Gartennutzung ja - aber keine Topf- oder Kübelpflanzen

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Seit 30 Jahren haben wir nun unseren Garten, davor haben wir 2 Jahre diesen entmüllt, Erde ausgetauscht und auch Erde aufgefüllt. Mit den Jahren kamen dann auch Topf- und Kübelpflanzen im Sommer in den Garten. Jetzt verbietet uns der Eigentümer die Topf- u. Kübelpflanzenhaltung plötzlich u.a. schwachsinnigen Argumenten auch damit, daß er keine "nicht heimischen Pflanzen" mehr dulde. Selbst meine wunderschönen sehr alten Buchsbaumkugeln links u. rechts neben der Hauseingangstreppe müssen weg, da diese keinen praktischen Sinn haben.
Wir bewohnen das Haus alleine und um den Garten hat sich der Eigentümer in all den Jahren nie gekümmert.
Hat jemand eine Ahnung ob dies nach so langer Zeit einfach von uns hingenommen werden muß ? Wir wurden in den letzten Jahren von zahllosen Besuchern unseres Gartens immer wieder um unseren liebevoll gestalteten Garten bewundert und beneidet - jetzt gibst nichts mehr zu bewundern oder gar zu beneiden.

Ein seit Tagen nur noch heulendes

Mei Gärdle
 
  • AW: Gartennutzung ja - aber keine Topf- oder Kübelpflanzen

    Hallo Mei Gärdle,

    mal abgesehen davon das ich für diese Ansage Eures Vermieters kein Verständniss habe würde ich mir an Deiner Stelle mal einen Termin für ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt holen zu der Sachlage ,ob er das überhaupt darf?
    Ich kann mir das nicht vorstellen!!

    Ihr habt das alles zwar nur gemietet und ich würde noch verstehen wenn er verbietet das Ihr da z.B. Bäume pflanzt oder andere hochwachsende Pflanzen weil es nicht wieder leicht zu entfernen ist wenn Ihr z.B mal auszieht.
    Aber Kübelpflanzen bzw. alles was leicht wieder zu entfernen ist zu verbieten?
    Ich denke da hat er kein Recht zu!

    Ich hätte da keine lust mehr zu wohnen ganz ehrlich, das würde mich auch traurig stimmen!
     
    AW: Gartennutzung ja - aber keine Topf- oder Kübelpflanzen

    Hallo,
    so wie Du es beschreibst, erweckt es bei mir den Eindruck, daß Euer Vermieter einen ganz anderen Hintergrund mit seiner Forderung verfolgt - will er das Haus vll. verkaufen und der potentielle Käufer das Haus selber nutzen - ihr aber mit 30jähriger Miete nicht so ohne weiteres die Kündigung erhalten könntet?
    Um Klarheit zu seinen m.E. unsinnigen Forderungen zu erhalten, mal auf dem Gemeinde-/Stadtamt anrufen. Dort sollte man Euch eine Person benennen können, die bei solchen "Streitfällen" als Mittler fungiert.
    Evtl. hilft ja ein "klärendes Gespräch mit einem Dritten", um herauszufinden, was seine tatsächlichen Beweggründe sind..... viel Glück!
     
  • AW: Gartennutzung ja - aber keine Topf- oder Kübelpflanzen

    Hallo mei Gärdle

    Das ist totaler Schwachsinn! Kein Vermieter der Welt kann euch verbieten, Kübelpflanzen aufzustellen! Da ich auch vermute, wie schon erwähnt, daß da etwas ganz anderes dahintersteckt, solltest du dich auf jeden Fall fachmännisch beraten lassen. Gibt es bei euch einen Mieterverein? Für Mitglieder ist die Beratung kostenlos, ansonsten muß man eine Gebühr zahlen. Besser wäre es, du würdest bei einem Anwalt, der auf Mietrecht spezialisiert ist, einen Beratungstermin ausmachen. Wenn du eine Rechtschutzversichung hast (incl. Mietrechtschutz), kostet dich der Anwalt nichts.
    Als ich das gelesen habe, läuteten bei mir sofort alle Alarmglocken. Hab nämlich so etwas ähnliches schon hinter mir, und weiß daher, mit welchen hirnrissigen Vorschriften, Verboten oder Ausreden einem die Vermieter das Leben schwer machen wollen, nur damit man freiwillig geht, weil man keinen Ärger will.
    Laß dich nicht einschüchtern; setz dich zur Wehr! Man muß sich nicht alles bieten lassen. Ganz abgesehen davon, ist das die dümmste Ausrede, die ich je von einem Vermieter gehört habe. Nach so langer Zeit könnte dir dein Vermieter nicht mal mehr etwas verbieten, das du z.B. laut Mietvertrag nicht dürftest. Das nennt man Gewohnheitsrecht. Wenn der Eigentümer jahrelang eine Sache duldet, kann er es später nicht mehr verbieten.

    Erkundige dich nach deinem Recht, ich drück dir inzwischen die Daumen


    LG Katzenfee
     
  • AW: Gartennutzung ja - aber keine Topf- oder Kübelpflanzen

    Ihr habt seit 30 Jahren diesen Garten,
    und nach und nach schoene Kuebelpflanzen aufgestellt, ohne das der Vermieter etwas beanstandet hat.
    Das hoert sich fuer mich nach "Gewohnheitsrecht" an.
    Macht Euch mal ueber dieses "Gewohnheitsrecht" schlau.
    :grins:Katzenfee war schneller :grins:

    Meiner Ansicht nach scheint der Vermieter gefrustet zu sein, dass Ihr so einen huebschen Garten habt.
     
    AW: Gartennutzung ja - aber keine Topf- oder Kübelpflanzen

    Gewohnheitsrecht hin oder her!
    Wenn der Garten zur Mietsache gehört,
    und davon gehe ich aus,
    könnt ihr dort Kübel aufstellen, so viele ihr wollt!

    ganz klare Grüße
    Stefan
     
  • AW: Gartennutzung ja - aber keine Topf- oder Kübelpflanzen

    Hallo Meigärdle,
    erst einmal schau bitte in den Mietvertrag, was dort in Sachen Garten geregelt ist. Maßgeblich ist erst einmal die dortige Regelung. Obliegt die Gartengestaltung Euch? Oder ist überhaupt nichts geregelt?

    Lehn dich zurück und schau mal hier:
    Garten - Der Vermieter muss grundsätzlich die Außenanlagen der Wohnung pflegen.

    Nicht durch den Namen des Links irritieren lassen, aus einem für mich nicht nachvollziehbaren Grund wird nicht die WEB-Adresse angezeigt, sondern gerade etwas, was auf Euch nicht passt. Klick aber dennoch mal an.

    Unser Vermieter kam kürzlich auch auf die Tour. Er kann froh sein, dass ich beruflich so eingespannt bin, dass ich nie Zeit habe und er mit meinem Mann zu tun hatte und nicht mit mir.

    LG :?
     
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