Rechtliche Grundlage?

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Hobbiegärtner

Guest
Hallo zusammen,
Ich bin ja dabei einen Fuchsiengarten anzulegen,
Es handelt sich um eine freie Fläche in unserer Gepachteten Grundstücksfläche wo schon seit über 80 Jahren unsere Gartenanlage steht mit 7 Pazellen und eben dieser unbenutzten Fläche.Vom Verpächter genehmigt und sogar erwünscht das diese Fläche genutzt wird.
Nun bin ich am anlegen der Fläche ,umspaten und da es starke Hanglage ist nutze ich die großen Steine für Mauern ,wobei ich nur mit Beton arbeite um die Steine etwas besser zu festigen,also keine richtige gemauerte Mauer ,nur zur Verfestigung .
Nun hat sich die Gemeinde gemeldet und will mir verbieten die Fläche zu nutzen für einen Garten,keine Mauer,kein Zaun ....
Wer kennt sich da aus ,? Darf eine Gemeinde sowas verbieten?
Es kommt kein Gartenhaus darauf sondern nur Beete und Wege das ganze natürlich eingezäunt damit nichts gestohlen wird.
Auf dieses Grundstück sollen meine 218 Sorten winterharte Fuchsien kommen sonst keine anderen Pflanzen auser natürlich Fuchsien.
Der Eigentümer sagt ich soll mich nicht abbringen lassen und einfach weiter machen!
Was sagen die Fachleute hier im Forum dazu?
Gruß
Klaus
 
  • Ach ja hier zwei von meinen letzten Bildern,damit man sich die Fläche etwas vorstellen kann:
    DSC_0008-3.webp
    DSC_0007-6.webp

    Wie kommt eine Gemeinde nur dazu so etwas zu verbieten wollen?
     
    kann ich mir nicht vorstellen, dass die gemeinde das verbieten darf. selbst in jeder KG-anlage gibt es kleine mäuerchen und zäune als abgrenzung. und die vereinsvorstände sind in dien sachen sehr pingelig.
    was will sie denn verbieten, die steine als mäuerchen zu setzen oder das gelände überhaupt gärtnerisch zu nutzen? meist ist das entsprechende gelände im flächennutzungsplan der gemeinde als garten- acker- oder bauland ausgewiesen. das wäre wichtig zu wissen.
    der eigentümer ist eigentlich derjenige, welcher sich mit der gemeinde auseinandersetzen muss. du bist nur pächter. jedenfalls muss die gemeinde einen beschluss o.ä. vorweisen, auf den sich ihre ablehnung begründet. wenn dieses gelände nicht zu eurer gartenanlage gehört, sondern gemeindeeigentum ist, dann sieht es nicht gut aus. bez. verbote und anordnungen sind städte und gemeinden sehr erfinderisch.
    fazit: ist dieses gelände zur gärtnerischen nutzung ausgewiesen und gehört zu eurer gartenanlage, dann kann die gemeinde das nicht verbieten. ist aber nur meine meinung, vor der endgültigen klärung würde ich nichts weiter machen. nicht, dass du zuletzt noch alles bepflanzte wieder entfernen musst.
    vllt. setzt du dich selbst mal mit dem entsprechenden sachbearbeiter der gemeinde auseinander. ein persönliches gespräch bringt vllt. klärung.
     
    Zuletzt bearbeitet:
  • Ob Pächter oder Verpächter für die Regelung dieser Fragen zuständig ist, müßte aus dem Pachtvertrag hervorgehen.

    Haben die 7 Pächter diese Fläche gemeinsam gepachtet? Oder liegt sie außerhalb der gepachteten Fläche und gehört (unverpachtet) demjenigen, der euch die restliche Fläche verpachtet hat? Das wäre ungewöhnlich, aber möglich ist alles. Meist gehören auch Freiflächen und Wege sowieso zum Pachtland und jeder muß im Anteil an seine Fläche die Pacht für diese Flächen mittragen.

    Aber egal!

    Nun hat sich die Gemeinde gemeldet und will mir verbieten die Fläche zu nutzen für einen Garten,keine Mauer,kein Zaun ....
    Wer kennt sich da aus ,? Darf eine Gemeinde sowas verbieten?

    Hast du das schriftlich bekommen?
     
  • Hallo zusammen,
    Also als erstes bekam ich einen Anruf vom Eigentümer des Grundstücks .Er hat mitgeteil das die Gemeinde sich bei Ihm beschwert hat und er mich vorbereiten will was kommt seitens Gemeinde!
    Eine halbe Stunde später hat ein Sachbearbeiter angerufen und mir mitgeteilt das ich es zu unterlassen hätte dort wieder eine neue Gartenfläche anzulegen.
    Das Grundstück (neu) gehört schon zu unserem Pachtgrund und wir haben nur keinen gefunden der diesen Hang bearbeiten wollte.Also habe ich es zu meinem erklärt,da ich sowiso die ganze Arbeit mit mähen und der Pflege habe.Alle anderen Mitpächter der Parzellen haben nichts dagegen da dadurch Ihre Pacht günstiger wird.
    Gegenüber hinterm Bahngleis ist Naturschutzgebiet ,unser Garten ist Garten( Im Plan ) und Ackerfläche .Dahinter sind Obstplantagen.
    Warum die Gemeinde es nicht will wird nicht begründet ,er sagte nur das dann auch noch Probleme mit Naturschützer kommen werden und dem wollen Sie auf diesem Weg vorbeugen!
    Ich dürfte das Grundstück nur bearbeiten ohne Zaun und ohne Beete :d // damit ich keine Probleme bekomme.
    Ich habe mich auch schon mit Bauern vom Umland unterhalten,die sagen ich kann machen was ich will dort und die Gemeinde kann nichts tun,das sagt auch der Eigentümer des Grundstücks.
    Aber Gesetze sind ja Gummi ,die können es biegen wie sie gerade wollen drum Frage ich hier was Fachleute dazu meinen.
    Pers.Gespräch bringt nichts , haben es vor einen Jahr schon versucht wegen dem Grünschnitt .Wir haben es immer auf einem Haufen auf Bahngelände gelagert (von der Bahn genehmigt und seit über 40 Jahren!) und ein Bauer hat es mit der Schaufel abgetragen und in die Obstplantage gebracht .Wurde Verboten !Begründung:
    Illegale Müllbeseitigung ! Hat sich das Landratsamt mit einer Anzeige gemeldet ,dank der Gemeinde.
    Nun haben wir 2x im Jahr einen Container stehen und lassen es abholen.
    Also mit der Gemeinde (Beamte) kann man nicht Verhandeln .
    Aber es muß doch ein Gesetz geben,das nicht jeder dahergelaufene Beamte seine Macht so wie es Ihm passt hindreht!
    Gruß
    Klaus
     
  • Hallo,

    wenn dieses fragwürdige Stück Land Teil der verpachteten Gartenparzellen ist, dann hat nur der Eigentümer und der/die Pächter dort das Sagen.
    Meiner Meinung nach hat die Gemeinde dort absolut keine Handhabe.
    Ich würde eine schriftliche Anfrage an die Gemeinde stellen, obwohl ihr das nichts angeht und drauf warten, was sie als Grund angeben. Würde auch gleich im Schreiben durchblicken lassen, auf welcher gesetzlichen Grundlage ihr Entscheidung fußen wird.

    LG tina1
     
    Solange, die Gemeinde sich nicht schriftlich mit einem Bescheid (Bußgeld o.ä.) äußert, passiert gar nichts. Die haben sich schriftlich zu äußern, damit du in Widerspruch gehen kannst (oder es, weil es vernünftig ist, akzeptierst) und nicht mündlich und auf Zuruf.

    Es sei denn, in der Gemeindeordnung ist das Stückchen Land, um das es hier geht als Landschaftsschutzgebiet o.ä. ausgewiesen. Das geht aber aus dem, was du hier beschreibst, nicht hervor.

    Wir leben hier z.B. an Rand eines Landschaftsschutzgebietes und dürfen z.B. auch auf dem eigenen Grundstück bis 40 m vom vorbeifließenden Bach kein Gebäude errichten. Aber Blumen pflanzen darf ich soviel ich will.

    Der Typ vom Amt hat doch wohl irgendwas von "Ärger mit dem Naturschutz" erzählt. Was kann er damit gemeint haben?
    Auch am Bodensee gibt es ja Gebiete, die unter Landschaftsschutz stehen. Wende dich doch einfach mal an den Fachbereich Umwelt- und Naturschutz im Landratsamt. Am besten schriftlich oder falls telefonisch dann bittest du am besten um eine schriftliche Antwort.
     
    bin mit lieschen und tina einer meinung. wenn das stück hang zur gartennutzung ausgewiesen ist, dann hat die gemeinde m.e. keine handhabe, dies zu verbieten. sollte das stück land landschafts- oder naturschutzgebiet sein, so müsste das behördlich vermerkt sein. erkundige dich bei den zuständigen stellen.
    ein verbot geht sowieso nur schriftlich, mit einem amtlichen bescheid. und darin muss eine begründung stehen. z.b. ein (nachvollziehbarer) beschluss der stadtverordnetenversammlung. oder ein bestimmter §. dieser bescheid geht an den eigentümer und dem steht dann noch ein einspruchsrecht - meist 4 wochen - zu. der eigentümer hat auch noch die möglichkeit, die hilfe eines schiedsgerichtes bzw. schiedsmannes in anspruch zu nehmen. früher hat man friedensrichter gesagt, bei uns in hessen gibt es hierfür das ortsgericht. als letzten ausweg bleibt noch der gang zu einem RA. so weit muss es nicht kommen. ich glaube, die gemeinde will hier nur ihre macht ausspielen.
    trotzdem kann ich dir weder zu- noch abraten, mit der bepflanzung deines fuchsiengartens zu beginnen. das musst du- nach absprache mit dem eigentümer- selbst entscheiden. von ihm lasse dir jedenfalls eine schriftliche genehmigung zur gartennutzung geben.
    solltest du dich entschliessen mit der bepflanzung anzufangen, dann ist die gemeinde am zug.
    wäre interessant zu erfahren, was sie unternimmt, bzw. ob und wie sie sich schriftlich dazu äussert. dann nämlich muss sie ihre ablehnugn begründen. mündlich ausgesprochene verbote sind unwirksam.
     
    Zuletzt bearbeitet:
    Hallo zusammen,
    Danke nochmal für Eure Antworten ,haben mich wider aufgebaut das mehr so Denken und Handeln würden wie ich ,habe mich nicht einschüchtern lassen von der Gemeinde und weiter gemacht ! Habe aber mit Holz viele Ränder und Mauern angelegt ,aber wie etwas eingerissen wird oder nicht hält kommt sofort Beton zum Einsatz (Wille zeigen :D!) nächste Woche kommt der Zaun dran und dann kommen meine Fuchsien rein. der Rest wird dann im Urlaub zu Ende gebaut und die Fuchsien versetzt sind ja immer noch in Töpfen .Einen Garten-Teichbecken ca 4 m Durchmesser habe ich auch bekommen ,wird auch noch mit eingesetzt .
    Gruß
    KLaus
     
  • ähm.. erzähl' mir mal ganz genau, was die Gemeinde hier konkret für Probleme hat... Bisher halte ich das für nen Witz... zurücklehnen und abwarten.. sollen sie klagen, wenn sie meinen... aber das werden sie sicher nicht.
     
  • ... Bisher halte ich das für nen Witz...

    Da kenn ich aber einen besseren:

    Kam ein Brief vom Landratsamt, demzufolge die Fenster eines
    Hauses (Bj. 1847) zugemauert werden sollten.
    Begründung: Vollzug der bayrischen Brandschutzverordnung.

    Und jetzt die Pointe: Weit und breit um dieses Haus gibt´s nur Wiesen und Felder.:d

    Dann noch der Oberhammer: "Es könnte ja mal ein trockenes Getreidefeld
    Feuer fangen, falls das Haus brennt."

    Grüße aus Schilda
    Stefan
     
    Da kenn ich aber einen besseren:

    Kam ein Brief vom Landratsamt, demzufolge die Fenster eines
    Hauses (Bj. 1847) zugemauert werden sollten.
    Begründung: Vollzug der bayrischen Brandschutzverordnung.

    Und jetzt die Pointe: Weit und breit um dieses Haus gibt´s nur Wiesen und Felder.:d

    Dann noch der Oberhammer: "Es könnte ja mal ein trockenes Getreidefeld
    Feuer fangen, falls das Haus brennt."

    Grüße aus Schilda
    Stefan

    Anscheinend haben die Bayern echt nix besseres zu tun.
     
    Nu mal langsam mit de jungen Pferde. Klaus möchte nur ein Mäuerchen am Wegesrand und keine Feriensiedlung errichten.

    :grins::grins::grins:

    Aber Recht hast du insofern, dass man sich vor Beginn der Arbeiten doch mal schlau machen sollte, damit sie nicht umsonst getan wurden.

    Haben wir weiter oben ja schon geschrieben, wie das geht.

    Oder aber volles Risiko!
     
    Lieschen :du vergisst,das wir uns jetzt Bundesrepublik nennen,ein Rechtsstaat und nicht mehr DDR,da hat kein Hahn gekräht wenn du auf Gemeinde land ein Mäuerchen gezogen hast und Blumen geflanzt hast, das war Verschönerung des Ortes.In der BRD bist du gleich ein Kleinkrimmineller der gegen staatliche Auflagen verstößt,auch wenn alle Anderen es gut finden
     
    :grins:

    Ich verlasse das Thema "Neues aus Schilda" jetzt mal und versuche einen Ansatz über die Gesetzesseite.

    Wenn das Gelände als Naturschutzgebiet ausgewiesen ist, darfst du da so gut wie gar nichts drauf machen. Ist es als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen, ist gärtnerische Nutzung auch nur sehr eingeschränkt möglich. Einzelheiten hat der Gesetzgeber deines Bundeslandes geregelt (ist ein Landesgesetz), und dann nachgeordnet die Kommune. Als was deine Fläche ausgewiesen ist, kannst du leicht selbst im Flächennutzungsplan deiner Gemeinde einsehen, oft beim Katasteramt, aber lieber noch mal nachfragen. "Gesetze sind wie Gummi", na ja. Du könntest m.E. bestenfalls Bestandsschutz für bereits vorhandene Anlagen geltend machen, sollte die Fläche erst im Nachhinein umgewidmet worden sein. Zu verhandeln gibt es da aber nicht viel, vor allem nicht für Sachen, die du erst noch neu anlegen willst. Das Landschaftsgesetz macht schon eindeutige Vorgaben für Eingriffe in Natur und Landschaft. Das kann dir der Sachbearbeiter von der Gemeinde aber bestimmt alles genau erklären.

    Also mit der Gemeinde (Beamte) kann man nicht Verhandeln .
    Aber es muß doch ein Gesetz geben,das nicht jeder dahergelaufene Beamte seine Macht so wie es Ihm passt hindreht!

    "Verhandeln" in dem Sinn, dass du da dein Gartenprojekt so durchziehen kannst, wie du willst, glaube ich auch nicht. Nach Gutsherrenart kann der Sachbearbeiter aber auch nicht entscheiden, weil so viel Macht hat er nicht. Er wird sich schon am Landschaftsgesetz orientieren.

    LG
    Rosenkäfer


     
    Da hab ich mal zwei Geschichten die erste:
    Unser zukünftiges haus war bereits abgesteckt, als mich der zuständige Mitarbeiter vom Bauamt anrief undmeinte er hätte sich das Grundstück angesehen und wäre der Engel den wirbräuchten um bauen zu können. Er schicke mir einen Fällantrag für die (11 MeterHohe!) Blautanne die ja sonst im Wohnzimmer stehen würde. Ein Witz der besten Artder Baum steht sogar noch außerhalb der 3 m tiefen Terrasse und spendet uns Sonnenschutz.Nur wegen ihm steht das Haus 15 Meter hinter der Grundstücksgrenze.

    Einige Jahre zuvor rutschten wir, ohne vorgewarnt zu werden, ineinen solchen Streit. Der Vor-Besitzer des Mietkaufhauses hatte sich mit der Stadt,dem Energieversorger, der Müllabfuhr, dem Wasserwerk sogar der Stadtbibliothek einfachjeder öffentlichen Stelle angelegt. Rechnungen nicht bezahlt und sich offensichtlichwie ein wildgewordener Affe aufgeführt. Wir haben gemacht was ging Infosgebracht und nie das Problem, dass wir die aufgestaute Wut gegen so jemandenlange zu spüren bekommen haben. Was ichsagen will mit etwas Wille kommt man vielleicht sogar als nicht Eigentümer voran.Wir hatten damals nicht mal die Möglichkeit das Grundstück zu kaufen und hattennur einen privatvertrag der uns garantierte, das jeder Mietbetrag als Kaufrateangerechnet wird. Gegen die Komplette Übernahme der laufenden Kosten. Wir waren also offiziell gar nicht derAnsprechpartner. Aber wenn der Schornsteinfeger das erste Mal rein gelassenwird und dann auch noch bezahlt wird sowas hat in kleineren Städten noch Wirkung.

    Du musst dranbleiben, vergessen was vor einem Jahr war und manchmal lächeln, wennes zum Schreien ist. Als wir versuchten eine Mülltonne zu bekommen hatten wirkeine Ahnung was da vorher los war und was an raten offen war. Trotzdem hatten wie die Restabfalltonne aufdem Heimweg im Kofferraum.

    Liebe Aufbauende grüße sendet Suse
     
    Lieschen :du vergisst,das wir uns jetzt Bundesrepublik nennen,ein Rechtsstaat und nicht mehr DDR,da hat kein Hahn gekräht wenn du auf Gemeinde land ein Mäuerchen gezogen hast und Blumen geflanzt hast, das war Verschönerung des Ortes.In der BRD bist du gleich ein Kleinkrimmineller der gegen staatliche Auflagen verstößt,auch wenn alle Anderen es gut finden

    Nein, ich habe nichts vergessen. Auch nicht, dass die einzige Möglichkeit in der DDR eine Eingabe war, mit der man gegen Behördenwillkür/Parteienwillkür vorgehen konnte.

    Verwaltungsgerichte o.ä. mit deren Hilfe man Unrecht hätte begegnen könne, waren in der DDR Fremdworte. Jedenfalls zwischen 1952 und 1989.

    Nur mal zur Erinnerung!

    Obwohl es hier nicht zum Thema gehört.
     
    Hallo zusammen,
    Nun werden auf der ganzen Fläche Beete angelegt:
    DSC_0013.webp
    Nun sind die ersten Fuchsien eingepflanzt im fertigen Teil !
    DSC_0016-1.webp
    Aber:
    Am Freitag hat die Gemeinde wieder angerufen (im Geschäft) ich soll mich dringend am Montag melden :d werde berichten was rauskommt dabei und das Gespräch diesmal aufnehmen (Beweissicherung ) ,habe nun auch an die Stadt Lindau geschrieben und gefragt warum man mir diesen Garten verbieten will !Ihnen mitgeteil was an Pflanzen dort rein kommen und auch eine Bereicherung für die Stadt wird .
    Bin gespannt was die mir schreiben und was am Telefon am Montag gesagt wird.
    Gruß
    Klaus
     
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