Pachtvertrag

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Grüzi
Wie ich in meiner Vorstellung geschrieben habe möchte ich den Garten pachten.
Ich habe gegoogelt und gegoogelt kann aber keinen Pachtvertrag finden........
In diesem soll stehen was ich an Pacht zahle ,Vorkaufsrecht,Hühnerhaltung,Pachtzeit, Kündigungsfrist,wenn die Dame stirbt der Vertrag weiter läuft,und eben das der Kaufpreis nach dem jetzigen Zustand gillt und das ich alles was ich bearbeite und den Preis erhöht vergütet bekomme,

Wie schreibt man sowas?

LG Schäfer
 
  • Grüzi
    In diesem soll stehen was ich an Pacht zahle ,Vorkaufsrecht,Hühnerhaltung,Pachtzeit, Kündigungsfrist,wenn die Dame stirbt der Vertrag weiter läuft,und eben das der Kaufpreis nach dem jetzigen Zustand gillt und das ich alles was ich bearbeite und den Preis erhöht vergütet bekomme,
    was du da beschreibst ist definitiv kein normaler pachtvertrag.

    vorkaufsrecht hat in miet- und pachtverträgen nichts verloren.
    wenn die dame stirbt, dann tritt ihr erbe in den vertrag ein - das ist rechtlich so vorgegeben.
    was bitte soll der "kaufpreis nach dem jetzigen zustand" sein und was hat der in einem pachtvertrag verloren?
    und was meinst du mit "alles was ich bearbeite und den preis erhöht vergütet bekomme"? willst du einen arbeitsvertrag oder willst du etwas pachten???
    was du anbaust darfst du ernten, das gehört dir.
    bei gartenpachten gibt's deshalb kündigungsfristen, die auf die erntetermine abgestimmt sind.

    vielleicht solltest du dir mal das miet- bzw. genauer das pacht-recht anschauen - nur um dir mal ein bisschen einblick zu verschaffen, was da die rechtliche vorgabe ist.
     
    Doch, lostcontrol, das macht schon Sinn.
    Aber das soll ihm sein Anwalt in Ruhe anhand des konkreten Papiers erklären.
    Ich tus hier jedenfalls nicht.

    advokate Grüße
    Tono
     
  • Doch, lostcontrol, das macht schon Sinn.
    tono - ich versteh schon das mit dem "das der Kaufpreis nach dem jetzigen Zustand gillt und das ich alles was ich bearbeite und den Preis erhöht vergütet bekomme," nicht.
    vorkaufsrecht - von mir aus. aber ganz sicher wird man nicht dem erben zuvor kommen können, wenn die dame stirbt, da ist das erbrecht vor.
    und den kaufpreis reinzuschreiben? nun ja...

    wie hoch soll der denn sein? und wie soll man den bestimmen?
    ist doch wie immer: der preis ist genau der, den ein käufer bereit ist dafür zu zahlen. der WERT dagegen kann ein ganz anderer sein.

    mir wären in einem pachtvertrag übrigens so dinge wie grundsteuer etc. auch nicht unwichtig - und wenn's womöglich auch noch wasser und strom gibt, dann sollte das auch entsprechend abgeklärt werden.
     
  • Hallo, also es sieht so aus,
    der Garten gehört 2 alten Damen die ihn verpachtet hatten aber der Pächter nur Saufgelage machte und Arger mit dem Nachbarn hatte(Geräte geklaut,Müll übern Zaun zu Nachbars warf ect)
    Nun haben die Damen Freude dran mir diesen zu verpachten.
    Der Garten ist überwuchert von Brombeeren, vollmit Eimern mit leeren Weil und Bierflaschen, Holzschutt ohne Ende also viel Arbeit deshalb brauche ich auch 2 Jahre keine Pacht zu bezahlen.
    Die Nachkommen der Damen haben keinerlei Interesse an dem Stück.
    Aber ich möchte gerne das Vorkaufsrecht.
    Wenn ich so viel Arbeit reinstecke bis der Urwald geräumt ist und ich mind.10 mal mit voll beladenem Auto auf den Receyclinghof gefahren bin un dasStück wieder ansehlich gemacht habe steigt der Wert.
    Ich will aber den jetzigen Wert bezahlen und nicht noch meine Arbeit die ich selbst getan habe.

    Ist das besser verständlich ??

    LG Schäfer die weiblich ist.
     
    Wasser und Strom gibt es dort nicht !!
    Grundsteuer muss doch der Besitzer bezahlen oder ??
    LG
     
  • den grundsteuerbescheid bekommt selbstverständlich der eigentümer. aber er darf das auf den besitzer = mieter/pächter umlegen (also wie bei wohnungsmiete auch).
    ich würde wert darauf legen, dass das im pachtvertrag steht, wer die grundsteuer für das grundstück zu bezahlen hat.
    aber grundsteuer für so ein stückle ausserhalb der stadt (zumindest nehme ich an dass es sowas ist) ist nicht allzu hoch, es sei denn das ist bauerwartungsland.

    das mit dem vorkaufsrecht ist so 'ne sache.
    das kannst du dir natürlich eintragen lassen, allerdings musst du dann immer mit dem meistbietenden mithalten.
    gibt es überhaupt eine aktuelle schätzung was das grundstück wert ist?
    ich würde annehmen dass man, wenn man gleich auch noch einen preis festlegen will, dafür einen notariellen vertrag braucht.
    zumindest war das bei uns in einem verwandten fall so (und da hat's auch offizielle schätzungen gebraucht, um den vertrag überhaupt aufsetzen zu können - der mittlerweile aufgrund des zu erwartenden todesfalls auch in kraft getreten ist).

    ich würde an deiner stelle eher überlegen das grundstück sofort zu kaufen.
    denn ob der erbe ein interesse hat oder nicht spielt derzeit ja keine rolle und du hast auch keinen einfluss drauf.
    wer sagt denn überhaupt, dass die damen bzw. deren erbe das überhaupt will, dass du das grundstück irgendwie bearbeitest, veränderst etc.?
    du möchtest geld für deine arbeit, das kann ich auch verstehen, aber das wirst du aus einem pachtvertrag so nicht rausholen können - zumal du ja schon 2 jahre geschenkt bekommst.
     
    Zuletzt bearbeitet:
    also mal am rande:
    das stückle meiner eltern, da glauben die ja auch von uns "kindern" hätte niemand interesse daran. aber eins ist klar: ich werde mit 100%iger sicherheit nicht zulassen, dass das verkauft wird.

    vielleicht kannst du ja mal den/die erben fragen wie sie denn dazu stehen?
    wenn das wirklich ältere damen sind, dann werden die sich ganz sicher schon ihre gedanken dazu gemacht haben...
     
  • ich würde an deiner stelle eher überlegen das grundstück sofort zu kaufen.
    denn ob der erbe ein interesse hat oder nicht spielt derzeit ja keine rolle und du hast auch keinen einfluss drauf.
    .

    Das wird ich auch vorschlagen, sonst wirst du über kurz oder lang keine Freude haben!
     
  • ach ja, bezüglich wertänderungen bei grundstücken ausserhalb der stadt:
    du würdest dich wundern, wie ruckzuck ein grundstück an wert VERLIERT, wenn der landstrich plötzlich unter landschaftsschutz gestellt wird...
     
    Vielen Dank !!
    Da werde ich die Damen noch mal ansprechen !!
    Noch eine blöde Frage weil ich keine Ahnung habe:)
    Können die Damen mir das Grundstück auch ohne Notar verkaufen ??
    Also einen schriftlichen Vertrag schreiben und gut ?
    LG Schäfer
     
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