Terrassenüberdachung

di_di

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14. Jan. 2008
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Ort
Frankfurt(Oder)
Liebe Gartenfreunde,
ich muss noch einmal das Thema Terrassenüberdachung im Kleingartenverein ansprechen. Laut Kleingartengesetz ist die Überdachung von Terrassen nicht gestattet.(24qm Laube einschließlich überdachter Fläche).
Wenn die Überdachung 50cm von der Gartenlaube steht, also nicht fest mit dem Gebäude verbunden ist, soll es statthaft sein. Ist das so, oder ist das ein Irrtum??

MfG Didi
 
  • Kleingartenrecht ist Landesrecht (meines Wissens nach), also müsstest Du Dich in Brandenburg schlau machen. Vermutlich gibt es auch schon darüber irgendein Gerichtsurteil, das sich mit so einem Fall befasst hat; im JURIS habe ich aber nichts dazu gefunden. Meiner Einschätzung nach dürfte aber die Eigenschaft einer Terassenabdeckung nicht nur dadurch verloren gehen, dass sie nicht mit der Laube verbunden ist. Die Frage ist aber auch, ob der Kleingartenverein - unabhängig von den rechtlichen Vorschriften - mit einer festen Überdachung einverstanden ist und die "gute Nachbarschaft" aufkündigt.
    Hast Du schon einmal an einen großen viereckigen Schirm gedacht. Ich denke, damit könntest Du die Bestimmungen aushebeln.

    Gruss

    Winni
     
  • Hallo Winni, hallo Gründäumling,
    das Thema hatten wir schon mal. Habe es nur nicht mehr gefunden. Danke für den Tipp, leider sind aber keine weiteren Antworten dazu gekommen.
    Ich habe nätürlich eine mobile Überdachung (grossen viereckiger Sonnenschirm). Wollte aber etwas Solides haben. Laut BKgG werde ich wohl oder Übel dabei bleiben müssen.
    Trotzdem vielen Dank für eure Antworten und Tipp`s.
    Gruss Didi
     
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