Schrippe
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- Registriert
- 05. Okt. 2008
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"- vor dem Gesetz -" war etwas doof ausgedrückt. Ich meinte bloß, dass das deutsche Gesetz keine Haftung für Kinder unter 8 Jahren vorsieht.
Und: warum ist es falsch, dass Kinder bis 7 Jahre nicht haftbar gemacht werden können? Google liefert dir doch tausende Aussagen von Juristen dazu, die das belegen!?
Beispiel Baustelle: wenn ein Kind dort Schaden anrichtet, muss auch der Baustellenleiter beweisen, dass die Baustelle ausreichend gesichert war, da es ansonsten auch bei ausreichender Aufsicht der Eltern zu Unfällen/Schäden kommen kann.
Und: warum ist es falsch, dass Kinder bis 7 Jahre nicht haftbar gemacht werden können? Google liefert dir doch tausende Aussagen von Juristen dazu, die das belegen!?
Auch - aber nicht nur!Ob die Eltern für das Kind haften, ist von deren Sorgfalt abhängig.
Beispiel Baustelle: wenn ein Kind dort Schaden anrichtet, muss auch der Baustellenleiter beweisen, dass die Baustelle ausreichend gesichert war, da es ansonsten auch bei ausreichender Aufsicht der Eltern zu Unfällen/Schäden kommen kann.
Abgesehen davon, dass die Geschäftsfähigkeit erst mit 21 100%ig ist, kann ein "Mensch" erst haftbar gemacht werden, wenn es geschäftsfähig ist - egal zu wie viel Prozent. Und geschäftsfähig ist man erst mit 8, auch wenn man dann "nur" einen Lutscher kaufen kann...Vergleiche die Geschäftsfähigkeit, die erst mit 18 Jahren in vollem Umfang wirksam ist, nicht mit den Haftung, die schon wesentlich früher anfängt.