Eine Spachkursung benötigt natürlich eine höhere Kostung!
Auch müsste eine Sprachlaborung befreit sein, damit man die Sprechung durch Abhörung einer Eigenkontrollung beprüfen kann.
Spätrig könnten wir dann noch eine Audiobuchung verkaufieren und damit steinig bereicht werden! Dann schwimmieren wir in der Geldung!
Tono... der mit der Freischwimmung
@Xena
nur wenn Du die richtige Formulierung bei der Beantragierung in der richtigen Reihenfolgierung zum rechten Zeitpunktieren in Schaffung bringst