heizkostenabrechnung bitte um hilfe

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im bergischen
hall leute,
heute hat meine vermieterin mir die nebenkosten abrechnung präsentiert.
so weit so gut dann bin ich aber über die heizkosten gestolpert.
ich zahle seit oktober 2010 miete also kommen 3 monate zur abrechnung.
meine vermieterin hat in 2010 zwei mal oel gekauft und nimmt nun die
gesammtsumme von kauf als grundbasis für die abrechnung.
jetzt stellt sich mir die frage was habe ich mit dem ersten oelkauf zu tun.
sie ist der meinung den gesammtbetrag durch 12 zu teilen und ich habe
natürlich ne satte nachzahlung.
ich muß allerdings sagen ich kann meine heizkosten nicht ablesen
weil keine uhren oder ableser vorhanden sind.
ist es rechtens das sie m ir die erste oelrechnung mit aufs auge drückt???
 
  • Hallo,

    nach meinem persönlichen Rechtsempfinden würde ich sagen JA. Du bist in der Winter-Heizperiode eingezogen und hattest entsprechend einen höheren Verbrauch, als in den Sommermonaten. Den Jahresbedarf an Öl zu zwölfteln, halte ich daher für völlig legitim. Wenn ich Vermieter wäre, würd ich es wohl genauso machen.
     
  • Naja das ist schon viel.

    Wie groß ist die Wohnung?
    Hast du alle Heizkörper auf Vollgas aufgedreht?
    Sind da noch andere Mieter?
    Diese Verdunster sind zwar auch nicht ganz genau, aber allemal besser als Phi mal Daumen.
    Gibt es bei euch eine Beratungsstelle oder Konsumentenschutz o.Ä.

    Du weißt eh VERTRAUEN IST GUT; KONTROLLE IST BESSER !!
    Lg. :?:
     
  • Hallo Villadoluca

    Frag doch beim Mieterschutzverein nach. Wenn du dort nicht Mitglied bist, mußt du zwar Beratungsgebühren bezahlen, aber die kennen sich auf jeden Fall aus.

    LG Katzenfee
     
    hallo,
    die wohnung hat 60 qm und die heizkörper sind nicht voll
    aufgedreht.es gibt keinen anderen mieter nur den vater
    von meiner vermieterin dem das haus gehört der aber
    ein pflegefall ist.
    ich habe gestern mal ein wenig im net gesucht und
    bin fündig geworden.eine heizkostenabrechnung darf
    nur vom z.b. 1.10.2010 bis 1.10.2011 erfolgen.
    also über ein jahr darf abgerechnet werden und
    das werde ich ihr nachher mal erzählen.
    danke aber für eure anregungen.
     
  • es gibt eine heizkostenverordnung. führ dir doch einfach mal zu gemüte. da wirst du noch auf andere ungereimtheiten stoßen, z.b. die offenbar fehlenden wärmezähler.
     
    danke billymoppel habe es mir gerade ausgedruckt
    und werde es dann nachher mal weiter geben.
    da wird sie dann aber dumm aus der wäsche schauen.
     
    Hallo :die frage ist jedes Jahr,ich bin zwar Mieter in einemMiethaus aber soweit ich das sehe ist deine Abrechnung nicht korrekt,soweit ich informiert bin sind seit einiger Zeit Heizkostenzähler Pflicht,das hängt auch mit deinen Mitvertrag zusammen,was dort geschrieben steht.Steht im Vertrag Warmmietensumme oder Kaltmiete mit Heizkostenabrechnung+ Betriebskosten. Soweit ich weiß fallen bei Warmkostenmiete keine Abrechnungskosten an,ist alles in der Miete enthalten.?????Am besten Mieterverein nachfragen.
     
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