Danke für Deine ausführliche Bastelanleitung. Das ist genau das richtige, womit sich Frau im Winter beschäftigen kann. Werd mich auch daran versuchen.
LG Beate, Beauty und Krümel
LG Beate, Beauty und Krümel
jaaaaaaaaaaaaaaaaaaaa............................. ......
Prinz hat nun einen offiziellen besitzer und ich eine Vertretung in der form eines älteren Ehepaars aus der Nachbarschaft.
Na ja, rein rechtlich muss man zwischen einen Zaun im Sinne von Grundstückseinfriedung einerseits und einen Zaun für die Katzen im Sinne von Gehege innerhalb eines Grundstückes unterscheiden. Beim ersteren haben die Nachbarn in manchen Fällen tatsächlich ein Mitspracherecht. Nicht aber bei einen Gehegezaun. Die Grenzen werden eigentlich nur von der Bauordnung des jeweiligen Landes geregelt.Ich muss mir aber noch überlegen, wie ich die Nachbarn an drei Seiten dazu überreden kann, dass sie nichts gegen einen hohen Zaun haben. Leider haben die Nachbarn der anderen Doppelhaushälfte schon angedeutet, dass sie Katzen nicht sehr mögen ( "Die fressen doch alle Vögel!!!").