Kulturverlust?!

  • Hi salvadora!

    Zum Kulturverlust bedarf es des Englischen nicht: http://www.fh-luebeck.de/Inhalt/09_...edakteure/Meinecke_Sabine/PDFs/Broschuere.pdf

    Oder:

    „Bereits die mildeste und häufigste Form der Trennung einer ‘Rolle des Verantwortungstragens’ (Arzt/Ärztin) von einer ‘Rolle des sich-Anvertrauens und sich-Unterordnens’ (Patient/in) reduziert die Eigenverantwortlichkeit, mit der der/die Patient/in Entscheidungen in Bezug auf seine/ihre Gesundheit trifft. Damit wird der/die ‘beratende Arzt/Ärztin’ zum/zur ‘entscheidenden Arzt/Ärztin’. In bestimmten Situationen haben Patient/in und Arzt/Ärztin natürlich keine andere Wahl (zum Beispiel bei einer Notfallbehandlung eines/ einer Bewusstlosen).“

    – aus einem Protokoll des Basler Gesundheitsdepartements

    „Als Reaktion auf eine Beschwerde darf ein/e Arbeitnehmer/in durch den/die Arbeitgeber/in innerhalb des betreffenden Unternehmens (Betriebes) oder auf die Einleitung eines Verfahrens zur Durchsetzung des Gleichbehandlungsgebotes nicht entlassen, gekündigt oder anders benachteiligt werden. Auch ein/e andere/r Arbeitnehmer/in, der/die als Zeuge/Zeugin oder Auskunftsperson in einem Verfahren auftritt oder eine Beschwerde eines/einer anderen Arbeitnehmers/Arbeitnehmerin unterstützt, darf als Reaktion auf eine solche Beschwerde oder auf die Einleitung eines solchen Verfahrens zur Durchsetzung des Gleichbehandlungsgebotes nicht entlassen, gekündigt oder anders benachteiligt werden. § 12 Abs. 12 gilt sinngemäß.“

    – § 13 (österreichisches) Bundesgesetz über die Gleichbehandlung

    (geklaut bei Wikipedia/Wikipedium)

    Bye
    -John
     
    Hallo John,
    ich glaube langsam, dass in manchen Firmen und Behörden Spezialisten dafür angestellt sind, unverständliche Texte zu verfassen. Ich finde es aber schon toll, dass man sich in einer 32-seitigen Broschüre quasi ausschließlich mit uns armen unterdrückten Frauen befaßt.
     
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