Teich entfernen bzw trocken legen

Nosh

0
Registriert
23. März 2016
Beiträge
2
Moin, ich muss meinen Teich trocken legen, mein Sohn wird demnächst 1 Jahr und es ist nur eine Frage der Zeit wann er laufen kann. Den Teich einzuzäunen steht nicht zur Debatte, O-Ton meiner Frau ;).
Das Problem ist, der Teich ist groß, ca 60 m2.
Der Teich hat keine Folie.
Irgendwie muss ich ihn auspumpen und dann wird es sehr schlammig.
Mit was soll ich den Teich befüllen oder in welchem Schichtverfahren, ohne das es absackt.?
Hat damit einer Erfahrung.
Danke im voraus.
Gruß
 
  • Hallo und herzlich willkommen.

    Bist du sicher, dass der Teich weichen muss? So ein kleines Krabbelkind bis Laufanfänger, der läuft wahrscheinlich nicht allein in den Garten. Ich war auch noch sehr klein, als meine Eltern unseren Hausgartenteich anlegten und sie haben mir beigebracht, dass man vom Teich Abstand halten soll, genauso wie vom heißen Herd. Als ich etwas älter wurde, habe ich diesen Teich sehr zu schätzen gewusst, weil man dort Wasserläufer, Molche und Libellen beobachten konnte - Erfahrungen, die mich geprägt haben.

    Nein, wie du den Teich entlehren sollst, habe ich keine Idee, aber ich wollte doch noch diesen Denkanstoß liefern, ob das überhaupt nötig ist. Ich hoffe, du nimmst mir das nicht übel.

    Liebe Grüße, Pyromella
     
    Ich weiß nicht in welchem Bundesland Du wohnst, in vielen (den meisten?) ist es verboten ohne Zustimmung der Naturschutzbehörde ein Biotop zu zerstören, das gilt auch für privat angelegte Gartenteiche.

    Ansonsten stimme ich Pyromella zu, ein Kind lernt sehr schnell dass man nicht alleine an einen Teich darf und lernt später sehr schnell die Natur lieben und beobachten.
    Und da man ein so kleines Kind sowieso nicht unbeaufsichtigt lässt, ist es auch nicht schwer mit zunehmendem Alter ein Gefühl für den Teich entwickeln zu lassen... zum einen die Gefahr, zum anderen aber auch die Schönheit.
     
  • Nosh,
    wenn Du meinst, Du mußt das machen, dann tu es !
    Am Besten mit einer Tauchpumpe leerpumpen, und das Wasser in den Garten laufen lassen, so nach und nach, damit Du nicht alles überflutest.
    Vielleicht kannst Du ja noch einiges an Kleingetier retten, und einem
    Nachbarn überlassen, der noch einen Teich hat.
    Dann kannst du Dir nur Mutterboden bestelleen, soviel m³ , wie Du brauchst,
    und schichtweise anfüllen, und feststampfen.
    Ohne festzustampfen sackt es Dir garantiert ab.
    Dauern wird es auf jeden Fall, bis alles fest ist.
     
  • Ich würde den Teich auf gar keinen Fall wegmachen.

    Bei uns sind Generationen mit dem Teich auf dem Grundstück aufgewachsen, es ist niemals ein Kind irgendwie zu Schaden gekommen oder auch nur hineingefallen (ich selber auch nicht und ebensowenig mein Sohn).

    Man kann auch einem kleinen Kind klare Regeln vermitteln, etwas später dann gemeinsam mit Aufklärung. Das und natürlich die Aufsicht sind der beste Schutz vor Unfällen aller Art im Garten.

    Ich habe weder den Teich, noch alle giftigen Pflanzen aus dem Garten verbannt, als mein Sohn auf die Welt kam.

    Von der Bereicherung durch das direkte Beobachten der Natur ganz zu schweigen. Wie viele Kinder sehen heute noch Frösche oder Ringelnattern in ihrem natürlichen Biotop? Noch dazu im eigenen Garten? Überlege es dir nochmal mit dem Teich.
     
  • Feiveline, ich weiß sogar, daß er das nicht darf , und gefallen tut mir das auch nicht.
    Aber es wird doch im geheimen Kämmerlein, bzw. im eigenen Garten sowieso
    all das gemacht, was derjenige grade will.
    Wo kein Kläger, da kein Richter. !
    Manchmal ist es allerdings auch besser so, daß ein Teich aufgelöst wird, denn wenn ich die Qualhaltung mancher Fische sehe, da könnte ich Anhang anzeigen 508422.
    Die meisten Menschen sind auch dabei beratungsresistent.
    Ich kämpfe schon mein lebenlang gegen Unsinn an, aber mittlerweile mag ich nicht mehr, und lasse die Menschen nach ihrer eigenen Fasson selig werden. :rolleyes:
     
    Wenn Du aber schreibst "mach es wie Du willst" und auch noch Tipps dazu gibst unterstützt Du eine Straftat, was nicht im Sinne des Forenbetreibers sein kann, weil er dafür zur Verantwortung gezogen werden kann wenn er solche Unterstützung nicht verhindert.

    Ich muss meine Aussage hinsichtlich der Bundesländer übrigens revidieren, es gilt für ganz Deutschland und wurde mit dem Urteil Az. V ZR 82/91höchstrichterlich vom Bundesgerichtshof entschieden..
     
    Feiveline,
    was bezweckst Du jetzt wieder damit, willst Du jetzt irgendjemanden damit
    gegen mich aufhetzen ?
    Ich unterstütze mit meiner Aussage nichts und niemanden, und lasse mir auch
    nicht von Dir etwas unterjubeln, was nicht ist !
    Wenn du gerne möchtest, daß ich dewegen ggesperrt werde, dann sage das gradeheraus, und schieb nicht den Forenbetreiber vor. :mad:
     
    Ich will niemanden gegen Dich aufhetzen und schon gar nicht will ich dass Du gesperrt wirst!! Woraus entnimmst Du das??:confused:

    Ich bezog mich darauf
    Jolantha schrieb:
    Am Besten mit einer Tauchpumpe leerpumpen, und das Wasser in den Garten laufen lassen, so nach und nach, damit Du nicht alles überflutest.
    und dass der Forenbetreiber Probleme bekommen kann wenn er eine solche Aussage akzeptiert, nicht wenn er die Verfasserin akzeptiert...

    Ich glaube da hast Du mich mehr als gründlich missverstanden... :confused:
     
  • Am Besten mit einer Tauchpumpe leerpumpen, und das Wasser in den Garten laufen lassen, so nach und nach, damit Du nicht alles überflutest.


    An diesem Satz hängst Du dich auf ??? Albern !
    Das mache ich alle zwei Jahre, wenn eine Teichreinigung ansteht !
    Ob der Forenbetreiber meine Aussage so akzeptiert oder nicht,
    solltest Du ihm überlassen, dazu ist er ja da, und nicht Du !
    so, und jetzt bin ich hier raus, Thema ist für mich durch.
     
  • ....Ich muss meine Aussage hinsichtlich der Bundesländer übrigens revidieren, es gilt für ganz Deutschland und wurde mit dem Urteil Az. V ZR 82/91höchstrichterlich vom Bundesgerichtshof entschieden..

    Endlich mal wieder was los hier im Forum:grins:.

    Um zu versuchen, die Wogen die glätten, verratet mir mal, aus welchem Teil des oben zitierten Urteils ihr eine strafbare Handlung herleitet, wenn jemand seinen auf Privatgrundstück angelegten Folienteich leert oder entfernt.

    Der Einfachheit halber könntet ihr den entsprechenden Passus in eure Antwort kopieren.

    Ich find' da nämlich nix außer Lärmimmission durch Froschgequake:grins:.

    Nosh,

    ich würde ihn auch nicht zuschütten. Die Gründe, die andere User hier schon genannt haben, wären auch meine.

    Aber wenn es denn Frauseidank :( doch sein muss, dann schreib' mal, was für ein Teich das ist, wenn es kein Folienteich ist. Ist es ein Beton-, Ton-, Natur-, Fertig- oder ....teich und wie tief er denn ist.
     
    In der Urteilsbegründung wird das Bundesnaturschutzgesetz dahingehend benannt, nach dem selbst in Fällen der Lärmimmission der Schutz der Natur, respektive des Teiches höher zu bewerten ist und eine Vernichtung des Biotops wenn überhaupt nur mit Genehmigung der Naturschutzbehörde erlaubt ist.
    Dort wird darauf hingewiesen, dass das auch für private Teiche gilt...
     
    Ist es denn so schwierig die Quelle in deine Antwort zu kopieren. Ich bin da sehr interessiert und finde in dem Urteil nichts.
     
    Bin grad mit dem Tablet online, kommt nachher...

    Ansonsten das oben genannte BGH-Urteil in der "Urteilsdatenbank" aufrufen, da steht es im Volltext.
     
    Ich warte auf "nachher". Das von dir zitierte Urteil habe ich mir jetzt dreimal angesehen und immer noch nix gefunden, was zum Thema passen würde.
     
    Also ich habe einen Naturteich, der in der Mitte ca. 1,2 m tief ist.
    Der Teich kommt aber weg, ihr müsst euch nicht streiten.
     
  • Zurück
    Oben Unten