wir haben vor 3 Monaten einen Garten(kein Kleingartenverein,sondern Privatgrundstück) von 8ooqm übernommen.Die Gartengrenze zum rechten Nachbarn ist offen, d.h. es gibt keinen Zaun. direkt an der Grenze hat dieser Nachbar auf der Länge des halben Grundstücks wildwachsende Ahornbäume, wuchernde Brombeeren, wilder Hartrigel,Holunder ,Cloematis und Efeu stehen. Im Gartengesetz steht, dass wir ein Anrecht auf Entfernung dieser Bäume haben,aber das dieser Anspruch nach 5 Jahren nach der ANPFLANZUNG verjährt.Wie verhält sich das bei Pächterwechsel?Ist bei uns die Verjährung eingetreten,obwohl wir den Garten bei Anpflanzung vor 20 Jahren nicht gepachtet hatten.Ausserdem lagert er in diesem Ahornwildwuchs über die ganze Länge Rasen- und Strauchschnitt ab.Wir können nun unseren sehr schmalen Garten kaum nutze durch massive Durchwurzelung und Schattenwurf, da dadurch mind. 2 m verloren gehen.
Vielen Dank für die Antworten,am besten mit Quellenangaben,
Eure Sterngladiole
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Eure Sterngladiole
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