Nackt gärtnern

@ Xena

du musst das anderst machen....;


auf sein Ding zeigen lachen und weiterlaufen...:D:D
was meinst du wie schnell der seinen Mantel wieder zu
macht


LG Feli
 
  • ja da hast recht...das wäre effektiver gewesen..aber ich war da 23 und ich war sowas von geschockt...heute müßte ich da eher lachen....aber damals....

    Zu dem Zeitpunkt ist aber auch kurz vorher eine Krankenschwester die vom Nachtdienst kam vergewaltigt worden auf dem Parkplatz und da gehen dir schon mulmige GEdanken durch den KOpf

    Ich habe in meinen Praxiszeiten so manch übles Gesindel, Junkies , Knastis ind Handschellen ( Mörder, Vergewaltiger etc...) gesehen...denen willst du nicht nochmal begegnen...
    mußte auch mal zur Gegenüberstellung zwecks Identifikation auf die Wache....:(:(:(

    Xena die aber selber nichts auf dem Kerbholz hat und nur ab und an GG schlägt;):D
     
  • Schlägt GG nur ab und zu beim Schiesswettkampf :D:D

    weil GG Kampfsportler war und ich darum eh keine Chance hätte



    LG Feli... die eiskalt kalkuliert
     
  • Hahaha guter WItz..Dieter...das ist für mich keine Folter... so eine richtige Massage die halte ich locker aus..nur leider kriege ich die viel zu selten....;)
     
    Es gibt fast keinen stärker geschützten Raum als das private Grundstück/private Haus. Deshalb kann mann/frau dort machen was er will.
    Deshalb: Keine Angst vor Strafe.

    Zudem ist es nicht verständlich, wenn wir überall in Firlm, Funk und Fernsehen mit Nacktheit konfrontiert werden und dann dürfte man nicht einmal im eigenen Garten nackt sein?

    Heute kriegt es 26 Grad...
     
    Hallo,

    vielleicht probiere ich es einfach mal aus und guck mal was passiert. Leider ist aber unser Garten voll einsehbar.

    Gruß

    Antar

    Ja, mach mal einen Selbstversuch, Antar :D
    Er soll ja voll einsehrbar sein, sonst ist es ja witzlos. Ich schwimme ja auch nachts nackich im See, wenn's keiner sieht, oder so... :rolleyes:


    Tono... grübelt
     
  • Darf man jetzt ? Oder nicht ?
    im eigenen Garten *hmmm

    LG Feli ..

    Im Gesetz steht nix von geschlossenen Ortschaften und auch nix vom eigenen Garten, aber dafür steht da etwas von der "Öffentlichkeit".
    Die beginnt bzw. endet nicht an der Gartenmauer!

    Tono... auf der Lauer auf der Mauer
     
  • Es gibt fast keinen stärker geschützten Raum als das private Grundstück/private Haus. Deshalb kann mann/frau dort machen was er will.
    Deshalb: Keine Angst vor Strafe.

    siehe oben.

    Es gibt da übrigens noch den Aspekt der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, welcher landesrechtlich geregelt ist. Ruckzuck steht die Polizei bei dir im Garten, wart's ab...

    Tono... Sittenwächter
     
    Das kann man so pauschal nicht sagen. Wenn das, was du dort tust, in deinen vier Wänden bleibt, gebe ich dir Recht. Wenn das aber nicht mehr der Fall ist, bist Du in der Öffentlichkeit.
    Ein Beispiel: Die Filmvorführung auf Großleinwand im Garten, so dass unbeteiligte Dritte als Teil der Öffentlichkeit ohne weiteres am Filmgenuss teilhaben können, stellt nach ganz herrschender Meinung eine"Verbreitung in der Öffentlichkeit dar.

    Tono.... differenziert
     
    Also wenn der NAchbar was sieht und nen Herzinfarkt kriegt...stehe ich dann in der Haftung oder wie...:(

    Xena die noch mal grübelt ob oben ohne oder nicht....;)
     
    Ahso, interessante Rechtsauffassung. :D
    Weder § 183a StGB (Erregung öffentlichen Ärgernisses) noch § 183 StGB (Exhibitionistische Handlungen) unterscheiden danach, ob die Tat innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften begangen werden.
    Tja... aber Exhibitionistische Handlungen setzten aber einen eindeutig sexuellen Hintergrund vorraus. Eine einfache Nacktheit allein reicht da längst nicht aus. Fällt dieser Paragraf schon mal ganz eindeutig weg. Und was den ersten Paragraf betrifft... was tatsächlich unter "Erregung öffentlichen Ärgernisses" fällt ist ja nun individuelle Auffassungssache eines jeden einzelnen Bürgers. Genau definiert ist es jedenfalls nirgendwo. Fakt ist jedenfalls das schon viele Gerichte urteilten, das eine "Erregung öffentlichen Ärgernisses" halt auch eine gewisse Öffentlichkeit bedarf und diese ist in Wald und auf dem freien Feld eben einfach nicht gegeben sondern eher in geschlossenen Ortschaften bzw. auf Strassen und Plätzen wo man am ehesten mit regen Publikumsverkehr rechnen muss.
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    Im Gesetz steht nix von geschlossenen Ortschaften und auch nix vom eigenen Garten, aber dafür steht da etwas von der "Öffentlichkeit".
    Die beginnt bzw. endet nicht an der Gartenmauer!
    Na ja, solange es wirklich eine blickdichte Gartenmauer wäre, endet die Öffentlichkeit tatsächlich genau dort. Denn das ist ja der springende Punkt. Prinzipiell reicht ein einfacher 1,80m hoher Sichtschutz völlig aus um gesetzeskonform die Öffentlichkeit auszuschliessen. Wenn dann jemand womöglich Anstrengungen unternimmt um diese Barriere zu überwinden ist es nicht nur sein Problem, sondern derjenige kann sogar rechtlich belangt werden.
     
    .... is ja spannend ... das heißt sollt ich mal einen Rechtsanwalt brauchen .... schau ich ins Hausgartennet .... :D ....

    Ihr seid ja gesetzlich fit drauf ....

    geh jetzt nackt baden ... ohne Erregung irgendwelches Ärgernisses ... naja das meiner Waage vielleicht

    Fini ... nicht erregt
     
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