Äh... ich glaube da hast du etwas nicht verstanden.Jo und der Steuerberater kassiert dann alles was man wieder bekommt![]()
Ja ja, schon klar. Das will jeder.So, so Steuerhinterziehung..
Also ich wollte immer das zurück, was ich zuviel gezahllt habe und der Steuerberater wollte natürlich auch ein großes Stück davon...
Ach so... habe ich schon erwähnt das ich von Beruf Steuerfachangestellter bin.
Richtig, so weit mir bekannt ist hat man als Besitzer einer selbstgenutzten Immobilie ohnehin schlechte Karten, da man in den letzten Jahren ja so ziemlich alle Vergünstigungen abgeschafft hat.Mein Steuerprogramm gibt (sinngemäß) diese Auskunft: ab 01.01.2006 keine Eigenheimzulage mehr.
Ja, da hat Dein Programm wohl Recht, Ausnahme: in 2005 wurde das Bauvorhaben noch genehmigt und spätestens 3 Jahre nach Genehmigung wird mit dem Bau angefangen. Also sollten die letzten EHZ 2016 auslaufen. ...wenn ich mich nicht irre ;-)
Wie hier schon richtig gesagt wurde, ist die Eigenheimzulage bereits Geschichte und bis auf einige Förderprogramme für Gebäude die unter Denkmalschutz stehen sowie zinsgünstige Kredite und Zuschüsse für Solaranlagen und ähnliches hat man bei einer selbstgenutzten Immobilie keine Steuervorteile mehr. Etwas anders sieht es natürlich aus wenn man ein Haus kauft um es später vermieten zu können, denn dann hat man natürlich Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung und kann sämtliche Finanzierungskosten, Reparaturen sowie die Abschreibung für das Gebäude als "Betriebsausgaben" geltend machen. Bei Gebäuden die nur teilweise vermietet werden, kann man natürlich auch nur anteilig die Kosten geltend machen.wenn ich richtig gelesen habe, läuft die Eigenheimzulage 8 Jahre lang. Sollte sich der Einzug um 3 Jahre verzögern, verschenkst du m.E. diese 3 Förderjahre und wirst lediglich 5 Jahre gefördert.
Wichtig ist aber die Frage von Perschke, der das Haus 2007 erwarb, was er als Selbstnutzer noch von der Steuer absetzen kann.
Sind es wirklich nur die 2 x 600 Euro/Anno, oder hat Tono recht, der mehr für möglich hält?
Das solltest du aLuckyGuy doch in Erfahrung bringen können, oder?
Hallo Marc4Mac,
wenn ich richtig gelesen habe, läuft die Eigenheimzulage 8 Jahre lang. Sollte sich der Einzug um 3 Jahre verzögern, verschenkst du m.E. diese 3 Förderjahre und wirst lediglich 5 Jahre gefördert.
Wichtig ist aber die Frage von Perschke, der das Haus 2007 erwarb, was er als Selbstnutzer noch von der Steuer absetzen kann.
Sind es wirklich nur die 2 x 600 Euro/Anno, oder hat Tono recht, der mehr für möglich hält?
Das solltest du aLuckyGuy doch in Erfahrung bringen können, oder?
Gruss
Zum Thema Eigenheimzulage - wer es nochmal nachlesen möchte:Wie jetzt? Ende 2005 Baugenehmigung, Ende 2008 Baubeginn und somit Beginn der EHZ. 2016, also 8 Jahre später Ende er EHZ. Da wird nix verschenkt, ausserdem brauchst Du die EHZ nicht jedes Jahr aufs neue beantragen, es sein denn es ändert sich etwas wie z.B. Nachwuchs der im Förderzeitraum geboren wird...
Wie jetzt? Ende 2005 Baugenehmigung, Ende 2008 Baubeginn und somit Beginn der EHZ. 2016, also 8 Jahre später Ende er EHZ. Da wird nix verschenkt, ausserdem brauchst Du die EHZ nicht jedes Jahr aufs neue beantragen, es sein denn es ändert sich etwas wie z.B. Nachwuchs der im Förderzeitraum geboren wird...
Die anderen Sachen interessieren mich schon, sehe das aber noch so ich ich schonmal erklärt habe![]()
Es wird m.E. unterschieden, ob jemand Bauherr oder Käufer einer Immobilie ist (war)