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wir möchten in unser Garten ein Gartenhaus und ein Baumhaus bauen
Wie groß darf das Gartenhaus und das Baumhaus eigentlich in BW ohne Baugenemigung sein
Mit einem Grenzabstand 3,00 m
Wie groß darf das Gartenhaus und das Baumhaus eigentlich in BW ohne Baugenemigung sein
Mit einem Grenzabstand 3,00 m