Mietrecht Katze/Hund?!

Von Mietrecht habe ich zwar keine Ahnung, aber vom reinen Menschenverstand her finde ich doch die Unterschiede ausgesprochen maßgeblich und wollte als Vermieter definitiv gefragt sein!

Per se ist eine Katze ja nun einmal in ihrer Endgröße beschränkt - abgesehen von etwas dickeren Exemplaren wird sie niemals einen Meter hoch sein - ein Hund kann das durchaus!
Wo Katze quasi Katze bleibt, ist beim Hund zwischen Rehpinscher und Berhardiner alles inbegriffen.

Weiters kann eine Katze ausschließlich in der Wohnung gehalten werden (ob das für die Katze schön ist, sei mal vernachlässigt) - ein Hund hingegen benötigt mehrmals täglich seinen Spaziergang.

Die Katze ist ein eher stilles Tier, egal wie sie sonst drauf ist - Lärm macht sie nicht.
Beim Hund kann man einen üblen Kläffer erwischen, oder einen besonders "aufmerksamen", der bei jedem, der im Treppenhaus vorbeigeht, anschlägt.

Von daher...
 
  • Ich sehe es wie Pepino. Wenn allerdings adere Mieter des gleichen Vermieters einen Hund haben, sieht das schon wieder anders aus. Frag doch mal im Mieterverein nach, wie hier die Rechtslage ist. Die geben meines Wissens auch Auskunft ohne daß man Mitglied ist.

    LG Shantay
     
  • Mietrecht.org ist da immer eine recht gute Adresse. Liest Du:

    @Pepino Sehe gerade erst Deinen Link ;)
     
  • Nach meinem Wissen (bin in der Hausverwaltung tätig) bedarf die Hunde- und Katzenhaltung die Genehmigung des Vermieters, aber der Vermieter darf nicht generell, sondern nur mit Begründung ablehnen.

    Begründungen waren bei uns schon: bekannte Allergie eines Nachbarn oder Wohnung zu klein für eine Dogge

    im Hinterkopf habe ich noch ein Urteil (find es nur leider nicht), wo ein Vermieter einen Yorki in der Mietwohnung genehmigen musste, weil der Richter den Yorki größenmäßig mit einem Meerschweinchen verglichen hat
     
    Und wenn sie es dir nun schon verboten haben, ist es eben so und du musst damit leben.
    Was soll das denn?
    Bin ich dir irgendwo auf den Schlips getreten und habe es nicht gemerkt?

    Mir geht es einfach um ein sachliches Gespräch, kann man doch mal machen.

    Wenn ich das richtig habe, dann ist die generelle Untersagung also unzulässig.
    Das heißt im Umkehrschluss aber nicht, dass es generell erlaubt ist.
    Die Zustimmung zur Katzenhaltung inkludiert nicht automatisch auch Hunde (selbst wenn sie die selbe Schulterhöhe hätten?!- Was für mich aber eh nicht in Frage käme)

    Die Ablehnung bedarf eines Grundes.

    Soweit richtig, ja?
     
  • Wenn ich das richtig habe, dann ist die generelle Untersagung also unzulässig.
    Das heißt im Umkehrschluss aber nicht, dass es generell erlaubt ist.
    Die Zustimmung zur Katzenhaltung inkludiert nicht automatisch auch Hunde (selbst wenn sie die selbe Schulterhöhe hätten?!- Was für mich aber eh nicht in Frage käme)

    Die Ablehnung bedarf eines Grundes.

    Soweit richtig, ja?

    Ich würde die Informationen, die hier gesammelt wurden, auch so zusammenfassen.

    Nur eines verstehe ich nicht: Wieso sprichst du nicht einfach mit deinem Vermieter, statt hier ein theoretisches Was-wäre-wenn durchzuspielen? Hast du so ein nerviges Exemplar, dem man mit der Gesetzeslage kommen muss, weil er sonst garantiert nein sagt? Wohl kaum, sonst hätte er die Katzen ja auch schon nicht erlaubt. :fragend:
     
    Nein, du bist mir nicht auf den Schlips getreten, nur verstehe ich dich nicht.
    Ein Vermieter kann dir immer verbieten, einen Hund zu halten, wenn er gut informiert ist, d.h. sich mit der Materie auseinandergesetzt hat und Gründe und Argumente gesammelt hat. Darum hilft einfach ein gutes Gespräch. Und irgendwelche Spitzfindigkeiten zu finden, mit denen du das Verbot umgehen kannst, finde ich nicht gut, wenn du weiterhin ein gutes Verhältnis zum Vermieter haben möchtest.
     
    Das ist also der Unterschied zwischen Mietzwohnung und Grundbesitz
     
  • Als Vermieter würde ich mir genau überlegen, wen und was ich aufnehme. Über sein Eigentum muss ein Vermieter schon entscheiden können.
    Diese Einstellung gefällt vielen nicht, aber so ist es nun mal.
     
    Als Vermieter würde ich mir genau überlegen, wen und was ich aufnehme. Über sein Eigentum muss ein Vermieter schon entscheiden können.
    Diese Einstellung gefällt vielen nicht, aber so ist es nun mal.

    Und was hat das mit der Frage zu tun? Supernovae will nicht neu mieten, sondern in ihr bestehende Mietverhältnis eventuell noch einen Hund aufnehmen. :unsure:
     
    Will nur mal eine kleine Geschichte dazu erzählen.
    Nach dem Tod meiner Schwiegermutter, die im kleinen Häuschen bei uns auf dem Grundstück lebte, stand dieses nach einigen Renovierungsarbeiten zur Vermietung an.
    Es meldete sich eine ältere Dame.... eigentlich schien alles in Butter, bis sie meinte, ob sie uns "ihren Hermann" noch vorstellen dürfe, der draußen im Auto warte (wir dachten natürlich an Lebensgefährten und waren schon etwas aufmerksam, da die Vermietung nur für 1 Person ausgeschrieben war - und wen holte sie aus dem Auto? Einen Terrier mit den Worten, dass er auf das Wort folge...

    Und was machte Hermann (es war Winter mit ganz viel Schnee im Garten, aber nicht mehr eiskalt)?
    Er rannte in den Garten, genau auf den kleinen Teich und versank mit Eis und Schnee darin.
    Und ich: dahinter her und rettete Hermann patschnass; Frauchen stand daneben und beteuerte immer wieder: Aber er folgt doch aufs Wort.
    Wer trocknete den Hund? Ich!
    DAS Mietverhältnis war natürlich gestorben, aber sie hätte gar nicht erst zu uns kommen müssen , da es ja schon den Aldo hier gab!
    So viel zu ehrlichem Verhalten ....
     
    Mir geht es nicht um
    irgendwelche Spitzfindigkeiten
    die ich suche.
    Das ist vollkommener Quatsch und auch nicht Sinn meiner Anfrage hier.

    Mir geht es darum, ob es überhaupt-und zunächst theoretisch- möglich wäre, bevor ich die Pferde scheu mache.
    Generell beschäftige ich mich im Vorhinein erstmal mit einem Gedanken, ich dachte, das kennt ihr mittlerweile von mir?!

    Wohl kaum, sonst hätte er die Katzen ja auch schon nicht erlaubt. :fragend:
    Meine Vermieter kenne ich nicht so gut.
    Wir sind halt Vertragsparteien und mehr nicht.
    Die Katzen habe ich aufnehmen lassen, damit es nachher keine Unstimmigkeiten gibt.
     
    Das ist doch wirklich ganz einfach: du fragst nach, dann weißt du Bescheid.
    Wenn er "Nein" sagt, ist es halt einfach so - und das kann er und das musst du akzeptieren.
    Ohne seine Zustimmung geht nichts.
     
    Jenny, du musst so oder so mit deinem Vermieter sprechen. Also bring es hinter dich, er wird dich schon nicht fressen. Und häufig bekommt man auf eine freundliche Frage eine freundliche Antwort.

    Wenn ihr allein im Haus wohnt, hast du wirklich gute Chancen, dass es dem Vermieter Wurst ist, ob du einen Hund hältst. Weder hat er selbst das Gebelle am Ohr, noch werden sich, wie in einem Mehrfamilienhaus, andere Mieter über den Hund bei ihm beklagen.
     
    Wenn er "Nein" sagt, ist es halt einfach so - und das kann er und das musst du akzeptieren.

    Anscheinend nicht unter allen Umständen, wenn ich das richtig verstehe..?
    im Hinterkopf habe ich noch ein Urteil (find es nur leider nicht), wo ein Vermieter einen Yorki in der Mietwohnung genehmigen musste, weil der Richter den Yorki größenmäßig mit einem Meerschweinchen verglichen hat

    Ich bin immer wieder erstaunt, in welchen Fällen in Deutschland Mieter ihre Vermieter verklagen und Recht bekommen.
    Es scheint genügend Leute zu geben, die kein Problem damit haben, in einer Mietsache zu sitzen, wenn das Verhältnis völlig zerrüttet ist.

    (Das ist natürlich nicht auf dich bezogen, Supernovae, sondern auf das obige Urteil und viele weitere Fälle, von denen ich gelesen habe. Du hattest ja nirgends etwas von einklagen geschrieben. Ich drücke die Daumen, dass euer Vermieter nichts gegen euren Hundewunsch einzuwenden hat.)
     
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