Unfassbar

"- vor dem Gesetz -" war etwas doof ausgedrückt. Ich meinte bloß, dass das deutsche Gesetz keine Haftung für Kinder unter 8 Jahren vorsieht.

Und: warum ist es falsch, dass Kinder bis 7 Jahre nicht haftbar gemacht werden können? Google liefert dir doch tausende Aussagen von Juristen dazu, die das belegen!?
Ob die Eltern für das Kind haften, ist von deren Sorgfalt abhängig.
Auch - aber nicht nur!
Beispiel Baustelle: wenn ein Kind dort Schaden anrichtet, muss auch der Baustellenleiter beweisen, dass die Baustelle ausreichend gesichert war, da es ansonsten auch bei ausreichender Aufsicht der Eltern zu Unfällen/Schäden kommen kann.

Vergleiche die Geschäftsfähigkeit, die erst mit 18 Jahren in vollem Umfang wirksam ist, nicht mit den Haftung, die schon wesentlich früher anfängt.
Abgesehen davon, dass die Geschäftsfähigkeit erst mit 21 100%ig ist, kann ein "Mensch" erst haftbar gemacht werden, wenn es geschäftsfähig ist - egal zu wie viel Prozent. Und geschäftsfähig ist man erst mit 8, auch wenn man dann "nur" einen Lutscher kaufen kann...
 
  • Ich sehe da auch ein großen Unterschied zwischen "haften" und zu Rechenschaft gezogen werten!
    Der für dich da wäre??

    Haften = Geld bezahlen, wenn das Kind irgendwann mal Geld verdient
    Rechenschaft = Kind über's Knie legen?
     
    Der für dich da wäre??

    Haften = Geld bezahlen, wenn das Kind irgendwann mal Geld verdient
    Rechenschaft = Kind über's Knie legen?

    Du hast es doch gerade selbst beantwortet und das eben mit Eltern und dem Zoo!
    Aber halt wie bei dir nicht wörtlich "über´s Knie legen".
     
  • Also wenn ein 7 jähriges Kind z. B. an einem Kaugummiautomaten einen Pappzehner reinsteckt und dann eine Tüten voll mit Kaugummis rausholt ...kann da keiner was wollen oder wie...


    Xena die findet ..gut zu wissen....mal überlegen welches Kind könnte man den für den nächsten Banküberfall gewinnen;):D:D:D:D:D:D
     
  • "- vor dem Gesetz -" war etwas doof ausgedrückt. Ich meinte bloß, dass das deutsche Gesetz keine Haftung für Kinder unter 8 Jahren vorsieht.

    Und: warum ist es falsch, dass Kinder bis 7 Jahre nicht haftbar gemacht werden können? Google liefert dir doch tausende Aussagen von Juristen dazu, die das belegen!?

    Auch - aber nicht nur!
    Beispiel Baustelle: wenn ein Kind dort Schaden anrichtet, muss auch der Baustellenleiter beweisen, dass die Baustelle ausreichend gesichert war, da es ansonsten auch bei ausreichender Aufsicht der Eltern zu Unfällen/Schäden kommen kann.


    Abgesehen davon, dass die Geschäftsfähigkeit erst mit 21 100%ig ist, kann ein "Mensch" erst haftbar gemacht werden, wenn es geschäftsfähig ist - egal zu wie viel Prozent. Und geschäftsfähig ist man erst mit 8, auch wenn man dann "nur" einen Lutscher kaufen kann...

    Puuuh... Rechtskundeunterricht, ausgerechnet Zivilrecht, na gut, also fangen wir an:

    Unabhängig vom Alter des Kindes haften die Eltern, wenn der Schaden auf mangelnde Sorgfaltspflicht zurückzuführen ist. Also auch bei unter 7-jährigen. Oberhalb dieser Altersgrenze nimmt die Haftbarkeit der Minderjährigen zu. D.h. ein Kind von, sagen wir mal, 10 Jahren haftet für das durch ihn beschädigte Fahrrad des Freundes. Wenn der Schaden im Jugendalter, also ab 14 stattfindet, wenn z.b. jemand einem anderen einen Stein ins Gesicht wirft und dieser ein Auge verliert, haftet der jetzt 14-jährige für den Rest seines Lebens für den, dem anderen zugefügten Schaden.

    Volle Geschäftsfähigkeit gibt es mit 18 Jahren, nicht erst mit 21.
    Im Übrigen sind auch durch Minderjährige rechtlich gültige Geschäfte möglich, z.B. wenn sie einen einseitigen Viorteil davon haben. Auch können rechtsgültige Geschäfte im Rahmen der zur Verfügung stehenden Gelder (Taschengeld) getätigt werden.

    Ach, und noch eins...Man darf auf keinen Fall Haftung und Geschäftsfähigkeit gleich setzen, es sind absolut unterschiedliche Rechtsgebiete.


    Gruss

    Iru
     
    Also wenn ein 7 jähriges Kind z. B. an einem Kaugummiautomaten einen Pappzehner reinsteckt und dann eine Tüten voll mit Kaugummis rausholt ...kann da keiner was wollen oder wie...


    Xena die findet ..gut zu wissen....mal überlegen welches Kind könnte man den für den nächsten Banküberfall gewinnen;):D:D:D:D:D:D

    oh oh... Xena, das würde ich nicht machen. Dann bist du voll verantwortlich für die durch das Kind angestellten Straftaten (Anstiftung nennt man das :D)

    Gruss


    Iru
     
    oh oh... Xena, das würde ich nicht machen. Dann bist du voll verantwortlich für die durch das Kind angestellten Straftaten (Anstiftung nennt man das :D)

    Gruss


    Iru

    Aha.....so ist das also....und wie ist das jetzt mit dem Kaugummiautomat...

    Mach mal lieber keine Witze darüber ... es gibt genug Kinder, die genau aus diesem Grund zu solchen Zwecken systematisch mißbraucht werden. Und ich glaube nicht, daß diese Kinder eine glückliche unbeschwerte Kindheit erleben.
    Mutts

    Meinste echt , das ist aber dann wirklich schlimm, da gebe ich dir Recht !!!!!!!!
     
    So, ihr Lieben, jetzt muß ich mich hier doch mal einmischen und hoffe, daß ich nichts vergesse, was ich schreiben wollte.
    Also, zum eigentlichen Thema: ich stimme Gerd und einigen anderen vollkommen zu, wenn es darum geht, dieses KIND zu verteufeln und jetzt schon einen Massenmörder in ihm zu sehen. Das Kind ist 7 !!! Jahre alt. Warum wohl gibt es eine strafrechtliche Verantwortlichkeit ab 14 Jahren??? Weil ein Kind in dem Alter seine Taten eben gerade noch nicht in allen Umfängen verantworten kann.
    Außerdem kennt niemand von uns die Umstände der Tat und Medien glaub ich sowieso erstmal nur die Hälfte, wenn überhaupt.
    Überlegt doch einfach mal, wie viele Kinder heutzutage so aufwachsen, daß sie noch nie ein lebendes Tier gesehen haben. es stimmt tatsächlich, daß es Kinder gibt, die denken Kühe sind lila!!! Ich weiß, das ist schwer vorzustellen, vor allem, wenn man so naturverbunden ist, wie wir es hier im Forum wohl alle sind.
    Studien gibt es viele und viele mit noch mehr unterschiedlichen Ergebnissen. Es gab auch genug Studien, die Verbrecher danach beurteilt haben, welche Gesichtszüge sie haben oder wieviele xy-Chromosomen usw. Und keine dieser angeblich totsicheren Studien, nach denen Verbrecher schon vor dem Verbrechen entlarvt werden sollten sind heute noch haltbar. Deshalb wäre ich SEHR vorsichtig mit Studien, die behaupten, jeder der mal ein Tier gequält hat, wird später Massenmörder oder so ähnlich.
    Natürlich ist es für uns furchtbar solche Nachrichten wie diese zu lesen, aber man darf auch nicht vergessen, daß in vielen anderen Nationen da kein Hahn danach krähen würde. Und Kinder dementsprechend auch nicht zum verantwortungsvollen Umgang mit Lebewesen erzogen werden. Und um es noch mal klarzustellen, auch mich schockieren solche Nachrichten und ich finde auch nicht gut, wenn Lebewesen gequält werden! Nirgends auf der Welt!

    Jetzt weiter zum rechtlichen Teil: Es ist völlig egal, wie alt das Kind ist. Eltern haften, wenn SIE eine Sorgfaltspflicht verletzt haben. Und das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn das Kind unter den Umständen beaufsichtigt hätte werden müssen. Im Prinzip sinkt diese Sorgfaltspflicht, je älter das Kind wird, weil mit dem Alter eben seine Fähigkeit steigt für sein Handeln einzustehen. Soll heißen, wenn die Eltern davon ausgehen konnten, daß sie ein 7 jähriges Kind für eine gewisse Zeit alleine lassen können, haften sie nicht. Mußten sie aber davon ausgehen, daß das Kind etwas anstellen wird, haften sie dafür. (alles natürlich nur im deutschen Recht.)
    Ein Kind kann in Deutschland erst am 14 Jahren strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, d.h. die Verfolgung einer Straftat ist vorher einfach nicht möglich.
    Ein Anstiften setzt eine vorsätzlich und rechtswidrig verwirklichte Haupttat des Angestifteten voraus, die aber in der Praxis unter 14 Jahren nicht verfolgt wird, weil das Kind nicht schuldfähig ist!
    @ Xena: trotzdem aber kein Kind zum Bankraub ausnutzen! ;)

    So, jetzt hoffe ich, daß ich alles gesagt hab, was ich sagen wollte. Vielleicht noch ein Nachsatz: Schreckliche Sache, die da passiert ist, aber was mit dem Kind in einigen Jahren ist, kann keiner von uns beurteilen. Und rechtlich werden die Australier schon machen was möglich ist.

    LG Siri
     
    Zuletzt bearbeitet:
  • Ich glaube ich bin mal ruhig, stellt euch mal vor morgen wird irgendwo eine Bank von einem Kind überfallen....da bin ich ja gleich verdächtig........:(:(:(


    Xena gaaaaaaaaaaaaanz brav!!!!!!!!!!!!
     
  • Ich glaube ich bin mal ruhig, stellt euch mal vor morgen wird irgendwo eine Bank von einem Kind überfallen....da bin ich ja gleich verdächtig........:(:(:(


    Xena gaaaaaaaaaaaaanz brav!!!!!!!!!!!!

    Tja, dann wissen wir ja, wo wir nach dem Geld suchen müssen. :D Ich würde sagen, mit 50 % bin ich einverstanden. :D
     
    Es gab auch genug Studien, die Verbrecher danach beurteilt haben, welche Gesichtszüge sie haben oder wieviele xy-Chromosomen usw. Und keine dieser angeblich totsicheren Studien, nach denen Verbrecher schon vor dem Verbrechen entlarvt werden sollten sind heute noch haltbar. Deshalb wäre ich SEHR vorsichtig mit Studien, die behaupten, jeder der mal ein Tier gequält hat, wird später Massenmörder oder so ähnlich.


    Natürlich ist es für uns furchtbar solche Nachrichten wie diese zu lesen, aber man darf auch nicht vergessen, daß in vielen anderen Nationen da kein Hahn danach krähen würde. Und Kinder dementsprechend auch nicht zum verantwortungsvollen Umgang mit Lebewesen erzogen werden. Und um es noch mal klarzustellen, auch mich schockieren solche Nachrichten und ich finde auch nicht gut, wenn Lebewesen gequält werden! Nirgends auf der Welt!

    Jetzt weiter zum rechtlichen Teil: Es ist völlig egal, wie alt das Kind ist. Eltern haften, wenn SIE eine Sorgfaltspflicht verletzt haben. Und das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn das Kind unter den Umständen beaufsichtigt hätte werden müssen. Im Prinzip sinkt diese Sorgfaltspflicht, je älter das Kind wird, weil mit dem Alter eben seine Fähigkeit steigt für sein Handeln einzustehen. Soll heißen, wenn die Eltern davon ausgehen konnten, daß sie ein 7 jähriges Kind für eine gewisse Zeit alleine lassen können, haften sie nicht. Mußten sie aber davon ausgehen, daß das Kind etwas anstellen wird, haften sie dafür. (alles natürlich nur im deutschen Recht.)

    Ein Kind kann in Deutschland erst am 14 Jahren strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, d.h. eine Straftat ist vorher einfach nicht möglich. Daraus resultiert übrigens auch, daß man ein Kind unter 14 NICHT anstiften kann. Den rechtlich setzt ein Anstiften eine vorsätzlich und rechtswidrig verwirklichte Haupttat des Angestifteten voraus, die es aber unter 14 Jahren nicht gibt!!!
    @ Xena: trotzdem aber kein Kind zum Bankraub ausnutzen! ;)

    So, jetzt hoffe ich, daß ich alles gesagt hab, was ich sagen wollte. Vielleicht noch ein Nachsatz: Schreckliche Sache, die da passiert ist, aber was mit dem Kind in einigen Jahren ist, kann keiner von uns beurteilen. Und rechtlich werden die Australier schon machen was möglich ist.

    LG Siri


    Hallo Siri,

    Studien hin oder her, es gibt tatsächlich messbare Faktoren, zumindest bei psychopathisch veranlagten Menschen (es werden im Gegensatz zum "Normalo" andere Gehirnbereiche angeregt - was beim Normalo für die Matheaufgaben zuständig ist, wird beim Psycho bei Gewalttaten angeregt ). Sicherlich bin auch in kein "Experte" in solchen Sachen, ich habe lediglich eine, sagen wir mal, erweiterte Allgemeinbildung in diese Richtung. Und diese sagt mir, dass das Kind wirklich durch professionelle Ärzte mal begutachtet werden sollte.

    Ob in anderen Ländern kein "Hahn danach krähen würde" wage ich zu bezweifeln. Es könnte durchaus sein, dass das Kind zur Verantwortung gezogen würde (Beispiel aus den USA, wo ein 12-jähriger angezeigt UND festgenommen wurde, weil er seiner kleinen Schwester beim "Pippimachen" geholfen hatte).

    Mit deiner strafrechtlichen Beurteilung liegst Du falsch.
    Auch Kinder können Straftaten begehen. Allerdings sind sie nicht schuldfähig (§ 19 StGB).
    Da nach dem deutschen Recht eine Straftat immer in drei Faktoren geteilt wird (Tatbestandsmäßigkeit-Rechtswidrigkeit-Schuld) fällt beim Kind lediglich der dritte Teil weg. Das hat fast ausschließlich nur mit der persönlichen Ahndbarkeit zu tun, nicht aber mit den anderen Rechtsfolgen der Tat. Also kann das Kind durchaus rechtswidrig handeln.
    (Zur Erläuterung: Ein Arzt gibt dem Patienten eine Injektion = Tatbestand der Körperverletzung. Allerdings ist die Tat gerechtfertigt, so dass sie nicht rechtswidrig ist. Eine Schuldfrage stellt sich hier garnicht mehr.)
    Wenn also ein Kind zum Beispiel einen anderen rechtswidrig angreift, so wäre die Notwehr zulässig. Oder ein Kind hat aus einer durch ihn begangenen Straftat einen Vermögensvorteil erlangt. Dieser verfällt nach § 73 StGB.
    Oder aber: ein Kind wird von einem Erwachsenen angestiftet, eine Straftat zu begehen. Das Kind macht das. Zwar handelt das Kind nicht schuldfähig, das ist aber auch nicht nötig, da der Tatbestand der Anstiftung (§ 26 StGB) schon bei rechtwirdigen Taten erfüllt ist. In der Praxis sähe das so aus, dass das Kind straffrei wäre, der Anstifter aber bestraft werden würde. Aktuelles Beispiel: Osteuropäische Kindereinbruchsbanden, die im Auftrag Erwachsener handeln.
    § 19 StGB verbietet auch nicht, die rechtswidrige - aber schuldlose - Vorgeschichte von Kindern für die Ahndung von Straften zu nutzen, die sie im gerade schuldfähigen Alter begehen (Beispiel: in einem Fall eines Chrashkids, das unterhalb von 14 Jahren jede Menge Autos klaute, wurde sofort Haftbefehl beantragt und auch erlassen, als es mit 14 Jahren das erste Auto klaute - ein sonst eher unübliches Verfahren der StA)

    Mit deinen Ausführungen zur Haftung liegst du aber richtig.


    Gruss


    Iru
     
    Zuletzt bearbeitet:
    Hallo Siri,

    Studien hin oder her, es gibt tatsächlich messbare Faktoren, zumindest bei psychopathisch veranlagten Menschen (es werden im Gegensatz zum "Normalo" andere Gehirnbereiche angeregt - was beim Normalo für die Matheaufgaben zuständig ist, wird beim Psycho bei Gewalttaten angeregt ). Sicherlich bin auch in kein "Experte" in solchen Sachen, ich habe lediglich eine, sagen wir mal, erweiterte Allgemeinbildung in diese Richtung. Und diese sagt mir, dass das Kind wirklich durch professionelle Ärzte mal begutachtet werden sollte.

    Die erweiterte Allgemeinbildung in diese Richtung hab ich auch und bin trotzdem oder gerade deshalb anderer Meinung. ;)

    Ob in anderen Ländern kein "Hahn danach krähen würde" wage ich zu bezweifeln. Es könnte durchaus sein, dass das Kind zur Verantwortung gezogen würde (Beispiel aus den USA, wo ein 12-jähriger angezeigt UND festgenommen wurde, weil er seiner kleinen Schwester beim "Pippimachen" geholfen hatte).

    Die USA möchte ich nicht unbedingt als Maß aller Dinge bezeichnen. Fakt ist aber, daß sich kaum ein Land (noch nicht mal in Europa) solch umfangreiche Tierschutzgesetze leistet wie Deutschland.

    Mit deiner strafrechtlichen Beurteilung liegst Du falsch.
    Auch Kinder können Straftaten begehen. Allerdings sind sie nicht schuldfähig (§ 19 StGB).
    Da nach dem deutschen Recht eine Straftat immer in drei Faktoren geteilt wird (Tatbestandsmäßigkeit-Rechtswidrigkeit-Schuld) fällt beim Kind lediglich der dritte Teil weg. Das hat fast ausschließlich nur mit der persönlichen Ahndbarkeit zu tun, nicht aber mit den anderen Rechtsfolgen der Tat. Also kann das Kind durchaus rechtswidrig handeln.
    (Zur Erläuterung: Ein Arzt gibt dem Patienten eine Injektion = Tatbestand der Körperverletzung. Allerdings ist die Tat gerechtfertigt, so dass sie nicht rechtswidrig ist. Eine Schuldfrage stellt sich hier garnicht mehr.)
    Wenn also ein Kind zum Beispiel einen anderen rechtswidrig angreift, so wäre die Notwehr zulässig. Oder ein Kind hat aus einer durch ihn begangenen Straftat einen Vermögensvorteil erlangt. Dieser verfällt nach § 73 StGB.
    Oder aber: ein Kind wird von einem Erwachsenen angestiftet, eine Straftat zu begehen. Das Kind macht das. Zwar handelt das Kind nicht schuldfähig, das ist aber auch nicht nötig, da der Tatbestand der Anstiftung (§ 26 StGB) schon bei rechtwirdigen Taten erfüllt ist. In der Praxis sähe das so aus, dass das Kind straffrei wäre, der Anstifter aber bestraft werden würde. Aktuelles Beispiel: Osteuropäische Kindereinbruchsbanden, die im Auftrag Erwachsener handeln.
    § 19 StGB verbietet auch nicht, die rechtswidrige - aber schuldlose - Vorgeschichte von Kindern für die Ahndung von Straften zu nutzen, die sie im gerade schuldfähigen Alter begehen (Beispiel: in einem Fall eines Chrashkids, das unterhalb von 14 Jahren jede Menge Autos klaute, wurde sofort Haftbefehl beantragt und auch erlassen, als es mit 14 Jahren das erste Auto klaute - ein sonst eher unübliches Verfahren der StA)

    Natürlich können Kinder Straftaten begehen. Das wollte ich damit auch nicht sagen. Ich habe nur versucht das für den normalen Bürger verständlich zu machen. Gerade aus der Praxis kenne ich es so, daß bei unter 14 jährigen nunmal in den allermeisten Fällen nicht mal eine Anzeige gefertigt wird. Der Richter stellt ein Verfahren, wenn es dann doch mal zu einem kommt, sofort gem. §§ 206a, 260 III StPO ein, weil sich die von dir beschriebene absolute Schuldunfähigkeit als absolutes Prozesshindernis darstellt. Und da eben bei einem Kind unter 14 dementsprechend nicht ermittelt wird, kommt es auch nicht zur Anklage der Anstiftung. Theoretisch und im Lehrbuchfall sieht das dann wieder anders aus, da hast du natürlich recht.
    Bei Extremen, wie den Kindereinbruchsbanden gibt es natürlich die Möglichkeit einzugreifen, indem vorher schon Straftaten unter 14 Jahren "gesammelt" werden, wie du es beschreibst, und dann mit dem 14. Geburtstag zuzuschlagen. Außerdem gibt es auch Möglichkeiten die Kinder aus den Familien zu nehmen oä. Aber zum Glück sind solche Fälle wirklich selten.


    Mit deinen Ausführungen zur Haftung liegst du aber richtig.

    Na immerhin. ;)

    Gruss


    Iru

    So, jetzt aber mal Schluß mit dem juristischen Kram. Zurück zur unfassbaren Tierquälerei. :mad:

    LG Siri
     
    Zuletzt bearbeitet:
    Hallo Siri


    Einstellung durch den StA nach §§ 206a, 260 III StPO ????
    Das ist 'ne Sache, die das Gericht nicht die StA macht. § 170 II wäre wohl besser. Woher stammen Deine juristischen Kenntnisse?


    Gruss


    Iru


    Danach aber Ende OT
     
    Inwiefern müssen Eltern und Zoo haften? Der Grundsatz "Eltern haften für ihre Kinder" gilt ja nicht in jedem Fall. Dazu kommt, dass Kinder bis 7 Jahre absolut nicht "deliktfähig" sind und demnach auch keinerlei Haftung durch die Eltern entsteht.Hängt mit der Geschäftsfähigkeit zusammen. Solange Kinder noch nicht Geschäftsfähig sind, können sie - vor dem Gesetz - auch nicht für Schäden haftbar gemacht werden...


    In Deutschland ab dem vollendeten 7. Lebensjahr "beschränkt geschäftsfähig"... der Junge is doch schon 7! Ob das mit Deliktfähigkeit gleichzusetzen ist, weiß ich nicht. Kann aber in Australien sowieso alles anders sein...
     
    Abgesehen davon, dass die Geschäftsfähigkeit erst mit 21 100%ig ist, kann ein "Mensch" erst haftbar gemacht werden, wenn es geschäftsfähig ist - egal zu wie viel Prozent. Und geschäftsfähig ist man erst mit 8, auch wenn man dann "nur" einen Lutscher kaufen kann...

    Auch falsch... ab dem 7. Geburtstag ist man beschränkt geschäftsfähig... und den Lutscher darf die Mami selbst wenn angelutscht wieder zurückbringen. Sie muss nur behaupten: das Kind sollte sich keinen Lutscher kaufen... Klingt absurd, steht aber so geschrieben ;) (sog. Herausgabeanspruch o. "Ungerechtfertigte Bereicherung")
     
    Hallo Siri


    Einstellung durch den StA nach §§ 206a, 260 III StPO ????
    Das ist 'ne Sache, die das Gericht nicht die StA macht. § 170 II wäre wohl besser. Woher stammen Deine juristischen Kenntnisse?


    Gruss


    Iru


    Danach aber Ende OT

    Von mir aus auch das. ;) Bei dir muß man echt gaaaanz genau aufpassen was man schreibt, was. :D Hauptsache es wird eingestellt! :D

    LG Siri, absolut am Ende des OT. :rolleyes:
     
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    Na, da bin ich jetzt aber schon gespannt, wie's in dem Fall weitergeht... hoffentlich wird nochmal was dazu berichtet!
     
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