Unbefugtes Betreten

  • Stimmt, Kinder stehlen keine Zimmerpflanzen. Ich bin als Kind auch über alle Zäune, hab aber nie was mitgehen lassen. Höchstens mal einen Bach umgeleitet und die Gärten überflutet.
     
  • Hallo liebe Gartenfreunde,

    ich freue mich, dass mein Thema anscheinend zu einer kleinen Diskussion geführt hat und danke Euch für Eure Ideen.

    Grundsätzlich finde ich es auch nicht schlimm, wenn Nachbarskinder von meinen Johannisbeeren naschen, was mich nur stört ist, wenn man mir Dinge wegnimmt oder zerstört, die ich liebevoll in meinen Garten integriert habe, damit ich mich (wir uns) darin wohlfühlen!

    Zum Thema Teich nochmal zum besseren Verständnis: Um das Gartengrundstück ist ein fast 2 Meter hoher Drahtzaun gezogen, der nur an der Stelle, wo eben die Hütte am Hang "klebt", unterbrochen ist. Grundsätzlich kommt ja niemand auf die Idee, auf ein 2,5 Meter hohes Hüttendach zu klettern, um in den Garten zu kommen. Das kann nur abenteuerlustigen Kindern einfallen. Aber muss ich dann trotzdem haften? Das kann ich mir nicht vorstellen! Andere Teichbestzer haben vermutlich auch nur einen Zaun um ihr Grundstück, sonst müsste man den Teich ja komplett abdecken (mit Netz o. ä.) damit niemand reinfallen kann.

    Oder was meint Ihr dazu?

    Liebe Grüße:cool:
     
  • Hi blondeulli!

    Oberlandesgericht Düsseldorf (AZ.: 22 u 272/92): Ein Grundstückseigentümer muss sein Grundstück so absichern, dass andere Personen hierdurch nicht zu Schaden kommen können (Verkehrssicherungspflicht). Verletzt wird diese Verkehrssicherungspflicht wenn der Grundstückseigentümer seinen Gartenteich nicht so absichert, dass insbesondere fremde, ortsfremde Kinder in diesen hineinfallen können. Eine sichtbare Abgrenzung des Grundstückes reicht also nicht aus – es muss eine physische Abgrenzung erfolgen, die Kinder vor dem ungehinderten Betreten schützt. Allgemein sollte bei der Anlage des Teiches auf einen möglichst flachen Uferzugang geachtet werden, der ein plötzliches Hineinfallen verhindert. Der Teichbesitzer ist verpflichtet, Sicherheitsvorkehrungen in einer ihm zumutbaren Weise zu tätigen. Als Sicherungsmaßnahmen kommen sowohl Maschendrahteinzäunungen wie Fangnetze über dem Teich als auch unter der Wasseroberfläche montierte Stahlgitter in Betracht.

    Ich denke, ein wesentlicher Passus ist, "es muss eine physische Abgrenzung erfolgen, die Kinder vor dem ungehinderten Betreten schützt.". Ein Zaun mit einer Höhe von knapp zwei Metern reicht zweifellos aus. Ich würde mir an Deiner Stelle noch Möglichkeiten überlegen, die das Klettern auf das Hüttendach erschweren.


    Mag sein, dass ich bisher die Verantwortung Deinerseits überbetont habe, daher noch zwei Anmerkungen:

    1. Von Kindern kann ab einem bestimmten Alter (spätestens ab dem Alter von sechs Jahren, nach gängiger Rechtsmeinung) erwartet werden, dass sie Grundstücksgrenzen respektieren.

    2. Eltern haben eine Erziehungs- und eine Aufsichtspflicht. Sie können daher die Verantwortung für Ereignisse, die aus unerlaubten Handlungen ihrer Sprösslinge resultieren, nicht einfach auf Andere abwälzen. Klar, ein Gartenteich ist gefährlich, aber sind das Seen und Bäche nicht auch?

    Ach ja, abschließend ... falls etwas passieren sollte wäre es von Deiner Seite nicht geschickt, einzugestehen, dass Du wusstest, dass Kinder mehr oder weniger regelmäßig in den Garten eingedrungen sind.

    Bye
    -John
     
    hallo Blondeulli,
    kann mir gar nicht vorstellen, daß Kinder Zimmerpflanzen stehlen. Würde da eher denken, daß es jemand aus der Nachbarschaft ist, der Euch eins auswischen will, aus welchen Gründen auch immer. Liebe Grüße
     
  • Hallo,

    leider ist es bei mir in der Gegend wirklich keine Seltenheit, dass Kinder (oder Jugendliche) aus purer Lust am Zerstören mutwillig vandalieren oder "klauen" (jetzt mal nicht im juristischen Sinne gemeint, denn sie haben natürlich kein Interesse an den Pflanzen). Das hat leider oft nix mehr mit "Zwetschgen aus Nachbar´s Garten klauen" mehr zu tun. Hier sind alle Leute sehr vorsichtig und kaum einer stellt mehr abends die Mülltonne raus oder ziert seinen Vorgarten mit irgendwelchen Dekogegenständen. Wir haben eine Gartenzwergin, die ist aber mit einem Spreizdübel fest verankert. Da vor unserem Haus ein Schulweg vorbei führt, sind wir auch mit Zigarettenkippen, Coladosen und sonstigem Müll immer reich gesegnet. Also soviel zu den "lieben Kleinen"... :mad:
     
    Hallo
    ich kann nur sagen auflauern und schreiend nachlaufen hilft Wunder!! hatten auch schon den Fall das wir von Kindern genervt wurden...komischerweis war dann echt Ruhe.
    Ansonsten würden mir noch Bewegungsmelder einfallen, in dem Bereich anbringen wo eingestiegen wird, hält vielleicht auch ab?
    oder Gänse anschaffen:D , das sind gute Hauswächter...kam gestern noch im Frensehen
    Ich hoffe ihr findet eine Lösung, weiß wie nervig das sein kann.
    LG Silke
     
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