Hilfe im Garten gesucht

tina1

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17. Juni 2008
Beiträge
21.741
Ort
Sachsen-Anhalt/Saalekreis
Nein, keine Sorge, von euch soll keiner hier buddeln kommen.
Mit meiner Gesundheit geht es leider dem Alter entsprechend, bergab.
Deshalb suche ich eine Hilfe, die mir bei Arbeiten, die ich schlecht alleine machen kann, unter die Arme greift.
Ich möcht, daß alles rechtlich und versicherungsmäßig(Gartenunfälle) Hand und fuß hat.
Die Hilfe wird nur ab und zu benötigt.
Wie läßt sich sowas realisieren, ohne daß man in den Verdacht der Schwarzarbeit kommt, oder der Helfer von der Leiter fällt und ich dafür finanziell gerade stehen muß?
 
  • Das kommt für mich scheinbar nicht in Frage.
    Da habe ich für 2x pro Jahr Heckenschnitt und Rasenmähen bei Bedarf mehr Ausgaben als mir die Sache einbringt.
     
  • Ich suche bei Bedarf jemanden, der mir im Garten hilft. Es soll keine Anstellung werden, wo jemand täglich oder wöchentlich kommt.
    Also nur dann, wenn ich viel zu tun habe.
     
    Tina, wenn Du einen " Minijob" offiziell anbietest, kostet Dich das zusaätzlich
    dies :
    Bei einem Minijob mußt Du als Arbeitgeber vom Minijob-Gehalt 30% an die Krankenversicherung bzw. an die Minijobzentrale der Bundesknappschaft abführen.

    Der Pauschbetrag setzt sich aus 2% Lohnsteuer, 15% Rentenversicherungsbeiträgen und 13% Krankenversicherungsbeiträgen zusammen.
    Besitzt derjenige eine eigene Krankenversicherung sieht das schon wieder anders
    aus : Da brauchst Du die Krankenversicherung nicht zu tragen

    Verdienst derjenige also 10,00 € die Stunde, mußt Du 3,- € abführen.
    Dafür kann Dir aber auch keiner ans Bein piseln, wenn was passiert.

    Es gibt aber auch noch die " kurzfristig Beschäftigten " Regel :

    Eine kurzfristige Beschäftigung ist , wenn die Beschäftigung für eine Zeitdauer ausgeübt wird, die im Laufe eines Kalenderjahrs auf nicht mehr als zwei Monate oder insgesamt 50 Arbeitstage begrenzt wird.
    Ohne Lohnsteuerbescheinigung werden pauschal 25% Lohnsteuer, 7% Kirchensteuer und 5,5% Soli auf die Lohnsteuer fällig.
    Da liegste dann aber schon bei 37,5 % Aufschlag.
    Ich hoffe, ich hab das alles wieder richtig zusammenbekommen.
    Formulare für die anmeldung und Abrechnung kannst Du im I-net finden.
     
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