Hallo zusammen,
meine Frage hat sich durch intensives stöbern im Forum noch nicht klären können. Folgender Fall:
Nachbargrundstück liegt 70 cm höher als meines. Auf Nachbars Grundstück stehen Koniferen/Thuja, die inzwischen 5 m höher sind als mein Grundstück ("Netto-Höhe" der Koniferen also ca. 4,30-4,50 m)
Dawzischen steht ein "Thalix" gleicher Höhe. Wir leben in NRW. Da wir aus unseren Räumen auf eine "grüne Mauer" sehen, haben wir um zurückschneiden der Pflanzen gebeten und zwar auf eine Höhe von 3,50 m über unserem Bodenniveau, was eine Höhe bei ihm von 2,70 wäre.
Er sagt, da die Pflanzen länger als 13 Jahre stünden, hätte ich da keinen Anspruch drauf. Mein Rechtsverständnis geht aber dahin, das sich die Ausschlussfrist auf Mindestabstände zur Grundstücksgrenze beziehen und nicht auf die Höhe. Also, das man nach einiger Zeit nicht mehr das entfernen von direkt auf der Grenze gepflanzten Hecken verlangen kann, wenn man es lange genug toleriert hat. Darum geht es auch gar nicht.
Es kann aber doch nicht sein, das man hecken und Büsche direkt an des Nachbarn Grundstück in ungeahnte Höhen wachsen lassen kann und sich auf diese Klausel bezieht. Oder ?
Meine Eltern in der ersten Etage kucken auch schon davor. Der Nachbar hat in ca. 25 m Entfernung seine Terasse mit Blich auf die Pflanzen. Sonst würde er auf usner Haus sehen und dazu hat er natürlich keine Lust.
Wer kann meine Fall lösen ? Vielen Dank im voraus
meine Frage hat sich durch intensives stöbern im Forum noch nicht klären können. Folgender Fall:
Nachbargrundstück liegt 70 cm höher als meines. Auf Nachbars Grundstück stehen Koniferen/Thuja, die inzwischen 5 m höher sind als mein Grundstück ("Netto-Höhe" der Koniferen also ca. 4,30-4,50 m)
Dawzischen steht ein "Thalix" gleicher Höhe. Wir leben in NRW. Da wir aus unseren Räumen auf eine "grüne Mauer" sehen, haben wir um zurückschneiden der Pflanzen gebeten und zwar auf eine Höhe von 3,50 m über unserem Bodenniveau, was eine Höhe bei ihm von 2,70 wäre.
Er sagt, da die Pflanzen länger als 13 Jahre stünden, hätte ich da keinen Anspruch drauf. Mein Rechtsverständnis geht aber dahin, das sich die Ausschlussfrist auf Mindestabstände zur Grundstücksgrenze beziehen und nicht auf die Höhe. Also, das man nach einiger Zeit nicht mehr das entfernen von direkt auf der Grenze gepflanzten Hecken verlangen kann, wenn man es lange genug toleriert hat. Darum geht es auch gar nicht.
Es kann aber doch nicht sein, das man hecken und Büsche direkt an des Nachbarn Grundstück in ungeahnte Höhen wachsen lassen kann und sich auf diese Klausel bezieht. Oder ?
Meine Eltern in der ersten Etage kucken auch schon davor. Der Nachbar hat in ca. 25 m Entfernung seine Terasse mit Blich auf die Pflanzen. Sonst würde er auf usner Haus sehen und dazu hat er natürlich keine Lust.
Wer kann meine Fall lösen ? Vielen Dank im voraus