Nägel im Nachbarhaus?

~Iris~

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Heinsberg, NRW
Hallo zusammen,

ich bewohne mit meinem Freund zusammen eine Wohnung mit Balkon (zur Miete). Die Sache ist nun, dass unser Balkon ziemlich umgeben ist von Wänden, wovon eine Wand vom Nachbarhaus ist (siehe Skizze). Mir gefällt diese nackte Wand nun überhaupt nicht, daher würde ich dort gerne Töpfe für Pflanzen aufhängen. Mein Freund meint aber, ich dürfe nicht einfach fremdes Eigentum beschädigen, auch nicht, wenn es nur durch zwei Nägel ist. Meines Erachtens ist es aber doch keine Beschädigung, wenn man Nägel in Wände schlägt...? Dann würde man in der eigenen Wohnung ja ständig das Haus beschädigen... Und diese Wand gehört ja quasi auch als Begrenzung zu unserem Balkon dazu, da gibt es kein Geländer zwischen oder so.

Weiß jemand, wie sich das rechtlich verhält?

Wichtig zu sagen wäre vielleicht noch, dass es an dieser Seite keinerlei Fenster o.ä. am Nachbarhaus gibt, es wäre für die Leute also nicht störend.

Liebe Grüße und schonmal vielen Dank
Iris
 

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  • Ich wohne auch zur Miete und eine meiner Balkonseiten grenzt auch zum Nachbar.

    Die Frage ist ist das die Wand zum Nachbarbalkon und wie dick ist die Wand?

    Ich hab da nur kleine Haken (die die ganze Wand nicht durchlöchern)eingeschraubt und das ist OK.

    Was ich mit meiner Wand mache/dekoriere ist meine Sache laut Vermieter nur darf sie nicht so beschädigt werden das der Nachbar Nachteile dadurch hat, Feuchtigkeit z.B. durchdringt.

    Beim Auszug muß ich natürlich alles entfernen gegebenenfalls die Löcher wieder verputzen.

    Frag am besten den Vermieter, wenn er keine Löcher in der Wand haben möchte kannst du auch noch mit 2 Komponentenkleber da was machen um ein paar kleine Kästen/Körbe aufzuhängen, das kann Dir keiner verbieten.
     
    Hallo Stupsi,

    vielen Dank für deine Antwort.

    Also, es ist die Außenwand des Nachbarhauses, die haben da keine Balkone, sondern "nur" einen Garten. Die Wand müsste also ziemlich dick sein und wie gesagt, es geht nur um zwei Nägel.

    Die Vermieterin fragen kann ich natürlich. Aber der gehört ja auch nicht das Nachbarhaus... Ist das egal?

    LG, Iris
     
  • Hallo Iris,

    Ohne die rechtliche Seite zu erörtern, es gehört sich einfach (trotz Tatendrang) daß Du den Eigentümer vorher fragst.

    Und bitte nicht "Nägel in die Wand klopfen" sondern bohren, Dübel setzen und Halterung festschrauben (nicht das der Putz drunter leidet). Falls WDVS (Wärmedämmung Verbundsystem) auf die Wand ist, wird's schwieriger.

    LG,
    Mark
     
  • Wenn das Nachbarhaus einen anderen Vermieter hat dann würd ich den natürlich auch fragen.

    Und wie Mark schon sagt bohren und Dübeln, wenn Du Nägel durchschlägst und kommst auf der anderen Seite raus oder der Putz fliegt ab dann kanns teuer werden für Dich.

    Für kleine Töpfe reicht ja ein ganz kleiner Dübel die haben ja nicht soviel Gewicht.

    Ich habe um die Wand nicht unnötig viel zu beschädigen mit zwei Haken
    (gebohrt und gedübelt) ein faltbares Rankgitter(Tedi 2€) aufgehängt und da häng ich kleine Weiden-Körbe dran zum bepflanzen.
    Sieht hübsch aus und so brauch ich nicht unnötig viele Löcher in die Wand machen.
     
    hmm....wenn Du der Vermieter der anderen Wohnung wärest, würdest Du doch wohl auch von einer "Beschädigung" ausgehen.
    Aber, ich gebe Dir in dem Punkt Recht, daß Du ja den Balkon nutzen willst, und zwar auch an der Seite, die eben an den BAlkon grenzt.

    Du mußt davon ausgehen, daß Du den Balkon beim Auszug aus der Wohnung wieder so hinterlassen mußt, wie Du ihn vorgefunden hast.
    Ohne Bohrlöcher, mit intaktem Putz, auch keine kleinen Nägel (da reißt Dir selbst der kleinste Hängekorb ein sehr großes Loch in den Putz). Im Notfall muß man die Verputzung selber bezahlen, normalerweise wird so ein Balkon alle paar Jahre (bei uns ist das so, ich wohne in einer Blockbebauung) von dem Vermieter gestrichen oder, wenn der Putz schon angegriffen ist, werden diese Kosten von ihm auch übernommen.
    Ansonsten ist das Deine Angelegenheit, wenn Du, wie ich, einigermaßen dicke Stahlseile für Kletterpflanzen verrankerst.

    Deine Formulierung, es wäre keine Beschädigung, weil man ja auch in seinem Hause Nägel in die Wand kloppt.....ja, es ist aber nicht Dein Haus, also gilt es erstmal als Beschädigung.

    Beste Grüße
    Doro
     
  • Ist es denn OK, wenn ich an Dein Auto ein Schild meiner Firma anbringen würde? Mit zwei Schrauben. Sind auch wirklich nicht so groß... Mir gefällt dieser nackte Lack nun überhaupt nicht. Meines Erachtens ist es ja keine Beschädigung...

    krasi
     
    Krasi ich denke das ist wohl ein wenig was anderes!!!

    Wenn man eine Wohnung mietet zahlt man ja auch dafür und kann sie bis zu einem gewissen Grad auch verschönern wie man möchte.
    Die Wand vom eigenen Balkon zum Nachbarn ist halt ein Grenzfall.
     
    Ich würde erst mal den Eigentümer von dem Nachbarhaus fragen,
    denn wie Mark schon gesagt hast, falls es eine Aussendämmung hat
    solltest es sowieso vergessen.

    Übrigends woll ich auch net das jemand meine Hauswand beschädigen
    würde. Auch net wenns nur ein paar Schrauben und Dübel sind.



    LG Feli
     
    Ich sag ja mit dem Vermieter und in dem fall auch Nachbar muß sie das schon abklären aber ehrlich gesagt kenne ich keinen Balkon in einer Mietwohnung wo man nicht einen Haken in die Wand machen darf um was aufzuhängen?

    Mir fällt gerade noch was ein falls es Theater gibt, kauf oder bau dir doch einen großen Blumenkasten mit einem Rankgitter dran befestigt, aufstellen darfst Du ja was du möchtest und den kannst du auch schön bepflanzen mit was rankendem dann ist die Wand auch nicht mehr kahl.
     
    Zuletzt bearbeitet:
  • Hi!

    Richtig!! Man kann seine angemietete Wohnung verschönern. Die Wand des Nachbarhauses ist aber kein Teil der angemieteten Wohnung.

    Ich denke mal, dass der Hauseigentümer des Nachbarhauses nichts dagegen hätte, wenn er denn gefragt wird. Aber einfach ungefragt das Eigentum Fremder "verschönern" (vielleicht gefällt es ja dem Eigentümer so wie es ist) ist eine Frechheit.

    Wenn dann an der Hauswand Blumentöpfe hängen, was passiert wenn es mal stürmt? Ist es ausgeschlossen, dass noch mehr Fläche der Wand beschädigt oder verschmutz wird? Man kann die Reparaturen und Verschmutzungen am älteren Putz nicht einfach mit frischer Farbe überstreichen, dass sieht man. Kann sein, dass dann sogar eine größere Fläche oder die ganze Hausseite gestrichen werden muß.

    krasi
     
  • Aber einfach ungefragt das Eigentum Fremder "verschönern" (vielleicht gefällt es ja dem Eigentümer so wie es ist) ist eine Frechheit.

    Hat sie doch noch gar nicht sie fragt doch hier nach???

    Ich find es nicht gut wenn jemand nachfragt und dann sofort beschimft wird, ist doch noch gar nichts passiert?
     
    stimmt Stupsi. Soweit.
    Iris, Du hast nicht gesagt, daß Du den Eigentlümer nicht benachrichtigen willst, aber: mach es lieber!!
    Es nützt ja nichts, wenn Du Deiner Vermieterin Bescheid gibst, es ist und bleibt nicht Deine angemietete Wohnfläche.
    Das verhält sich doch so wie in einer Reihenhaus-Siedlung, da ist es glaube ich so, daß immer die rechte Seite der Grundstücks-Abgrenzung zum Grundstück gehört und gepflegt werden muß (falls da ne Hecke steht).

    Wenn der Typ spitz kriegt, daß ihr da was dübelt (was ja eigentlich wirklich auch euer REcht ist, aber wie gesat: Du mußt es später ausbessern), ohne zu fragen, wird er stinkiger sein, als wenn Du gefragt hättest.

    Und nochmal: Man kann in einer Mietwohnung soviele Dübel anbringen, wie man möchte. Wenn ich aus der Wohnung ausziehe, mußt ich sowohl Löcher zuspacheln, als auch einfache Reiszweck-Löcher für Poster beseitigen, sprich neue Tapeten anbringen.

    Den Spaß habe ich vor einem Jahr gehabt, und weil mein bester Freund aber auch mein Vermieter war, der aber eine Top-Wohnung zurück haben wollte, habe ich mir sämtliche Gesetzlichen BEstimmungen anhören dürfen (er ist immer noch mein Kumpel!)

    Beste Grüße
    Doro
     
    Wenn der Typ spitz kriegt, daß ihr da was dübelt (was ja eigentlich wirklich auch euer REcht ist, aber wie gesat: Du mußt es später ausbessern), ohne zu fragen, wird er stinkiger sein, als wenn Du gefragt hättest.

    Seit wann ist Sachbeschädigung deutsches Recht???
    Die Wand zum Nachbarhaus ist nicht angemietet.


    Und nochmal: Man kann in einer Mietwohnung soviele Dübel anbringen, wie man möchte. Wenn ich aus der Wohnung ausziehe, mußt ich sowohl Löcher zuspacheln, als auch einfache Reiszweck-Löcher für Poster beseitigen, sprich neue Tapeten anbringen.

    Tatsächlich darf man dies in der angemieteten Wohnung. Aber wie bereits oben steht, gehört die Wand um die es hier geht nicht zur Mietwohnung. Selbst wenn die Wand noch zum Balkon gehören würde, dürfte man, wenn man es genau nimmt, dort auch nichts anbringen, da sie ein Teil der Fassade bildet, und Mieter natürlich nicht einfach nach ihrem Willen eine Fassade "verschönern" dürfen.

    Aber ich sehe kein Problem darin, denn Eigentümer des Nachbarhauses zu fragen. Er wird wahrscheinlich nichts dagegen haben. Du kannst auch erst mal deine Vermieterin fragen. Vielleicht kennt sie ja den Eigentümer des Nachbarhauses und kann aus bisherigen Erfahrung sagen, ob dies ein Problem darstellt, oder nicht.

    krasi

    P.S. ich stelle mir gerade vor, dass ich von der Arbeit nach Hause komme, und meine Nachbarn haben mir Blumentöpfe an die Fassade gehängt weil sie denen nicht gefällt... brrrrr, schrecklich
     
    Hallo Krasi!


    Du schreibst aber echt " Krass " Krasi.

    Kann man das nicht etwas netter ausdrücken?

    Hi!

    Hab ich vom Westerwelle gelernt :grins:

    Werde mir Mühe geben mich netter auszudrücken, aber ich möchte z.B. nicht, dass die Mieter meines Nachbarhauses ungefragt an meiner Fassade rumschrauben. Das ist einfach frech, sich das Recht herauszuholen. Wo soll das den noch enden?

    krasi
     
    brrrrr schrecklich solche Spitzfindigkeiten.....


    Krasi, ich hab doch nix anderes gesagt...erst fragen, dann machen. Allerdings habe ich MEINE Situation als Grundlage genommen (Du verstäääähst? Ich fragen meinen Vermieter, Vermieter sagen mir: Ja, aber Du zahlst, ich machen)


    Das ist einfach frech, sich das Recht herauszuholen. Wo soll das den noch enden?

    Laß das Mädel erst mal antworten, bevor Du solche Phrasen abdrescht...



    Beste Grüße
    Doro
     
    Oh mein Gott... ich glaub, ich frag hier besser nichts mehr, wenn man gleich schon allein wegen der Frage hingerichtet wird, obwohl man noch garnix gemacht hat... Benutzen hier vielleicht einige Leute das Forum, um ihre Aggressionen loszuwerden oder so? o_O'

    Danke aber für die "vernünftigen" Antworten. Das mit dem Rankgitter und den Töpfen dadran hatte ich auch so vor. Aber das Rankgitter muss ja auch zumindest an zwei Stellen befestigt werden. Ich werd mal versuchen rauszufinden, wer der Besitzer von dem Haus ist.
     
    Muss nicht an der Wand befestigt werden Iris.
    Da gibts welche wo das Rankgitter am Kasten befestigt ist.


    Ach ja und nimms net so tragisch was hier manchmal
    so geschrieben wird :D

    LG Feli
     
    wegen zwei Nägeln kann man natürlich auch Krümel kacken .....

    :rolleyes: iris, wer viel fragt, wird viel nicht dürfen.....
     
    Oh mein Gott... ich glaub, ich frag hier besser nichts mehr, wenn man gleich schon allein wegen der Frage hingerichtet wird, obwohl man noch garnix gemacht hat... Benutzen hier vielleicht einige Leute das Forum, um ihre Aggressionen loszuwerden oder so? o_O'

    Also bitte. Man kann auch übertreiben. Dich hat doch niemand hingerichtet, angemacht oder sonst irgendwie angegriffen. Ich habe den kompletten Thread nochmals durchgelesen und keinen verbalen Angriff auf dich feststellen. Wenn man im Forum eine Frage stellt, kann es natürlich auch sein, dass es eine Antwort gibt die einem nicht gefällt. Du hast wohl hier im Forum einen Freifahrtschein für die "Verschönerung" des Nachbarhauses erwartet. Tut mir leid... damit kann ich nicht dienen.

    Danke aber für die "vernünftigen" Antworten. Das mit dem Rankgitter und den Töpfen dadran hatte ich auch so vor. Aber das Rankgitter muss ja auch zumindest an zwei Stellen befestigt werden. Ich werd mal versuchen rauszufinden, wer der Besitzer von dem Haus ist.

    Nichts zu danken. Ich helfe gerne wenn ich kann.
    Wie Feli871 schon schreibt gibt es Blumkästen, an denen ein Rankgitter befestigt ist, welches dann selbständig, ohne anzuschrauben steht. Hast du denn ein Dach über dem Balkon?

    krasi
     
    wegen zwei Nägeln kann man natürlich auch Krümel kacken .....

    :rolleyes: iris, wer viel fragt, wird viel nicht dürfen.....

    Hallo,

    wenn es denn bei den zwei Nägeln bleiben würde.:)
    Ich wollte damals meine erste Wohnung renovieren und die Tapete abkratzen. Dabei hatte ich plötzlich ein Loch von etwa 1m x 1.50 m in der Wand. Ungewollt, wohlgemerkt.

    LG tina1
     
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