Unfallschadenregulierung

bolban

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20. Dez. 2005
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Hallo,
kennt Ihr das auch so? Mir ist einer in meinen Pritschenwagen reingefahren und hat mir den rechten Kotflügel geschrottet. (Ich hab Zeugen, Fotos und das ganze Trallala). Nun kam letzte Woche ein Sachverständiger von des Unfallgegners Versicherung, hat sich alles angeschaut und Fotos gemacht. Gestern bekam ich statt eines Termins zur Reparatur etc, eine Mail, dass mein Kübel nun auf AutoOnline zum Verkauf im Netz stehen würde, im Anhang dann gleich Kaufangebote diverser Restwertaufkäufer. Die bieten mir sage und schreibe 430,- Euro für den T4 (tats. Wert etwa 1900.-€), das schon ein Witz, noch dazu will ich ja gar nicht verkaufen!! Wie kommt der Sachverständige dazu mein Auto mit Bildern- unter anderem vom Innenraum mit meinem privaten Kram- ins Netz zu stellen, anstatt seine Arbeit zu machen und den Schaden zu regulieren/reparieren?

Also ich bin sprachlos und rate jedem, dem Ähnliches passiert und dessen Unfallgegner bei der Kra*ag versichert ist, lieber einen eigenen Gutachter zu bestellen.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Nun kam letzte Woche ein Sachverständiger von des Unfallgegners Versicherung, hat sich alles angeschaut und Fotos gemacht. (...) rate jedem, dem Ähnliches passiert und dessen Unfallgegener bei der Kra*ag versichert ist, lieber einen eigenen Gutachter zu bestellen.
    Das ist der wichtigste Satz. Niemals (!), egal von welcher Versicherung, einen Gutachter des "Gegners" das Fahrzeug ansehen lassen... die Versicherung muss einen eigenen Gutachter bezahlen.

    Für den Rest: Ab zum Anwalt, nichts mehr ohne ihn machen. Den zahlt auch die gegnerische Versicherung.
     
  • Das haut ja dem Faß den Boden aus. Der Sachverständige kann doch dein Fahrzeug weder ins Netz stellen, noch zum Kauf anbieten. Das ist eine Frechheit. Was einem alles so passieren kann.
    Normalerweise legt er in seinem Gutachten nur fest, wieviel eine Reparatur kosten würde und stellt den Schwackewert gegenüber. Ist die Reparatur teurer als Schwackewert, dann ist es versicherungstechnisch gesehen ein Totalschaden. Die Versicherung würde nicht zahlen.
    Dann kannst du immer noch entscheiden, es auf eigene Kosten zu bezahlen, oder zu verkaufen, zu verschrotte, verschenken, vererben oder sontwas.
     
  • Wohl wahr, ich bin Jungfrau in Sachen "mir is einer reingefahren". Normalerweise fahr ich ja jemandem rein:D
    :eek:
     
    Ist die Reparatur teurer als Schwackewert, dann ist es versicherungstechnisch gesehen ein Totalschaden. Die Versicherung würde nicht zahlen.

    Doch, sie zahlt dann immerhin den Restwert, und für einen Kotflügel sollte das eigentlich reichen.
     
  • Das ist ja der Hammer. Kann man dem mit dem schlawitchen drohen, daß er die Fotos überhaupt ins Netz gestellt hat?
    Haste jetzt mal mit dem Typen telefoniert oder ne saftige Mail geschrieben?

    Beste Grüße
    Doro
     
    hi bolbi,

    dein wrack hat scheinbar einen wirtschaftlichen totalschaden.
    die versicherung zahlt in solchen fällen den sogenannten wiederbeschaffungswert abzüglich des restwertes. der restwert errchnet sich aus diesen von dir genannten geboten. die plattform, wo sie dein auto anbieten, ist keine öffenliche. dort haben nur autoverwerter und werkstätten zugriff. die gebote sind für die bieter bindend, aber nicht für dich! du mußt nicht verkaufen, dann wird dir die höchste summe vom wiederbeschaffungswert allerdings abgezogen. hört sich alles erstmal ziemlich kompliziert an, ist aber völlig normal.
    wo hast du denn eigentlich den von dir genannten wert von 1900€ her? wenn das der von der versicherung genannt wiederbeschaffungswert ist, dann ist das deine ausgangsbasis.
    beispiel: wenn du das auto behalten willst, bekommst du 1900,-€ abzüglich des höchstgebotes.
    wenn du die komplette kohle haben möchtst, mußt du dein auto an den höchstbietenden abgeben.

    bei alten autos machst du im schadensfall immer ein minusgeschäft!!!
     
    Das ist der wichtigste Satz. Niemals (!), egal von welcher Versicherung, einen Gutachter des "Gegners" das Fahrzeug ansehen lassen... die Versicherung muss einen eigenen Gutachter bezahlen.
    Das ist die wichtigste Aussage in diesem Thread. Es ist mir einfach unbegreiflich, wie man sich den Gutachter der Versicherung des Verursachers so mir nichts dir nichts andrehen lässt.
     
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