Dort, wo ich beschäftigt bin, bearbeiten wir u.a. Anfragen, wie:
"Meine Tochter/meine Frau möchte die Fahrerlaubnis erwerben. Da sie Muslima ist, gebietet ihr ihre Religion auch bei der Ausbildung die Burka zu tragen".
Es wird bei diesen Anfragen immer darauf hingewiesen, dass das klipp und klar verboten ist. Rechtliche Grundlage ist der Hinweis des Ministeriums, der eine verbindliche Anweisung für die ausführenden behördlichen Dienststellen und auch für andere Organisationen, die mit den Aufgaben des Straßenverkehrswesens betraut sind, darstellt.
Nicht alles ist in der StVO, in der FeV oder im StVG nachzulesen. Dafür gibt es beispielsweise Gerichtsurteile, Rechtskommentare, interne Verwaltungsanweisungen etc. etc., die sich mit solchen Fällen auseinandersetzen.
Fakt ist, dass das Autofahren in Deutschland mit Burka verboten ist. Das kannst Du drehen und wenden wie Du willst - das ist einfach so.
P.S. Wir veranstalten übrigens auch Weiterbildungsseminare für die Polizei.
