Mietrecht Katze/Hund?!

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NRW -zwischen Duisburg/Venlo
Heyho Community!

Ich würde gerne euer Schwarmwissen anzapfen, bevor ich irgendwelche Schritte in Richtung Mieterverein gehe.

Als wir hier 2016 in das Mietreihenhaus eingezogen sind, habe ich ausdrücklich die Nebenabrede, im Vertrag manifestieren lassen, dass meine Katzenhaltung erlaubt ist.
Es war immer die Rede von vier Katzen, die ich damals hatte.
Jetzt sind es noch drei 😢

Ist es Mietrechtlich egal, ob ich Katzen, oder Hunde halte?

Wir wünschen uns schon so lange einen treuen Gefährten.

Wir würden natürlich auch versichern-in einer Haftpflicht etc...
 
  • Ich habe gerade noch den Sachkundenachweis für Hunde gemacht. Da lernt man, dass wenn im Mietvertrag nicht ausdrücklich die Haltung von Hund oder Katze ausgeschlossen wird, die Haltung grundsätzlich erlaubt ist bzw. im Nachhinein nicht verboten werden kann.
     
  • Wenn du das extra so im Mietvertrag festhalten lassen hast, ist es wahrscheinlich nicht egal. Vl kannst du bei einem anderen Mieter nachfragen, was er im Allgemeinen drin stehen hat. Vl ist es dem Vermieter ja insgesamt egal, dann wäre es kein Problem. Sollte es aber eigentlich ein Haustierhalteverbot gibt, bleibt dir wahrscheinlich nur ein klärendes Gespräch.
     
  • Ich würde gerne nicht auf gefühlte Dinge eingehen sondern auf Tatsächliche.

    Da lernt man, dass wenn im Mietvertrag nicht ausdrücklich die Haltung von Hund oder Katze ausgeschlossen wird, die Haltung grundsätzlich erlaubt ist.
    Aha...
    Und heißt das im Umkehrschluss, dass wenn die Katzen im Mietvertrag sind, darf der Vermieter die Hunde nicht verbieten darf?

    Vl kannst du bei einem anderen Mieter nachfragen, was er im Allgemeinen drin stehen hat.
    Wir wohnen in einem gemieteten Reihenhaus, ganz alleine, ohne anderer Mieter
     
  • Darf ein Vermieter die Hundehaltung verbieten?
    Ein generelles Haustier- oder Hundeverbot in der Mietwohnung ist nicht zulässig – Klauseln, die die Erlaubnis des Vermieters einfordern, hingegen schon.
     
  • Ich finde, es ist genau gesagt( oben in meinem Link), was man darf:
    "Für eine Hundehaltung in der Mietwohnung sollten sich Mieter also immer das Einverständnis des Vermieters abholen, denn liegt dieses nicht vor, kann die Hundehaltung in der Mietwohnung eine fristlose Kündigung nach sich ziehen. "
     
    Und wenn es doch aber nur ein ganz kleiner Hund ist?
    Bewertet man dann das Zwerg bei Zwerg(Kaninchen) und Zwerg(Pinscher) oder (Kaninchen) und (Pinscher = Hund)?
     
    Ich finde, es ist genau gesagt( oben in meinem Link), was man darf:
    "Für eine Hundehaltung in der Mietwohnung sollten sich Mieter also immer das Einverständnis des Vermieters abholen, denn liegt dieses nicht vor, kann die Hundehaltung in der Mietwohnung eine fristlose Kündigung nach sich ziehen. "
    Ganz klar...
    Sehe ich persönlich auch so.

    Wo ist aber der Unterschied zwischen Hund und Katze?
     
    Wenn sie dir die Katzen erlaubt haben, kannst du die Katze nicht einfach gegen einen Hund austauschen! Punkt. Das ist meine persönliche Meinung. Einfach mal nett anfragen, vl ist dann das Problem schon gelöst.
    Und wenn sie es dir nun schon verboten haben, ist es eben so und du musst damit leben.
     
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