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- 01. Apr. 2010
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Nachbars Grundstück liegt tiefer - wer muss Abstützmaßnahmen tragen?
Hallo zusammen!
Ich weiss, dass das Thema vielleicht nicht so ganz passend ist, aber wir sind gerade bei der Gartenplanung und haben da nun ein 'kleines' Problem und ich dachte mir, ich frage hier mal - vielleicht hat jemand schon ähnliches erlebt und kann mir helfen!?
Wir haben letztes Jahr ein Haus in Schleswig-Holstein gebaut und unser
Nachbar ist gerade erst fertig geworden mit seinem Bau. Das 'Problem' ist, dass er sein Haus 80 cm tiefer gebaut hat als die geplante Geländehöhe, weil sein Haus sonst die maximal erlaubte Firsthöhe überschritten hätte. Daraus ergibt sich nun ein Gefälle über eine Länge von ca. 30 m an der Grundstücksseite zum besagten Nachbarn. Eine kurze Unterhaltung ergab, dass auch der Nachbar für einen Zaun auf der Grundstücksgrenze ist - da sind wir uns schon mal einig, aber der Zaun kann laut Gärtner natürlich erst dann gesetzt werden, wenn der Nachbar sein Grundstück an der Grenze entsprechend abgestützt hat. Jetzt würde mich interessieren, wer die Kosten für die Abstützung zu tragen hat?
Und wie sieht es mit der Entwässerung aus - soweit ich weiss, sind wir ja dafür verantwortlich, dass kein Regenwasser o.ä. auf sein Grundstück läuft - welche Maßnahmen können wir ergreifen, dass das Regenwasser nicht den 'Hang' hinunterläuft? Müssen wir die Kosten für diese zusätzlichen Entwässerungsmaßnahmen tragen??
Viele Grüße,
Fraggle
Hallo zusammen!
Ich weiss, dass das Thema vielleicht nicht so ganz passend ist, aber wir sind gerade bei der Gartenplanung und haben da nun ein 'kleines' Problem und ich dachte mir, ich frage hier mal - vielleicht hat jemand schon ähnliches erlebt und kann mir helfen!?
Wir haben letztes Jahr ein Haus in Schleswig-Holstein gebaut und unser
Nachbar ist gerade erst fertig geworden mit seinem Bau. Das 'Problem' ist, dass er sein Haus 80 cm tiefer gebaut hat als die geplante Geländehöhe, weil sein Haus sonst die maximal erlaubte Firsthöhe überschritten hätte. Daraus ergibt sich nun ein Gefälle über eine Länge von ca. 30 m an der Grundstücksseite zum besagten Nachbarn. Eine kurze Unterhaltung ergab, dass auch der Nachbar für einen Zaun auf der Grundstücksgrenze ist - da sind wir uns schon mal einig, aber der Zaun kann laut Gärtner natürlich erst dann gesetzt werden, wenn der Nachbar sein Grundstück an der Grenze entsprechend abgestützt hat. Jetzt würde mich interessieren, wer die Kosten für die Abstützung zu tragen hat?
Und wie sieht es mit der Entwässerung aus - soweit ich weiss, sind wir ja dafür verantwortlich, dass kein Regenwasser o.ä. auf sein Grundstück läuft - welche Maßnahmen können wir ergreifen, dass das Regenwasser nicht den 'Hang' hinunterläuft? Müssen wir die Kosten für diese zusätzlichen Entwässerungsmaßnahmen tragen??
Viele Grüße,
Fraggle