Hi blondeulli!
Oberlandesgericht Düsseldorf (AZ.: 22 u 272/92): Ein Grundstückseigentümer muss sein Grundstück so absichern, dass andere Personen hierdurch nicht zu Schaden kommen können (Verkehrssicherungspflicht). Verletzt wird diese Verkehrssicherungspflicht wenn der Grundstückseigentümer seinen Gartenteich nicht so absichert, dass insbesondere fremde, ortsfremde Kinder in diesen hineinfallen können. Eine sichtbare Abgrenzung des Grundstückes reicht also nicht aus – es muss eine physische Abgrenzung erfolgen, die Kinder vor dem ungehinderten Betreten schützt. Allgemein sollte bei der Anlage des Teiches auf einen möglichst flachen Uferzugang geachtet werden, der ein plötzliches Hineinfallen verhindert. Der Teichbesitzer ist verpflichtet, Sicherheitsvorkehrungen in einer ihm zumutbaren Weise zu tätigen. Als Sicherungsmaßnahmen kommen sowohl Maschendrahteinzäunungen wie Fangnetze über dem Teich als auch unter der Wasseroberfläche montierte Stahlgitter in Betracht.
Ich denke, ein wesentlicher Passus ist, "es muss eine physische Abgrenzung erfolgen, die Kinder vor dem ungehinderten Betreten schützt.". Ein Zaun mit einer Höhe von knapp zwei Metern reicht zweifellos aus. Ich würde mir an Deiner Stelle noch Möglichkeiten überlegen, die das Klettern auf das Hüttendach erschweren.
Mag sein, dass ich bisher die Verantwortung Deinerseits überbetont habe, daher noch zwei Anmerkungen:
1. Von Kindern kann ab einem bestimmten Alter (spätestens ab dem Alter von sechs Jahren, nach gängiger Rechtsmeinung) erwartet werden, dass sie Grundstücksgrenzen respektieren.
2. Eltern haben eine Erziehungs- und eine Aufsichtspflicht. Sie können daher die Verantwortung für Ereignisse, die aus unerlaubten Handlungen ihrer Sprösslinge resultieren, nicht einfach auf Andere abwälzen. Klar, ein Gartenteich ist gefährlich, aber sind das Seen und Bäche nicht auch?
Ach ja, abschließend ... falls etwas passieren sollte wäre es von Deiner Seite nicht geschickt, einzugestehen, dass Du wusstest, dass Kinder mehr oder weniger regelmäßig in den Garten eingedrungen sind.
Bye
-John