Nachbarin pflegt Pflanzen nicht.



Moin zusammen,

Heruntergefallenes Obst vom Nachbarn darf ich nicht ernten,
auch wenn es hundertmal auf meinem Grundstück liegt
und fault, aber aufsammeln darf ich es schon, das ist was,
was mir gegen den Strich geht. Nach wie vor habe ich den Giersch
im Garten, aber zum Glück nur an einer Stelle. Wenn man regelmäßig
dagegen angeht, sowie ich es getan habe, erzielt man wirklich Erfolge.
Dabeisein iss alles, alle paar Tage, das was nachgewachsen ist, rausgerissen,
es wird echt mit der Zeit weniger, wärend beim Nachbarn
alles vollwuchert. Butterstauden wachsen durch den Zaun, dafür darf ich mir
tatsächlich anhören, Lavi züchtet Butterstauden, das kostet mich
aber nur ein lächeln, ehrlich.
Wenn ich keine Lust auf Gartenarbeit habe, schaffe ich mir
keinen Garten an, so sehe ich das. Ich bin auch nicht Sklave meines Gartens,
ich möchte in der Freizeit ein bisschen genießen können, wenn ich
im Garten sitze, liege oder sonstwas mache.
Die Tannen sind ziemlich dürr und anscheinend uralt, machen aber
ziemlichen Dreck, außerdem sind sie direkt an den Zaun gepflanzt worden,
wenn ich mir das so anschaue. Was solls, schön isses jedenfalls nicht.
Die haben sicher ein Alter erreicht, dass sie gar nicht mehr gefällt
werden dürfen.

Die zahlreichen Efeuranken habe ich wieder durch den Zaun gesteckt
oder einfach abgeschnitten, wenn die Ranken erstmal im Boden
verwurzelt sind, habe ich kaum eine Chance, die wieder zu entfernen,
und mein Beet wuchert zu mit Efeu, das wollte ich nicht.
Efeu ist als solches nicht schlecht, aber dort, wo er wachsen kann,
ohne nicht so schöne Spuren zu hinterlassen.

Von Gericht zu Gericht ziehen, ist nicht mein Fall, so ein Blödsinn,
es kommt nur Ärger dabei heraus, das sieht man bei einer Nachbarin,
die ständig zu klagen hat, weil die Fliege an der Wand stört,
außerdem sollte man schon bereit sein, ab und zuzugeben,
ohne dem läuft nämlich auch beim Nachbarn nichts.
Wegen jedem Mist beschweren, das fehlte mir noch, da beschäftige ich mich
lieber mit anderen Dingen, wo ich Freude haben kann, 8).
Solchen Leuten gehe ich aus dem Weg, das halte ich für am klügsten!

Wie sieht es eigentlich aus, wenn das Wurzelwerk zu hoch gewordener Bäume
Pflastersteine hochheben? Soweit ich da informiert bin, müssten die
gefällt werden, oder irre ich mich da? Die Ableger wachsen bereits
hier und dort im Garten, ich muss höllisch aufpassen, das sind Eichen,
die erstens viel zu dicht an die Häuser gepflanzt worden sind,
wenn die erstmal eingewachsen sind, bekommt man die nicht mehr
so einfach herausgezogen. Den anderen Leuten drumherum geht es
übrigens genauso. In einigen Gebieten, wo das gleiche Problem
auf dem Tisch liegt, sind schön Nägel mit Köpfen gemacht worden,
die Bäume wurden entfernt.
Es ist ja wunderschön, Sauerstoff dierekt vor der Tür zu tanken,
aber mit etwas mehr Überlegung hätte man doch anderes Grünzeug
pflanzen können, was das Stadtbild auch noch verschönert.
Das Laub fällt bis Ende Mai herunter, nicht mal der Neuaustrieb
bleibt hängen, es geht immer weiter. Es ist ja schön wenn im Herbst
ein paar Blätter fallen, gegen die Natur habe ich nichts, aber was ist,
wenn jemand gepflegt über hochgehobene mit Laub verdeckten
Pflastersteinen stolpert oder richtig auf die Schauze fällt??
Rutschgefahr besteht jetzt ganz besonders durch Nässe,
viele Fußgänger sind unterwegs, und das nicht nur am Tag!!
 
  • Heruntergefallenes Obst vom Nachbarn darf ich nicht ernten,
    auch wenn es hundertmal auf meinem Grundstück liegt
    Natürlich darfst Du das, Du darfst es nur nicht vom Baum pflücken...

    Wie sieht es eigentlich aus, wenn das Wurzelwerk zu hoch gewordener Bäume Pflastersteine hochheben? Soweit ich da informiert bin, müssten die
    gefällt werden, oder irre ich mich da?
    Du irrst, dafür darf (zumindest hier) kein Baum gefällt werden.
    Der Eigentümer muss nur seine Verkehrssicherungspflicht erfüllen, das heißt er muss die Platten so (neu) verlegen, dass keine Stolperfallen bleiben.
     
    Zu deinem letzten Absatz-da hast du ein Recht auf Beseitigung.
    Ich mußte leider gegen meine Nachbarin klagen, die einen kompletten Osterstrauß aus Korkenzieherweide in ihren Garten, ca.30cm von der Gartengrenze, eingepflanzt hatte.
    Beim Pflanzen haben wir schon mit ihr geredet, daß da Probleme auftauchen werden, das wurde mit dem Satz ignoriert" man könne ja den Baum dann später verschneiden".
    Erst wuchs er, dann wucherte er und aus dem Sträußchen wuchsen ca.8 eigenständige Stämme, die weit auseinander fielen, wie ein Strauß in einer zu weiten Vase. Jegliche Bitte unererseits betreffs eines Verschnitts wurde fast 10 Jahre lang mit fadenscheinigen Begründungen abgetan, belächelt und am Ende ignoriert.
    Uns wurde das Fundament des Grillkamins angehoben, was dazu führte, daß wir diesen wegen Instabilität und Rissen im Mauerwerk abreißen mußten, ein großer Ast wurde vom Sturm gegen das Wohnzimmerfenster geworfen und bei Sturm war das Betreten unseres Gartens lebensgefährlich. Der Baum, vielmehr haushohe Riesenbusch, hatte an fast allen Stämmen Risse und hing bis 2m weit in unseren Garten in einer Höhe, daß man mit dem Kopf anstieß.
    Und als die letzte freundliche Ansprache an die Eigentümerin mit dem Satz"Der Baum ginge uns gar nichts an, .........(dann folgte eine Beleidigung, die ich hier nicht wiedergeben möchte) endete, führte mich mein Weg zur Schiedsstelle, wo sie immer noch uneinsichtig war und dann zum Anwalt und zu Gericht.
    Spaß macht sowas nicht. Es kostet Nerven, Geld und zeitlichen Aufwand.
    Aber manchmal ist man gegen Ignoranten einfach hilflos. So ein nachbarschaftliches Verhältnis ist keins, nicht ohne und nicht mit Anwalt.
     
  • Doch, rein rechtlich ist es Sachbeschädigung.

    Was Du machen kannst hab ich bereits geschrieben

    Du hattest Recht!
    Hab eine Sendung gesehen wo ein Mann schon seit 10 Jahren klagt gegen extrem hohe Tannen.
    Er hat aber alles abgeschnitten was braun wurde, das darf man wohl.
    Ist ja echt eine Unverschämtheit, jetzt soll er sich auch noch zur Hälfte an den Fällkosten beteiligen weil einige umzufallen drohen!

    Der Rechtsberater hat gesagt man hat die ersten 5 Jahre noch gute Chancen das man drauf bestehen kann das Bäume klein gehalten werden müssen oder entfernt wenn sie zu nah an der Grenze gepflanzt wurden, danach ist man so gut wie Chancenlos.
     
  • Diese Verjährungsfrist zur Beseitigung der Anpflanzung ist von BL zu BL verschieden.
    Einen Anspruch auf Rückschnitt(bezüglich der Höhe)gemäß des Pflanzabstandes zur Grundstücksgrenze und den Verschnitt des Überhangs in ein fremdes Grundstück hat man immer!!!!!!!
     
    Also der Mann klagte seit 10 Jahren gegen die Höhe weil ihm die Tannen alles beschatteten und enormen Dreck machten, auch ein wegschneiden der unteren Äste wurde ihm verboten, er hatte keine Chancen da der Nachbar es verweigerte.
    Erst jetzt wo sie umzukippen drohen darf er auf Fällung bestehen muss sich aber an den Kosten beteiligen.
     
  • Ich konstruiere mal einen Fall.
    Mein Nachbar setzt Tannen an unsere gemeinsame Gartengrenze und hält den Pflanzabstand nicht ein. Ich dulde das 10 Jahre. Und nun fühle ich mich gestört oder kann meinen Nachbarn nicht mehr leiden und will ihm einen reinwürgen und renne vor Gericht und will die Tannen fällen lassen.
    Da habe ich keine Chance mehr.
    Wenn ich ihm aber mindestens einmal pro Jahr auf den Keks gehe und den Verschnitt verlange, er aber die Sache auf sich beruhen läßt und nicht tätig wird, dann habe ich innerhalb dieser Einspruchsfrist einen Anspruch auf Beseitigung. Das Gericht spricht von einem Störer(die Tannen), nicht der Nachbar:d:d:d
    Daß sich der unbeteiligte Nachbar an den Fällkosten beteiligen soll, finde ich mehr als fragwürdig.
    Ich weiß nicht, ob du dich erinnerst. Vor einigen Jahren ließ ich mittels Urteils des Amtsgerichts den Korkenzieherbaum der Nachbarin fällen.
    Wir sind ihr fast 10 Jahre auf den Docht gegangen, nichts ist passiert. Allerdings haben wir einige Schäden am Grundstück gehabt. Die Dame war auch mehr als ignorant.
    Letztendlich hat der Richter zu meinen Gunsten entschieden, sie mußte den Baum fällen lassen und was denkst du, was sie getan hat?
    Sie hat den Prozeß verloren, mußte also die Gerichtskosten und die Kosten für meinen Anwalt tragen und hat dann noch eine Klage gegen mich angestrebt, in der sie verlangte, ich solle diese Kosten tragen.
    Das ist ja fast das Gleiche wie die Beteiligung an den Fällkosten.
    Na hallo!:schimpf::schimpf:
     
    Ja man sollte recht schnell reagieren wen jemand Bäume pflanzt und sich schon vorher überlegen wie hoch die werden und ob man einen netten Nachbar hat mit dem man sich auch nachher noch friedlich einigen kann.

    Der Anwalt meinte er soll sich mit einem drittel an den Fällkosten beteiligen damit endlich Ruhe einkehrt ,denn wenn er weiter klage könne das noch Jahre dauern.
    Manchmal muss man wohl einfach den untersten Weg gehen je nach Anwalt und Richter, da wird ja auch noch mal ganz unterschiedlich reagiert.
     
    Mein Anwalt meinte damals im Vorgespräch, bei Nachbarschaftsstreitigkeiten kommt es sehr auf den Richter an.
    Der Richter, den solche Tannen auch stören würden, hätte eine andere Art, darüber zu urteilen, wie einer, dem so ein Baum wurst wäre oder sich gar nicht vorstellen könne, wie eine Tanne überhaupt ausschaut.
    Hier ist natürlich eine Tanne ein ungünstiges Beispiel. Ich nehem stark an, jeder Richter kennt eine Tanne.
    Aber damals hatte ich den Eindruck, der Richter wußte nicht so richtig, was eine Korkenzieherweide sei und wie sich deren Wurzelbereich verhalte.
    Sowas ist eben leider recht subjektiv.
    Ist wie mit der Mauer, einer ist froh, eine zu haben, den anderen stört es eben.
     
    Ich finde sehr große Bäume gehören ganz allgemein nicht an eine Grundstücksgrenze in einem Wohngebiet.
    Man sollte solche Pflanzungen von vorne rein unterbinden.

    Bei alten Baumbeständen oder großen Anlagen ist das was anderes aber überall wo es dicht besiedelt und bebaut ist störts ja die meisten.

    Ja es kommt immer auf die Richter an.
    Auch blöd ,so was sollte eigentlich allgemeinverbindlich festgesetzt werden.
     
  • Na dann stimmt es bei der Fernsehsendung, dass es eine Klage war und das DANN der Nachbar mitzahlen muss. Weil der Richter das so entschieden hat.

    Suse
     
  • Weißt du, ich sage immer, was ich anderen nicht zumute, möchte ich auch von anderen nicht zugemutet bekommen.
    Ich möchte die Nachbarin sehen, wenn wir uns das erlaubt hätten.
     
    war hier nicht mal ganz kurz nur, ein user, der ernsthaft fragen stellte, wie man am besten einen baum abtötet. das wäre doch in diesen fällen der einzige weg um günstig dabei wegzukommen. bei stinknormalen tannen brauchst du noch nicht mal eine genehmigung, ich spreche immer von unserer region, wie es woanders aussieht weiß ich nicht.
    liebe grüße, besonders an die gebeutelte tina1, rechts und links böse nachbarn ist schon eine gehörige nervenprobe.
    aloevera
     
    @ feiveline: Die Bäume habe ich nicht gepflanzt, also muss ich auch nicht
    dafür sorgen, dass keiner zu Schaden kommt, das sollte die Stadt tun,
    die so schlau war, so große Laubbäume dicht vor die Häuser zu pflanzen.
    Fachleute sollten das eigentlich wissen, was sinnvoll ist und was nicht.
    Von meiner Seite her ist da auch nichts verkehrswidriges passiert.
    Ich darf nur ständig aufpassen, dass die Ableger nicht im Garten breitmachen,
    das ist nämlich so toll wie Essigbäume heranzuziehen.
    Sicher habe wir uns missverstanden, ich schrieb nicht von eigenen Bäumen,
    die mir plötzlich im Weg sind. Das überlege ich mir nämlich sehr gründlich,
    was ich in den Garten pflanze, irgendwo sollte es schon passen, oder?
     
    Wir haben auch so ein kleines Gemeindestückchen wo diese zu aller Freude Wildkirschenbäume gepflanzt haben.
    Die müssen die Sauerei auf dem Gehweg ja nicht entfernen. :(
    Aber möchte auch nicht, dass die Bäume gefällt werden, die aller Straßen sind eh schon kahl von Bäumen geworden.
     
    Du kanst doch die pflanzen auf deiner seit pflegen, da kann sie dir grundsätzlich nicht
     
    Doch, wenn es ihre Pflanzen sind, darfst Du sie nicht so einfach "pflegen". Steht hier aber auch schon mehrfach im Thread.:rolleyes:
     
    Schriftlich mit angemessener Frist (Brutzeiten etc. beachten) zum Schnitt auffordern, Vornahme einer Ersatzmaßnahme androhen. Bei verstreichen der Frist Ersatzmaßnahme vornehmen (=selber machen oder machen lassen). Kosten ggf. beim Nachbarn eintreiben (entfällt beim selber machen).

    Wenn ohne die Androhungen einfach losgelegt wird, begeht man Sachbeschädigung. Da wird man schadenersatzpflichtig, aber auch da gibt es Urteile, die besagen, es ist kein Schaden entstanden, da der Nachbar ohnehin zum Schnitt verpflichtet gewesen wäre. Rechtlich sauber ist es dennoch nicht.

    Variante 1 bietet genug Möglichkeiten, selber tätig zu werden. Man sollte sich allerdings tunlichst vorher genau informieren, was man fordern darf, nicht daß man bei der selbst vorgenommenen Ersatzmaßnahme weit über das hinausgeht, zu was der Nachbar verpflichtet gewesen wäre.
     
    Doch, wenn es ihre Pflanzen sind, darfst Du sie nicht so einfach "pflegen". Steht hier aber auch schon mehrfach im Thread.:rolleyes:

    Sind dies nun nur Behauptungen/Vermutungen und einzelne Entscheidungen oder steht dies so tatsächlich im Gesetzbuch?

    Da fällt mir ein, dass es bei mir z.B. Bäume gibt, die Richtung Straßenrand stehen und die Äste auf die öffentliche Seite hinüberragen. Da hat bis jetzt auch noch keiner gefragt, sondern da kommen einfach die Straßenarbeiter und schneiden die Äste mit der großen Maschine ab, obwohl ich die immer kurz bis auf 2m Abstand zur Straße (Innerorts) gehalten habe.
     
    Bei Zweigen und Ästen, die auf das Nachbargrundstück hinüber gewachsen sind, kann ebenfalls die Beseitigung verlangt werden, wenn eine erhebliche Beeinträchtigung (z. B. durch Verschattung) vorliegt.
    Auch hier sollte durch ein Gespräch vorab versucht werden, mit dem Nachbar eine Einigung zu erzielen. Führt dies nicht zum Erfolg, kann dem Nachbar eine angemessene Frist gesetzt und ihm angedroht werden, dass man die Äste nach Fristablauf selbst beseitigt oder einen Dritten (z. B. Gärtner) mit der Beseitigung beauftragt und die entstehenden Kosten einfordern wird.
    Dieser Anspruch unterliegt keiner Verjährung!
    Zu beachten ist allerdings, dass der Baumeigentümer in Gebieten, in denen eine Baumschutzverordnung besteht, die Beseitigung der Äste, insbesondere von alten und großen Bäumen verweigern kann, wenn der Baum dadurch entstellt und somit ein Verstoß gegen die Baumschutzverordnung vorliegen würde.
    Beeinträchtigungen eines Grundstücks durch Laubfall oder durch Kiefernnadeln und Tannenzapfen werden von der Rechtsprechung grundsätzlich als ortsüblich angesehen. Daher bestehen in der Regel keine Abwehr- oder Unterlassungsansprüche des Nachbarn.
    Nur in Ausnahmefällen muss der Nachbar solche Beeinträchtigungen nicht entschädigungslos hinnehmen. Insofern kann ein Ausgleichsanspruch in Geld bestehen, wenn die Einwirkungen das übliche und zumutbare Maß erheblich überschreiten, z. B. wenn die Dachrinnen und Dacheinläufe des Nachbarhauses laufend verstopft werden und dem Nachbarn dadurch hohe Kosten durch Reinigungsarbeiten entstehen (so z. B. BGH, Urteil v. 14.11.2003, V ZR 102/03).
    Sehr ausführliche Seite mit Urteilen untersetzt.

    http://www.haus-und-grund-muenchen.de/mainw/presse/Nachbarschaftsrecht_Streit.html
     
  • Zurück
    Oben Unten