Kündigung des Gartens in KGA

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Dranse

Guest
Hallo liebe Gartenfreunde. Wir wollen unseren Garten in einer KGA kündigen. Wir haben diesen letztes Jahr gekauft bzw. gepachtet. Müssen wir wieder eine Dichtheitsprüfung der Grube und ein Schätzprotokoll erstellen lassen, oder gilt das von Ende 2007 noch ? Wäre schön wenn mir Jemand helfen könnte. Vielen dank im voraus. Gruß Dranse:confused:
 
  • hallo dranse

    ich denke das kommt auf die statuten in eurem vereinsreglement an.

    wenn ich mir ein haus kaufe will ich diverse gutachten immer aktuell
    in 2 jahren kann viel undicht werden wenns benutzt wird.

    wenn ihr das grundstück aber nur an den verein zurückgebt,
    solltet ihr, nach der kurzen zeit, keine schätzungen und überprüfungen brauchen sofern man euch wohlgesonnen ist.

    lg

    BILL TÜR
     
    Hallo,

    ich denke schon, dass eine neue Schätzung vorgenommen wird, schon wegen der getätigten Veränderungen. Bauliche Dinge verlieren mit der Zeit an Wert und Pflanzen sowie Gehölze gewinnen ggf. an Wert. Es kann natürlich sein, wenn der Verpächter einen neuen Käufer hat und alle sind mit dem vorliegenden Protokoll einverstanden, dass dann eine erneute Schätzung nicht zwingend notwendig ist.
    Kannst du nur mit dem Verein klären.

    Gruß

    Karl-Heinz
     
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