einer durch ihn begangenen Straftat einen Vermögensvorteil erlangt. Dieser verfällt nach § 73 StGB.
Oder aber: ein Kind wird von einem Erwachsenen angestiftet, eine Straftat zu begehen. Das Kind macht das. Zwar handelt das Kind nicht schuldfähig, das ist aber auch nicht nötig, da der Tatbestand der Anstiftung (§ 26 StGB) schon bei rechtwirdigen Taten erfüllt ist. In der Praxis sähe das so aus, dass das Kind straffrei wäre, der Anstifter aber bestraft werden würde. Aktuelles Beispiel: Osteuropäische Kindereinbruchsbanden, die im Auftrag Erwachsener handeln.
§ 19 StGB verbietet auch nicht, die rechtswidrige - aber schuldlose - Vorgeschichte von Kindern für die Ahndung von Straften zu nutzen, die sie im gerade schuldfähigen Alter begehen (Beispiel: in einem Fall eines Chrashkids, das unterhalb von 14 Jahren jede Menge Autos klaute, wurde sofort Haftbefehl beantragt und auch erlassen, als es mit 14 Jahren das erste Auto klaute - ein sonst eher unübliches Verfahren der StA)
Natürlich können Kinder Straftaten begehen. Das wollte ich damit auch nicht sagen. Ich habe nur versucht das für den normalen Bürger verständlich zu machen. Gerade aus der Praxis kenne ich es so, daß bei unter 14 jährigen nunmal in den allermeisten Fällen nicht mal eine Anzeige gefertigt wird. Der Richter stellt ein Verfahren, wenn es dann doch mal zu einem kommt, sofort gem. §§ 206a, 260 III StPO ein, weil sich die von dir beschriebene absolute Schuldunfähigkeit als absolutes Prozesshindernis darstellt. Und da eben bei einem Kind unter 14 dementsprechend nicht ermittelt wird, kommt es auch nicht zur Anklage der Anstiftung. Theoretisch und im Lehrbuchfall sieht das dann wieder anders aus, da hast du natürlich recht.
Bei Extremen, wie den Kindereinbruchsbanden gibt es natürlich die Möglichkeit einzugreifen, indem vorher schon Straftaten unter 14 Jahren "gesammelt" werden, wie du es beschreibst, und dann mit dem 14. Geburtstag zuzuschlagen. Außerdem gibt es auch Möglichkeiten die Kinder aus den Familien zu nehmen oä. Aber zum Glück sind solche Fälle wirklich selten.
Mit deinen Ausführungen zur Haftung liegst du aber richtig.
Na immerhin.
Gruss
Iru