Nachbars Grundstück liegt tiefer - wer muss Abstützmaßnahmen tragen?

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Nachbars Grundstück liegt tiefer - wer muss Abstützmaßnahmen tragen?

Hallo zusammen!
Ich weiss, dass das Thema vielleicht nicht so ganz passend ist, aber wir sind gerade bei der Gartenplanung und haben da nun ein 'kleines' Problem und ich dachte mir, ich frage hier mal - vielleicht hat jemand schon ähnliches erlebt und kann mir helfen!?

Wir haben letztes Jahr ein Haus in Schleswig-Holstein gebaut und unser
Nachbar ist gerade erst fertig geworden mit seinem Bau. Das 'Problem' ist, dass er sein Haus 80 cm tiefer gebaut hat als die geplante Geländehöhe, weil sein Haus sonst die maximal erlaubte Firsthöhe überschritten hätte. Daraus ergibt sich nun ein Gefälle über eine Länge von ca. 30 m an der Grundstücksseite zum besagten Nachbarn. Eine kurze Unterhaltung ergab, dass auch der Nachbar für einen Zaun auf der Grundstücksgrenze ist - da sind wir uns schon mal einig, aber der Zaun kann laut Gärtner natürlich erst dann gesetzt werden, wenn der Nachbar sein Grundstück an der Grenze entsprechend abgestützt hat. Jetzt würde mich interessieren, wer die Kosten für die Abstützung zu tragen hat?
Und wie sieht es mit der Entwässerung aus - soweit ich weiss, sind wir ja dafür verantwortlich, dass kein Regenwasser o.ä. auf sein Grundstück läuft - welche Maßnahmen können wir ergreifen, dass das Regenwasser nicht den 'Hang' hinunterläuft? Müssen wir die Kosten für diese zusätzlichen Entwässerungsmaßnahmen tragen??

Viele Grüße,
Fraggle
 
  • AW: Nachbars Grundstück liegt tiefer - wer muss Abstützmaßnahmen tragen?

    Wir liegen rechts 20 cm und links fast eine Meter tiefer und niemand regt sich auf und Entwässerung habt ihr alles betoniert?
    Uns hat man prophezeit immer nasse Füsse zu haben, dummerweise hatten wir das Grundstück schon 15 jahre. Wir haben vorne bis zur Hälfte Mauern zwischen den Grundstücken und darauf Zäune hinten steht unser Zaun auf Bodeneinschlaghülsen.
    Lass welchen Gärtner auch immer raus und wartet ab, klärt erstmal bei Stadt oder Landkreis ab welche Zaunseite ihr erstellen müsst und rein statisch kann ich mir nicht vorstellen, das er das so einfach durfte, womit ich nur meine, dass er damit ja auch 80 cm unter der Strasse liegt und damit eine Grundstückszufahrt regelrecht unmöglich wäre. Unsere Architektin hat unsere Bodenplatte jedenfalls auf strassen niveau anheben lassen. Was heisst das Grundstück war und ist teilweise immer noch tiefer das Haus nicht, das hätten wir nie genehmigt bekommen und das ohne bestehenden Baunutzungsplan für das Gebiet.

    Irgendwas ist faul, ich würde mir das erst Mal nur ansehen und das meine ich wortwörtlich. Nicht darauf ansprechen. Er wusste doch was er tat.


    Gruß Suse
     
    AW: Nachbars Grundstück liegt tiefer - wer muss Abstützmaßnahmen tragen?

    Bei uns das ist das ganz einfach geregelt: wer den natürlichen Geländeverlauf ändert, muss sich auch drum kümmern das das funktioniert. Und dazu gehört auch die Ableitung des Regenwassers. Unsere Nachbarn liegen auch einen Meter höher als wir und setzen jetzt "schöne" L-Betonsteine.
    Damit ist das ganze sauber abgestützt, begrünen kann ich das dann immer noch auf unsere Seite.
     
  • AW: Nachbars Grundstück liegt tiefer - wer muss Abstützmaßnahmen tragen?

    Bei uns das ist das ganz einfach geregelt: wer den natürlichen Geländeverlauf ändert, muss sich auch drum kümmern das das funktioniert. Und dazu gehört auch die Ableitung des Regenwassers.

    Stimmt so.

    Wenn ausreichend Platz vorhanden muß man aber nicht zwingend eine Stützmauer errichten. Man kann auch abböschen, aber mit maximal 45° Neigung.

    krasi
     
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