Gartenhaus genemigungsfrei

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03. Juli 2006
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wir möchten in unser Garten ein Gartenhaus und ein Baumhaus bauen
Wie groß darf das Gartenhaus und das Baumhaus eigentlich in BW ohne Baugenemigung sein
Mit einem Grenzabstand 3,00 m
 
  • kann u.a. im Bebauungsplan festgelegt sein
    ansonsten in der Gemeindeverwaltung (Bauamt) nachfragen

    niwashi, der die Bauregelungen in BW leider nicht kennt ... und dazu ratet unsere Schwaben zu kontaktieren
     
    Zuletzt bearbeitet:
    Hallo,

    laut unserer Kleingartenordnung in Mannheim ist es erlaubt ein Gartenhaus mit 16qm zuzüglich 5qm überdachtem Sitzplatz zulässig.

    Wie das mit dem Baumhaus ist,kann ich nicht sagen,aber ich kann mal nen Vorsitzenden von unserem Verein fragen.


    Ich hoffe,das ich dir etwas weiterhelfen konnte.



    LG sunny300
     
  • Hallo

    Kommt drauf an, wie und welches.

    Müssen Fundamente aus Beton versetzt werden, (muss) man das melden. Wie groß, welche Abstände usw. kommt immer auf das Land, teilweise auf die Gemeinde drauf an.

    Aber ich würde da nicht lange rum fragen. Wer viel frägt, erzeugt Aufsehen. Einfach einbissl normal tun, nicht zu gross und nicht zu heftig, dann wird das einfach und unkomplizerit über die Bphne gehen. Mache ich bei soclhen Sachen auch immer.

    Ausserdem würde eine Baubewilligung eh wieder viel Geld kosten.
     
  • Garten ... Kleingartenverordnung ... mache ich bei solchen Sachen auch immer ...

    @Buchenholz:
    diese Aussagen sind ohne Gewähr, nicht zitierbar und haben keinen rechtlichen Halt ...
    inzwischen sind mir Fälle bekannt, bei denen die Häuschen (kleiner als 16m²) wieder abgerissen werden mußten;
    also lieber bei der Gemeinde eine Anfrage machen - die kostet noch nichts, oder noch besser und unverbindlicher nimm Einsicht in den Bebauungsplan

    niwashi, der nur warne möchte vor großen und teuren Enttäuschungen ...
     
    Hallo, bevor du zur Gemeinde gehst und die dir irgendeinen Quatsch erzählen, frag doch mal lieber hier baumarkt.de oder geyer-gartenhaus.de nach, die haben mir auch helfen können.

    vg gartenfuzzy :o
     
  • Toller Tipp... und vor allem so rechtsverbindlich :roll:
    In den Links steht sinngemäß, "wir wissen es auch nicht, bitte fragen Sie die örtlichen Baubehörden"


    Wahrscheinlich steht das Baumhaus überhaupt nicht mehr und der Themenstarter ist längst umgezogen oder die Behörden haben verfügt, dass das Gartenhaus abzureissen ist. Wer weiss? :rolleyes:


    4 Jahre alte gemutmaßte Grüße
    Tono
     
    Hallo, bevor du zur Gemeinde gehst und die dir irgendeinen Quatsch erzählen.............
    Wie wahr!!!
    Aber ein heisser Tipp: Gegen den Bau eines schnuckligen Gartenhauses kann keiner was machen wenn es als "fliegender Bau" errichtet und wenn dabei ein Grenzabstand von 3 m eingehalten wird. 2008 hat unser Nachbar seine Gartenvilla mit Freiterrasse, Gesamtfläche 30qm genehmigungsfrei als "fliegender Bau" errichtet. (Siehe §69 Abs. 2, 2. Satz der LBO f. BW in der Neufassung vom März 2010).
     
    Hallo

    Kommt drauf an, wie und welches.

    Müssen Fundamente aus Beton versetzt werden, (muss) man das melden. Wie groß, welche Abstände usw. kommt immer auf das Land, teilweise auf die Gemeinde drauf an.

    Aber ich würde da nicht lange rum fragen. Wer viel frägt, erzeugt Aufsehen. Einfach einbissl normal tun, nicht zu gross und nicht zu heftig, dann wird das einfach und unkomplizerit über die Bphne gehen. Mache ich bei soclhen Sachen auch immer.

    Ausserdem würde eine Baubewilligung eh wieder viel Geld kosten.

    HALLO


    So und nicht anderst !:)


    LG NICO
     
    Toller Tipp... und vor allem so rechtsverbindlich :roll:
    In den Links steht sinngemäß, "wir wissen es auch nicht, bitte fragen Sie die örtlichen Baubehörden"


    Wahrscheinlich steht das Baumhaus überhaupt nicht mehr und der Themenstarter ist längst umgezogen oder die Behörden haben verfügt, dass das Gartenhaus abzureissen ist. Wer weiss? :rolleyes:


    4 Jahre alte gemutmaßte Grüße
    Tono

    Da siehste mal, nicht nur der Amtsschimmel reitet langsam.
     
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