@kleiner_schmetterling
Hallo,
Du willst bei Ebay als gewerblicher Verkäufer gelöcht und als privater geführt werden. Nun bist Du erbost, weil Ebay das nur gegen Beweis der Nichtgewerblichkeit macht.
Den Nick willst Du nicht ändern, weil Du Dir weder einen neuen Nick oder Passwort merken willst und Dir ausserdem die Bewertungspunkte flöten gingen.
Das Gewerbe willst Du nicht aufgeben - auch nur zeitweise - weil es Geld kostet.
Bei Ebay laufen eine Menge Sicherheitsmaßnahmen, damit das Verkaufen möglichst sicher bleibt; eine davon dürfte das Bestehen auf Beweisen sein. Ich sehe es nicht als verwerlich an, wenn für die Statusänderung ein Beweis verlangt wird. Es gibt auch so schon genug Sicherheitslücken im System, warum nicht alle Lücken schließen, soweit rechtlich möglich.
Ich habe bei Deinen Beiträgen den Eindruck bekommen, dass du verlangst "wasch mich, aber mach mich nicht nass". Ich sehe es aber eher so, dass, wer das Eine will, das Andere mögen muss.
Wohlgemerkt, ich habe mit Ebay nur damit zu tun, dass ich mir dort ab und zu Sachen ersteigere. Von daher bin ich aber daran interessiert, dass die Angaben von Verkäufern - soweit wie möglich - abgesichert und nachprüfbar sind.
Hast Du eigentlich mal in den EBay-AGB nachgeschaut und überprüft, ob Dein Anspruch dort geregelt ist? Wenn es so ist, dann halte Dich daran; denn die müssen akzeptiert werden, bevor man sich darauf einlässt.
Gruss
Iru, der Ebays Verhalten ok findet