Ist Rasenmähen Pflicht?

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13. März 2007
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Niederbayern
Hallo zusammen!

Ich habe da mal eine knifflige Frage. Bei meinen Recherche im Internet habe ich dazu leider nichts passendes gefunden.

Unser Nachbar hatte sich vor vielen Jahren einen Rasenmähertraktor für seinen Garten gekauft. Bei der Fläche war das sehr sinnvoll. Vor vier Jahren ist er nun gestorben. Das Haus ist seit dem nicht mehr bewohnt. Regelmäßig kam sein Erbe vorbei um nachzuschauen ob alles in Ordnung ist und hat, wenn notwendig dann auch den Rasen gemäht. Bis letztes Jahr im Herbst. Da gab es noch einen Schnitt und das wars.
Das Gras ist mittlerweile hüfthoch und wir anliegenden Nachbarn halten eine Schnittbreite auf dessen Grundstück frei, da sonst unsere Zäune zuwachsen.
Der Erbe kommt zwar angeblich noch regelmäßig, aber den Rasen mäht er nicht mehr.

Jetzt meine Frage: Ist Mähen Pflicht?

An der vielen Arbeit kann es nicht liegen. Rauf auf den Traktor und los geht’s!
Ist so was in der Gemeindeordnung hinterlegt? Kann man jemanden zwingen, seinen Rasen zu mähen? Grundsätzlich ist es mir egal, was einer mit seinem Garten macht, aber das Unkraut kann sich dort nach belieben ausbreiten (mittlerweile haben wir Anlieger auch schon eine Menge davon abbekommen) und für Zecken und Mücken ist das ideal.

Gruß
Alfred
 
  • Hallo,

    jeder Gartenbesitzer kann und darf selbst entscheiden, ob er einen Garten wie aus dem Bilderbuch, oder einen naturbelassenen Garten will. Vielleicht mal mit dem Nachbarn reden... soll manchmal Wunder bewirken.

    Gruß
    krasi
     
    Hallo Krasi!

    Danke für deine schnelle Antwort!
    Den Nachbarn muß man erst mal erwischen!!!
    Bis zum Herbst letzten Jahres war das alles kein Problem.
    Der hat sich wie gesagt regelmäßig drum gekümmert.
    Haben uns am Wochenende öfters mal unterhalten.
    Hat nie Probleme gegeben. Eigentlich ein ganz netter Mensch.

    Bin auch nicht der Typ der das über die Gemeinde oder Behörde klären möchte. Mich interessiert nur, ob es da irgend was gibt.

    Gruß
    Alfred
     
  • hallo, ich kann mir absolut nicht vorstellen das es so eine Pflicht gibt. Bis vor ach ich weiß nicht mehr Jahren war es Pflicht Disteln zu mähen. Zumindest hier oben bei uns auf den Grünflächen. Aber das ist auch schon lange nicht mehr. Und das mit dem Unkraut ist doch Tüdelkram. Was tragen Wind und Vögel alles durch die Gegend. Grüße marie
     
  • also in dem mieter/vermieter-forum in dem ich mich auch noch rumtreibe hat auch mal eine userin erzählt, dass es bei ihnen bussgeldbescheide gibt, wenn der rasen nicht anständig gemäht wird. ich habs nicht geglaubt, belegt hat sie's leider bis heute nicht...
    ging um den kreis MYK (wo auch immer der sein mag).
     
    ...ich glaube das hab ich auch gelesen....
    mit dem rasenmähen... (nehme aber eher an, das da jemand zu viel unfug im kopf hatte)

    Mein nachbar säbelt nur alle 5-6 Wochen sein unkraut nieder. und ich kann nix machen :(

    Freund von uns hat ein altes haus gekauft . In seinem jetzigen garten hatte vorher 2 jahre niemand mehr was gemacht. Jetzt durfte er nicht nur das haus kernsanieren, sonder auch den garten...

    Da gibbet leider nix...seufz
     
  • Wie sieht das im Ländle der Häuslebauer und Kehrwochmacher aus?

    Folgender Artikel erschien im Mitteilungsblatt meiner Gemeinde am 16. Juli im Teil "Amtliche Bekanntmachungen":

    Rücksicht auf die Nachbarn und ein Beitrag zur Ortsverschönerung

    Pflege und Abmähen von Grundstücken

    Sein Grundstück im Ortsgebiet zu pflegen ist eine Pflicht, die jedem Grundstückseigentümer obliegt. Danach sind Grundstücke so zu bewirtschaften und zu pflegen, dass das Orts- und Landschaftsbild und die Interessen der Nachbarn nicht beeinträchtigt werden.

    Dazu gehört insbesondere bei unbebauten Grundstücken diese ein- oder besser zweimal im Jahr abzumähen. Dadurch wird verhindert, das die Grundstücke "verwildern", sich Unkraut allzu breit macht und Nachbargrundstücke beeinträchtigt werden.

    Die Verpflichtung zum Abmähen und zur Pflege gilt nach dem Landwirtschaftsgesetz auch für landwirtschaftliche Grundstücke im Außenbereich.


    Ich muss dazu noch sagen, dass ich Nachbarn habe, die dieses Jahr noch nicht gemäht haben (zuletzt vor ca. einem Jahr). Das ist eine Beeinträchtigung, weil auch Winden zu mir herüberwachsen, und jede Menge Samen fallen, usw.
    Die Gemeinde ist ein anderer Nachbar von mir und die haben sich schon 2 Jahre nicht mehr blicken lassen. Daher finde ich diese amtliche Mitteilung auch mehr als witzig. Da gehe ich halt aufs Gelände der Gemeinde und mähe selbst ein Stück.

    Gruß
    Apisticus
     
    ...ich glaube das hab ich auch gelesen....
    mit dem rasenmähen... (nehme aber eher an, das da jemand zu viel unfug im kopf hatte)
    ich habs bis heut nicht mit besagter userin geklärt gekriegt - sie meint sie hätte einen solchen bescheid schon live gesehen vom nachbarn, der die wohl öfter mal bekommt... keine ahnung, wie gesagt, ich glaub das nicht so recht, angefangen damit dass da immer von "verunkrautung" die rede ist - auf meine nachfrage wer da entscheidet was unkraut ist und ob löwenzahnanbau als salat wohl genehmigt wäre usw. hat sie null reagiert, auch sagte sie trotz nachfrage nichts dazu, wie hoch denn der rasen dann sein dürfe usw.
    war mir aber irgendwann egal - solange es hier keine derartigen bescheide gibt...
    obwohl - ich hab beim nachbarn grad 'ne fiese distel entdeckt die schon 150cm hoch ist und genau in windrichtung zu mir steht... und mir tun noch die knochen weh vom exzessiven distelnstechen gestern... ich glaub ich hüpp ma übern zaun und kill die, bevor sie vollends blüht...

    Freund von uns hat ein altes haus gekauft . In seinem jetzigen garten hatte vorher 2 jahre niemand mehr was gemacht. Jetzt durfte er nicht nur das haus kernsanieren, sonder auch den garten...

    Da gibbet leider nix...seufz
    neee, da gibbet wohl nix.
    fakt ist ja auch, dass wenn du einen garten mitmietest oder pachtest, du ganz alleine entscheiden darfst wie du ihn "pflegst". und zwischen "naturnah" oder gar "naturbelassen" und "englisch" liegen nun mal welten.
    mag sein dass das für vermieter superärgerlich ist, aber dann darf man den garten halt nicht mitvermieten sondern höchstens die "garten-nutzung" erlauben. die gartenpflege darf man ja auch auf die mieter umlegen.
    aber sich hinterher zu ärgern weil der mieter etwas anderes unter "garten" versteht als man selbst ist natürlich mumpitz - vorher denken erspart häufig späteren ärger...

    das hilft aber dem alfred jetzt leider auch nicht weiter...
     
    Zuletzt bearbeitet:
    Wie sieht das im Ländle der Häuslebauer und Kehrwochmacher aus?
    wie, du bist schwabe? *g*

    ich kann dir sagen wie's hier in meiner nachbarschaft aussieht:
    gestern abend hat mein liebster den rasenmäher angeworfen.
    scheints hat das sämtliche nachbarn provoziert - kurz darauf brummten in sämtlichen umliegenden gärten die mäher *ggg*

    Die Verpflichtung zum Abmähen und zur Pflege gilt nach dem Landwirtschaftsgesetz auch für landwirtschaftliche Grundstücke im Außenbereich.[/COLOR]
    ui, da gibt's bei uns im schwäbischen auch ein gesetz dazu? wow... da muss ich doch gleich mal versuchen das zu finden, dann häng ich dem nachbarn das an seine distel *giggel*
    die kehrwoche war übrigens auch mal ein gesetz...

    Die Gemeinde ist ein anderer Nachbar von mir und die haben sich schon 2 Jahre nicht mehr blicken lassen. Daher finde ich diese amtliche Mitteilung auch mehr als witzig. Da gehe ich halt aufs Gelände der Gemeinde und mähe selbst ein Stück.
    nanana, nicht dass du dich damit strafbar machst!!!
    wer weiss, vielleicht ist das 'ne sorgsam gehütete versuchsanlage? *grins*
     
    Hallo Alfred,

    kennst Du evtl. den Namen und den Wohnort des Erben? Könntest vielleicht mal dort anrufen und mit ihm reden.

    Meine jetzigen Nachbarn (seit ca. 3 Jahren) mähen nur 1 - 2 mal im Jahr den Rasen. Ich hatte nur gebeten, bevor der Löwenzahn seinen Samen bildet zu mähen, sonst ist das mit dem Unkraut eigentlich gar nicht schlimm. Daran halten sie sich netterweise.

    LG Karin
     
  • bei Disteln hat mir sehr gut Essigsäure geholfen. Mit der Arztspritze nur da in den Stamm unten gespritzt. nach dem 2.x (je 2-4ml) war sie tot und kam nicht wieder.
    call me fink. distel fink.
    ich hab sie schon gemeuchelt muecke *grins* - und ein paar etwas kleinere exemplare (nur ca. 100cm) gleich mit - die fingen grad an auszusamen. falls es der nachbar überhaupt merkt wird er nur grinsen, das geht schon klar...
     
    Ich bleibe dabei:

    Einem Nachbarn kann nicht vorgeschrieben werden, wie er seinen Garten pflegt. Oberlandesgericht Köln (AZ: 12 U 40/93)

    Gegen eine Besitzstörung durch Grenzunkraut kann man in der Regel nicht mit Erfolg gegen den Nachbarn vorgehen. Bei totaler Verunkrautung des Nachbargrundstücks und dadurch verursachten Samenflug und Verunkrautung des eigenen Grundstücks ist ein Unterlassungsanspruch denkbar, §§ 906, 1004 BGB.

    Aber ob man mit dem Unterlassungsanspruch durchkommt ist fraglich. In den meisten Fällen wird so was abgelehnt.

    Gruß
    krasi
     
    Ich hatte auch schon einen Zettel vom Ordnungsamt im Briefkasten. Ich wurde aufgefordert VOR dem Grundstück zu mähen. Freundlich geschrieben, mit Bezug auf irgendeinen Punkt in der Gemeindeordnung und ausreichend Frist zum erledigen.

    henna (Mühlenbecker Land)
     
    versteh ich nicht. wenn's garnicht deins ist, warum musst du dann da mähen? das kann doch niemand von dir verlangen! da soll mal schön der mähen dems gehört!

    Bis zur Straßenmitte gehört das Grundstück uns aber die Gemeinde bestimmt wie es auszusehen hat. Wenn es hart auf hart kommt muss alles weg: Bäume, Büsche, Findlinge, Poller, ...

    henna
     
    Bis zur Straßenmitte gehört das Grundstück uns aber die Gemeinde bestimmt wie es auszusehen hat. Wenn es hart auf hart kommt muss alles weg: Bäume, Büsche, Findlinge, Poller, ...
    ach so, das gehört also schon euch - "vor" dem grundstück ist also schon noch auf dem gründstück, aber halt "vor" dem garten...
    ok, dann ist mir das klar...

    bei uns hier gibt's bussgeldbescheide bzw. handlungsaufforderungen nur dann, wenn z.b. 'ne hecke so in die strasse reinhängt dass die öffentlichkeit gestört wird. find ich auch durchaus berechtigt - kann ja nicht angehen dass ein bürgersteig nicht mehr benutzt werden kann nur weil jemand seine hecke wuchern lässt. aber ansonsten? hab noch nie gehört dass hier jemand derartigen ärger gehabt hätte...
     
    ja, das stimmt, die Vorschriften können von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.
    Ich persönlich finde, dass verlassene alte Häuser mit verwilderten Gärten was sehr stimmungsvolles haben und würde nie darauf bestehen, dass immer alles gemäht sein muss. Unkrautsamen können von überall hergeflogen kommen, das würde ich nicht so eng sehen.
    Mich stört es viel mehr, wenn meine Nachbarn mit laut knatternden Benzinmähern wöchentlich jedes Grashälmchen platt machen, das mehr als 5 cm aus der Erde guckt. Aber das ist natürlich Ansichtssache.

    Gruß Lupina
     
    ach so, das gehört also schon euch - "vor" dem grundstück ist also schon noch auf dem gründstück, aber halt "vor" dem garten...
    ok, dann ist mir das klar...

    Ich bin Mieterin, aber laut hiesiger Gemeindeordnung bin ich auch verpflichtet, den Gehweg VOR dem Haus unkrautfrei zu halten. Bzw. eigentlich ist natürlich der Hausbesitzer dazu verpflichtet - DER bekommt dann nämlich die freundliche Aufforderung von der Stadt.

    Für Gärten gibt es hier keine Vorschrift - da hat wohl der soziale Druck auszureichen...:D

    Ich habe aber schon häufiger gehört, daß das von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein kann.

    LG, Tina.
     
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