Heizungseinbau / Abrechnung

Ise

0
Registriert
09. Mai 2007
Beiträge
1.761
Ort
schleswig-holstein
Hallo,
wir sind grad so mitten im Dachbodenausbau,genauer gesagt beim Heizungseinbau und haben unseren Hausverwalter gefragt wie das nun sei mit dem Heizungsablesen und Nachfüllen des Wassers in der Heizungsanlage ( Sammelheizung für 8 Parteien, naja Ende vom Lied er würde gern sehen das das ne Fachfirma anschließt ( unsere Heizungen ) und auch das Wasser nachfüllen, nun meine Frage: er sagte außerdem das unsere Heizkosten dann auch nach oben gehen wenn wir die Heizung dieses Jahr in Betrieb nehmen. Nun ich vertrau meinem Mann das da ne Sanitärfirma kommt und abnehmen tut ist mir klar, aber ich will mir den Einbau nicht vorschreiben lassen!
Wie zahlt Ihr denn so? Nach Verbrauch oder nach Quadratmeter?Oder nach Anzahl der Personen die im Haushalt wohnen?Er meinte wir würden 30 % für die Heizungsanlage ( Strom etc. ) zahlen und 70 % nach Quadratmetern. Wie berechnet man das denn ? Ich = absoluter Laie...
liebe grüße Ise:confused:
 

  • hallo ise,

    wenn ich hausverwalter lese, gehe ich davon aus, dass ihr die wohnung
    und den dachboden gemietet habt...richtig?

    und wenn ihr den dachboden nun ausbaut und eine heizung eingebaut habt,
    wurde das doch sicher vorher mit dem besitzer abgeklärt.
    und der wird sicher ein wörtchen mitzureden haben...denke ich.
    in eurem fall ist es wohl die hausverwaltung.

    das heißt, er kann verlangen, dass es ein fachbetrieb ausführt.
    dass die heizkosten sich erhöhen ist doch klar, weil ihr ja den
    dachboden auch heizt, oder nicht?!;)

    die rechnung 30%/70% ist ne übliche sache. heizung wird nicht nach personenzahl
    abgerechnet. das wird, glaube ich, beim wasser und müllabfuhr gemacht.:)

    liebe grüße von kathi:cool:
     
    Hallo Neugier,
    nein des Haus is schon unseres sonst wäre uns der ganze Aufwand hier zu groß, wenn man wieder ausziehen sollte kann man Pech haben und keinen Pfennig dafür sehen, nein aber ich finde des ungerecht weil, wer sagt, das ich in meinen zukünftigen Abstellraum ( ca. 14 qm heizen will? Oder im Schlafzimmer 20 qm, da heiz ich doch nur im tiefsten winter..( wir sind Kaltschläfer..)nur falls ich will dann kann ich es ja auch tun, deswegen dürfte ja nicht einfach mehr abgerechnet werden , ich finde es müsste nach verbrauch gehen, wie oft man die heizung anmacht oder nicht! und nen HV haben wir, weil wir ne RH- Anlage sind :( nie wieder kauf ich mir a Häusschen...)!
     
  • Hallo Ise,

    so ganz habe ich das noch nicht verstanden....Du hast ein Reihenhaus (RH) und die Heizung auf Eurem Dachboden heizt die gesamte "Anlage"?

    Hmmmpf. Also, wenn nach Verbrauch abgerechnet werden soll, dann müssten z.B. alle Heizkörper mit irgendwelchen Zählern ausgestattet werden. Die Heizverhalten der Mitbewohner können anders doch gar nicht festgestellt werden. Auch ein Verbrauch nach Anzahl der Personen hilft nicht wirklich.

    Stell Dir z.B vor: Ein Zweiparteienhaus mit zwei Wohnungen á drei Zimmer plus Kü. und Bad. Unten wohnt eine Wohngemeinschaft aus zwei Leuten. Sie beheizen alle Zimmer und auch die Küche in der sie häufig Zeit zusammen verbringen. Oben wohnt ein Paar, das nur Wohnzimmer und Bad regelmäßig heizt. Die Küche wird nur zum Kochen genutzt, das Arbeitszimmer bei Bedarf geheizt und im Schlafzimmer wird gar nicht geheizt.

    Eine Abrechnung nach Fläche wäre fatal!!! Eine Abrechnung nach Anzahl der Personen ebenso. Man mag gegen Zähler an den Heizkörpern auch einige Nachteile anmerken (z.B. ungenaue Abrechnung, weitere Kosten durch Installation, Wartung, Ablesekosten durch Fremdfirmen) aber ich sehe keine andere Möglichkeit der gerechten Verteilung der Heizkosten auf viele Parteien.

    LG, Sabine
     
  • Also wir sind an einer Fernheizung angeschlossen wie hier fast alle
    in dem Ortsteil. Wir haben im Keller eine Uhr an der dann einmal im Jahr
    unser Verbrauch abgelesen wird. PUNKT


    Alles andere find ich zu ungenau. Ich zahl doch nicht die Kosten
    der anderen mit .. nene .


    Hausverwalter kenn ich eigentlich nur von Eigentumswohnungen
    und wieso kann der euch vorschreiben ... wer da die Heizung
    einbaut ?


    LG Feli ... erstaunt
     
    Hallo Ise,
    Kannst Du Dich einmal klar ausdrücken? Reihenhaus Anlage? Zentrale Heizanlage für 8 Häuser? Abrechnung über Zähler an den Heizkörpern?
    Bei uns sind 50% Grundkosten für Heizung und Warmwasser. 50% sind Verbrauchskosten, diese werden über die Zähler von "techem" abgelesen und berechnet.
    Wenn Du im Dach noch Heizkörper installierst müssen diese einen Zähler erhalten und werden wie alle anderen auch abgelesen.
    Wo ist das Problem?
     
  • Huhu
    Kannst Du Dich einmal klar ausdrücken? Reihenhaus Anlage? Zentrale Heizanlage für 8 Häuser?
    Genau richtig!

    Abrechnung über Zähler an den Heizkörpern?
    Nein nur ein Wärmemengenzähler für unser eigenes Haus, aber das kommt wohl aufsselbe raus ob einer oder an jeder Heizung ?!

    Bei uns sind 50% Grundkosten für Heizung und Warmwasser. 50% sind Verbrauchskosten, diese werden über die Zähler von "techem" abgelesen und berechnet.

    Naja bei uns ist diese Aufteilung 30 % Grundkosten ( die dann aber jeweils nach Quadratmetern abgerechnet werden ltd. HV) Und die Verbrauchskosten die man dann in Vorrauszahlungen zahlt.


    Wenn Du im Dach noch Heizkörper installierst müssen diese einen Zähler erhalten und werden wie alle anderen auch abgelesen.
    Wo ist das Problem?


    Wir haben nur einen Wärmemengenzähler in unserem Haus, wie ermitteln die HV die Grundkosten für das Heizungshaus vorne?

    Warum erhöhen sich dann bei uns die Grundkosten? Wie wird das bei anderen RH's gehandhabt?

    Liebe Grüße Ise
     
    Zuletzt bearbeitet:

    hi ise,

    dann ist doch alles o.k., wenn ihr für euer haus einen eigenen wärmezähler habt.
    dann gibts doch keine schwierigkeiten. dann braucht ihr auch keine zähler an den heizkörpern.

    das mit der prozentualen aufteilung ist unterschiedlich.
    einer so und der andere so...früher bekamen wir von brunata eine
    abrechnung mit 30 zu 70. aber es gibt auch 50 zu 50. das stimmt.

    ich hatte damals mal ausgerechnet, was dabei rausgekommen wäre,
    hätten sie 50 zu 50 als grundlage genommen. die qm spielten auch ne rolle.
    war kein großer unterschied.

    heute zahlen wir für unser gemietetes haus direkt an die gaswerke.
    nach gasuhr.

    liebe ise, ich würde noch einmal das gespräch mit dem HV suchen.
    der soll dir alles ganz genau erklären. und vielleicht mal mit nachbarn
    über ihre erfahrungen sprechen. so würde ich es machen.;)

    liebe grüße von kathi:cool:
     
    hallo ise,

    das mit den grundkosten ist eigentlich recht einfach. du hast doch selbst geschrieben,
    daß diese nach m² berechnet werden. kann es vielleicht sein, das euer dachboden vorher
    nicht als wohnfläche angerechnet wurde? das wäre mehr als einleuchtend.
    lass dir doch einfach die anzahl der m² geben, nach der der alte grundbetrag berechnet
    wurde. und dann natürlich auch die neue m² zahl. ich denke das du da die euros finden wirst.
     
    Hallo,
    jetzt dürfte doch alles klar sein. Wie geschrieben erhöhen sich die Grundkosten um die qm die jetzt als neue Wohnfläche dazu kommen.
     
  • ja das ist dann neuer wohnraum , aber das ist doch unfair, ich heize doch da oben gar nicht / noch nicht?! deswegen müsste doch die abrechnung nicht nach qm gehen sondern nach verbrauch, kann doch nicht bestraft werden nur weil wir ausbauen ?:mad:
     
  • wie schon geschrieben, die Abrechnung geht auch nach Verbrauch!!!!!! Durch die höhere Anzahl der Heizkörper entstehen auch höhere Grundkosten!
    Das ist nicht unfair sonder gerecht.
     
    Bin selber auch Vermieter und laut Mietrecht darf nur der für Pumpen etc. verbrauchte Strom in der Heizkostenabrechnung auf m² umgelegt werden. Allerdings muß dann für die Heizung ein eigener Zähler verbaut sein (geeichter Zwischenzähler reicht). Die eigentlichen Heizkosten müssen bei vorhandenen Wärmemengenzählern genau nach den gemessenen Kilowattstunden ausgerechnet werden. Die Menge des nachgefüllten Wassers kann auf die m² umgelegt werden. Muß aber auch separat gemessen werden. Wir berechnen alles nach dem prozentualen Anteil, der sich aus den Messwerten der Wärmemengenzähler ergibt ab. Ist meiner Meinung nach die gerechteste Lösung.
     
    Noch vergessen:rolleyes: In deinen eigenen vier Wänden kann dich keiner zwingen einen Handwerker zu beauftragen. Der Verwalter kann lediglich auf einer Abnahme bestehen und da kann er dir sogar die Firma vorschreiben, falls es eine Firma mit Wartungsvertrag für eure Anlage gibt.
     
    Hm, erst einmal vielen Dank für eure hilfreichen Beiträge ich hatte wohl einen Denkfehler :mad: die Grundkosten für den Betrieb der Gesamtheizung sind dann ja höher geworden Strom+Wasserverbrauch usw. die Heizung betreibt sich ja nicht von selber. Einen Heizungswartungsvertrag gab es wohl mal, aber diese Firma ist wohl in Konkurs gegangen sagte der HV, eine neue Firma wurde noch nicht ausgewählt. Wir werden die Heizung dann erst im neuen Jahr anschließen nicht das wir nochwas nachzahlen müssen...?! Auch dann werden wir ja mal hoffentlich mal die neue Firma erfahren. Die Heizung machte wohl letztes Jahr ein paar Probs. deswegen werden wir auch ne Fachfirma beauftragen, die Heizung bei uns abzunehmen und Wasser aufzufüllen, nicht das es dann heißt wir hätten sie kaputt gemacht oder so.....
    Liebe Grüße Ise
     
    Zuletzt bearbeitet:
    ja das ist dann neuer wohnraum , aber das ist doch unfair, ich heize doch da oben gar nicht / noch nicht?! deswegen müsste doch die abrechnung nicht nach qm gehen sondern nach verbrauch, kann doch nicht bestraft werden nur weil wir ausbauen ?:mad:

    Hallo Ise,
    wenn eine Heizung abgerechnet wird, dann müssen alle angeschlossenen Heizobjekte nach demselben System abgerechnet werden.
    Die Mehrheit kann über dieses Abrechnungssystem im Rahmen der Gesetze entscheiden z.B. über den Verteilungsschlüssel 30 zu 70 % bis 50 zu 50 % entscheiden. Die Grundkosten gehen immer über die beheizten qm. Nutzräume ohne Heizkörper z.B. im Keller, Dach o. Balkon zählen nicht.
     
    Mal grundsätzlich warum zieht ihr in so was überhaupt ein, das ist doch Irrsinn. Wenn Eigentum dann entscheide ich und niemand anderes.

    Solche Berechnungen kenne ich gar nicht, hier wird überall nach Verbrauch abgerechnet. Bei Eigentum wie bei Miete bei Fernwäme wie bei Gas, Öl, Strom oder sonst welcher Heizung. Mama heizt mit den offenliegenden Heizrohren fast ausschließlich und zahlt demzufolge weil die Themostate ausbleiben, kaum.

    Gruß Suse
     
    Wenn ihr Eigentümer seid, dann findet doch bestimmt jährlich eine Eigentümerversammlung statt, in der all solche Dinge besprochen werden können, wie z.B. die Heizkostenberechnungsverteilung. Wenn die jährliche Eigentümerversammlung vertraglich abgeschafft wurde (muß irgendwo stehen), dann steht dort auch, unter welchen Bedingungen eine Eigentümerversammlung stattfindet. Bei uns z.B. kann bei Bedarf jeder Eigentümer eine einberufen.

    Wenn den Eigentümern die 30/70 Berechnung nicht gefällt, kann doch eine andere beschlossen werden. Am besten, du schaust mal in deine Teilungserklärung. Darin enthalten müßte auch die Gemeinschaftsordnung sein. Die Teilungserklärung gehört zum Kaufvertrag, wenn du ein Reihenhaus erwirbst.

    Kathi meinte zwar, dass der Unterschied nicht sonderlich gewesen sei bei ihr. In eurem Fall kann das ja ganz anders aussehen. Wenn allerdings alle Eigentümer gleiche m², gleiche Familiengrößen und identische Heizgewohnheiten haben, ändert sich gewiß nicht viel.

    Auch der Ein- und Umbau und was Sonder- und Gemeineigentum ist, steht in der Teilungserklärung. Daraus kannst du dann auch ersehen, was du um- oder einbauen darfst, ohne die Genehmigung der Gemeinschaft. Wenn die Heizung zum Gemeineigentum gehört, dann hättest du sowieso erst einmal die Genehmigung der Gemeinschaft einholen müssen.

    Solche Gemeinschaftsanlagen sind recht kompliziert wie ich finde. Denn in vielen Fällen ist nicht einmal genau definiert, was zum Sondereigentum und was denn nun zum Gemeineigentum gehört und wie die Erhaltungsfinanzierung gestaltet wird. Daran entzünden sich dann auch die Rechtsstreitigkeiten.

    Wollen wir mal nicht hoffen, dass es in eurem Fall so ist.
     
  • Similar threads
    Thread starter Titel Forum Antworten Datum
    Yippieh Nachtspeicher - ich erschiesse mich nach RWE Abrechnung Haus & Heim 50

    Similar threads

    Oben Unten